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Entscheid

RRB Nr. 656/2015

Lehrpersonalgesetz, Änderung, Inkraftsetzung

24. Juni 2015Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Juni 2015

656. Lehrpersonalgesetz (Änderung vom 30. Juni 2014),

Erwägungen

Inkraftsetzung Am 30. November 2014 lehnten die Stimmberechtigten die kantonale Volksinitiative «Mehr Qualität im Unterricht dank kleineren Klassen (Klassengrössen-Initiative)» (ABl 2012, 464) ab und nahmen den Gegen- vorschlag des Kantonsrates betreffend Lehrpersonalgesetz (LPG) (Än- derung vom 30. Juni 2014; Verringerung der durchschnittlichen Klassen- grösse) (ABl 2014-07-11) an. Mit Beschluss vom 6. Januar 2015 stellte der Regierungsrat die Rechts- kraft des Ergebnisses der Volksabstimmung vom 30. November 2014 fest und beauftragte die Bildungsdirektion, dem Regierungsrat einen Antrag zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Lehrpersonalgesetzes zu unter- breiten (ABl 2015-01-16). Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung von § 3 des Lehrpersonal- gesetzes sind nicht notwendig. Die Gesetzesänderung kann deshalb auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 30. Juni 2014 des Lehrpersonalgesetzes (Ver- ringerung der durchschnittlichen Klassengrösse) wird auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die In- kraftsetzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt und von Dispo- sitiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates und an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi