RRB Nr. 653/2011
Kantonale Volksabstimmung vom 4. September 2011, Anordnung
18. Mai 2011Deutsch3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Mai 2011
653. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung der kantonalen Volksabstimmung vom 4. September 2011
Dispositiv
Der Regierungsrat beschliesst: I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlagen
1.
A. Sozialhilfegesetz (Änderung vom 12. Juli 2010; Informationen und Auskünfte; vor- läufig Aufgenommene) (ABl 2010, 1589) B. Gegenvorschlag von Stimmberechtigten (ABl 2010, 2316)
2.
Gesetz über die hauswirtschaftliche Fortbildung (Aufhebung vom 6. Dezember 2010) (ABl 2010, 3004)
3.
Gesetz für ein Polizei- und Justizzentrum (Aufhebung vom 17. Januar 2011) (ABl 2011, 162)
4.
Kantonale Volksinitiative «Für einen wettbewerbsfähigen Kanton Zürich» (ABl 2008, 1569) wird auf Sonntag, den 4. September 2011, angesetzt. II. Den Stimmberechtigten werden die nachstehenden Fragen zur Beantwortung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmzettel 1 Stimmen Sie folgenden Vorlagen zu? A. Beschluss des Kantonsrates: Sozialhilfegesetz (Änderung vom 12. Juli 2010; Informationen und Auskünfte; vorläufig Aufgenommene) B. Gegenvorschlag von Stimmberechtigten: Die Fragen A und B können beide mit Ja oder Nein beantwortet werden; es ist auch gestattet, nur für oder gegen eine der Vorlagen zu stimmen oder überhaupt auf eine Stimmabgabe zu verzichten. C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls so- wohl der Beschluss des Kantonsrates als auch der Gegenvorschlag von den Stimmberechtigten angenommen werden? Zutreffendes ankreuzen: Vorlage A (Beschluss des Kantonsrates) Vorlage B (Gegenvorschlag von Stimmberechtigten) Sie können die Frage C auch dann beantworten, wenn Sie bei den Fragen A und B mit Nein gestimmt oder auf eine Stimmabgabe verzich- tet haben.
Stimmzettel 2 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Gesetz über die hauswirtschaftliche Fortbildung (Aufhebung vom 6. Dezember 2010) Stimmzettel 3 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Gesetz für ein Polizei- und Justizzentrum (Aufhebung vom 17. Januar 2011) Stimmzettel 4 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Kantonale Volksinitiative «Für einen wettbewerbsfähigen Kanton Zürich» III. Die Staatskanzlei wird beauftragt, die Beleuchtenden Berichte zu den Vorlagen im Amtsblatt (Textteil) zu veröffentlichen. IV. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Abstimmungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kanto- nalen Abstimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II. V. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. VI. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Ver- öffentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat erhoben werden (§ 10 d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959). VII. Veröffentlichung im Dispositiv im Amtsblatt, Textteil. VIII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statis- tische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi