RRB Nr. 656/2019
KEF 2020–2023, Festlegung Finanzen
3. Juli 2019Deutsch5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juli 2019
656. KEF 2020–2023 und Budget 2020, Festlegung Finanzen Mit Beschluss Nr. 575/2019 erteilte der Regierungsrat den Direktionen und der Staatskanzlei den Auftrag zur Überarbeitung des Kantonalen Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2020–2023. Für die Leistungs- gruppen der Konsolidierungskreise 2 und 3 entstand aus den Festlegun- gen bzw. Einladungen von RRB Nr. 575/2019 kein Überarbeitungsbe- darf. Die folgenden Übersichten zeigen die entsprechenden Eingaben vom 21. Juni 2019.
Erwägungen
1. Festlegung der Erfolgsrechnung Tabelle 1: Saldo der Erfolgsrechnung 2020–2023 und mittelfristiger Ausgleich 2016–2023 in Mio. Franken 2020 2021 2022 2023 Regierungsrat und Staatskanzlei –21,8 –22,2 –21,3 –19,7 Direktion der Justiz und des Innern –895,3 –916,2 –942,7 –966,8 Sicherheitsdirektion –1169,3 –1246,3 –1262,4 –1267,4 Finanzdirektion 7620,7 7563,9 7499,2 7453,7 Volkswirtschaftsdirektion –353,8 –275,1 –277,5 –282,1 Gesundheitsdirektion –2076,6 –2136,7 –2199,2 –2198,3 Bildungsdirektion –2678,8 –2754,3 –2780,0 –2805,7 Baudirektion –277,6 –277,4 –265,0 –264,6 Konsolidierungskreis 2 –177,8 –177,4 –180,8 –180,8 Konsolidierungskreis 3 17,9 42,7 14,1 10,0 Total –12,3 –199,0 –415,5 –521,7 Mittelfristiger Ausgleich 2016–2023 –296,0 +Überschuss; –Defizit
Der Beschluss des Regierungsrates zur Überarbeitung wurde um- gesetzt. Mit der Überarbeitung wird der mittelfristige Ausgleich für die Jahre 2016–2023 mit –296 Mio. Franken verfehlt. Die Saldi der Erfolgsrechnung und der mittelfristige Ausgleich kön- nen sich mit dem Abgleich der internen Verrechnungen noch leicht ver- ändern.
2. Festlegung der Investitionsrechnung Tabelle 2: Investitionsausgaben 2020–2023 in Mio. Franken 2020 2021 2022 2023 2020–2023 Regierungsrat und Staatskanzlei –1,5 –0,4 –0,3 – –2,2 Direktion der Justiz und des Innern –5,4 –9,2 –6,1 –3,1 –23,8 Sicherheitsdirektion –72,5 –71,6 –61,1 –45,7 –251,0 Finanzdirektion –23,5 –20,7 –15,3 –20,4 –79,8 Volkswirtschaftsdirektion –238,9 –174,5 –221,9 –179,9 –815,3 Gesundheitsdirektion –4,2 –4,6 –3,9 –3,9 –16,5 Bildungsdirektion –168,7 –112,9 –76,4 –78,8 –436,8 Baudirektion –486,9 –490,5 –471,6 –494,1 –1943,1 Konsolidierungskreis 2 –12,1 –12,1 –25,9 –31,4 –81,5 Konsolidierungskreis 3 –427,1 –301,7 –329,9 –317,2 –1375,8 Total –1440,8 –1198,1 –1212,4 –1174,4 –5025,8 –Ausgaben
Der Beschluss des Regierungsrates zur Überarbeitung wurde um- gesetzt. Die gemeldeten Investitionsausgaben der Direktionen und der Staatskanzlei für die Jahre 2020–2023 liegen bei –3569 Mio. Franken. Ein- schliesslich der geplanten Investitionen der Behörden, Rechtspflege und zu konsolidierenden Organisationen sind –5026 Mio. Franken eingestellt.
3. Ermächtigung zur Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten
Gemäss § 58 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung (LS 611) ist der Regierungsrat für die Aufnahme von lang- fristigen Mitteln zuständig. Um das Emissionsverfahren zu vereinfachen und die Kapitalbeschaffung flexibler zu gestalten, wird die Finanzdirek- tion jährlich ermächtigt, langfristiges Fremdkapital bis zu einem bestimm- ten Gesamtbetrag aufzunehmen. Die Ermächtigung wird neu in den vor- liegenden Beschluss integriert, da sie aus der Festlegung der Finanzen folgt und dadurch die gesamte finanzielle Steuerung zeitgleich erfolgt. Tabelle 3: Finanzierungsbedarf 2020 in Mio. Franken 2020 Saldo Finanzierungsrechnung –683 Refinanzierung Kassaschein –400 Refinanzierung Anleihe –450 Reserve –217 Ermächtigung total –1750 –Finanzierungsbedarf
Nach heutiger Schätzung beträgt der Finanzierungsbedarf aus der Erfolgs- und der Investitionsrechnung gemäss Budget 2020 –683 Mio. Franken. 2020 sind zudem ein Kassaschein über 400 Mio. Franken und eine Staatsanleihe über 450 Mio. Franken zurückzuzahlen. Für die plane- rischen Unsicherheiten (z. B. aufgrund der Nachträge zum Budgetentwurf, Nachtragskredite und Veränderungen im Finanzvermögen) ist eine Re- serve von gut 200 Mio. Franken einzuplanen. Die Finanzdirektion ist daher zu ermächtigen, im Jahr 2020 langfristiges Fremdkapital bis zum Gesamtbetrag von 1,75 Mrd. Franken aufzunehmen. Dabei sind unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und einer ausgewogenen Fällig- keitsstaffelung alle Aufnahmeformen und Laufzeiten zulässig.
4. Gestrichene, geänderte und neu geschaffene Indikatoren Die Finanzkommission und die Sachkommissionen des Kantonsra- tes werden gemäss § 49 Abs. 2 des Kantonsratsgesetzes (LS 171.1) über gestrichene, geänderte und neu geschaffene Indikatoren informiert. Die Staatskanzlei übermittelt dazu den Kommissionen die Aktennotiz «KEF 2020–2023, Gestrichene, geänderte und neu geschaffene Indika- toren».
5. Vertraulichkeit Dieser Regierungsratsbeschluss befasst sich mit einem laufenden Pla- nungsverfahren und ist bis zur Medienorientierung zum KEF 2020–2023 nicht öffentlich.
6. Zeitplan 12. Juli 2019 Eingabe im zentralen Buchhaltungssystem SAP abgeschlossen 2. August 2019 Bereinigter KEF 2020–2023 sowie Begründungen von Entwicklungen eingereicht 28. August 2019 RRB Festlegung KEF 2020–2023 und Budget- entwurf 2020 und RRB Festsetzung des Steuer- fusses 2020/2021 2. September 2019 Information der Finanzkommission über den KEF 2020–2023 und den Budgetentwurf 2020 3. September 2019 Medienorientierung und Aufschaltung KEF 2020–2023 und Budgetentwurf 2020 im Internet 11. Oktober 2019 Nachträge zum Budgetentwurf 2020 eingereicht 30. Oktober 2019 RRB Nachträge zum Budgetentwurf 2020 (Novemberbrief) 31. Oktober 2019 Information der Finanzkommission über den Novemberbrief
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Saldi der Erfolgsrechnung im KEF 2020–2023 und im Budget 2020 werden gemäss Ziff. 1 der Erwägungen festgelegt.
II. Die Investitionsausgaben im KEF 2020–2023 und im Budget 2020 werden gemäss Ziff. 2 der Erwägungen festgelegt.
III. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, im Jahr 2020 langfristige Finanzverbindlichkeiten im Gesamtbetrag von höchstens 1,75 Mrd. Fran- ken aufzunehmen und die Konditionen zu vereinbaren.
IV. Die Staatskanzlei wird beauftragt, die Finanzkommission und die Sachkommissionen des Kantonsrates über gestrichene, geänderte und neu geschaffene Indikatoren zu informieren.
V. Dieser Beschluss ist bis zur Medienorientierung zum KEF 2020– 2023 nicht öffentlich.
VI. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli