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Entscheid

RRB Nr. 652/2026

Kantonale Volksabstimmung vom 14. Juni 2026, Ergebnisse, Publikation

17. Juni 2026Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Juni 2026

652. Kantonale Volksabstimmung vom 14. Juni 2026; Ergebnisse, Publikation Am 14. Juni 2026 fand die kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlagen statt:

Erwägungen

1. Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 15. September 2025; Vertretung von Kantonsratsmitgliedern) (ABl 2025-09-26)

2. Kantonale Volksinitiative «Wohneigentum wieder ermöglichen (Wohneigentums-Initiative)» (ABl 2023-09-08)

3. A. Kantonale Volksinitiative für mehr günstige gemeinnützige Wohnungen («Wohnungsinitiative») (ABl 2023-04-21) B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 17. November 2025 (ABl 2025-11-21)

4. A. Kantonale Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen schützen. Leerkündigungen stoppen (Wohnschutz-Initiative)» (ABl 2023-08-18) B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 17. November 2025 (ABl 2025-11-21)

5. Kantonale Volksinitiative «Stopp Prämien-Schock: Für eine auto- matische Entlastung bei den Krankenkassenprämien» (ABl 2023-09-01) Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf § 81 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161) sind die Ergebnisse im Amtsblatt zu veröffentlichen. Innert fünf Tagen nach Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt kann beim Regierungsrat betreffend diese Volksabstimmung schriftlich Einsprache erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz, [LS 175.2]).

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ergebnisse der kantonalen Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 werden gemeindeweise im Amtsblatt veröffentlicht (ABl 2026-06-19).

II. Gegen diese Volksabstimmung kann innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, beim Regierungsrat schrift- lich Einsprache erhoben werden.

III. Mitteilung an das Statistische Amt und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli