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Entscheid

RRB Nr. 66/2014

Stationierungskonzept der Armee, Schreiben an das VBS

22. Januar 2014Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Januar 2014

66. Stationierungskonzept der Armee (Stellungnahme)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 25. November 2013 hat der Vorsteher des Eidgenös- sischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Kantonsregierungen den Entwurf des Stationierungskon- zeptes der Armee zur Stellungnahme unterbreitet. Der Immobilienkernbestand des VBS muss um rund einen Drittel ver- kleinert werden. Dies ist die Folge der finanziellen Rahmenbedingungen und des geringeren Bedarfs an Immobilien infolge der Weiterentwick- lung der Armee. Konkret geht es darum, Redimensionierungen bei der Einsatzinfrastruktur (Militärflugplätze, Führungsanlagen), der Kampfin- frastruktur, der Ausbildungsinfrastruktur (Waffen- und Schiessplätze) und der Logistikinfrastruktur (Munitions- und Materiallager, Tankanlagen) vorzunehmen. Im Kanton Zürich benötigt die Armee in Zukunft auf dem Militär- flugplatz Dübendorf neben den Kommando- und Führungseinrichtungen nur noch einen Heliport. Weiter genutzt werden die Waffenplätze Düben- dorf, Reppischtal und Kloten-Bülach. Erhalten bleiben zudem das Re- krutierungszentrum in Rüti, das Armee-Logistikcenter in Hinwil, die Militärakademie im Reppischtal und das Kommando Einsatz der Luft- waffe in Dübendorf (Einsatzzentrale). Die Truppenlager und Übungs- plätze Haselbach (Rümlang) und Schmidrüti (Turbenthal) sowie mehrere Gemeindetruppenunterkünfte sollen aufgegeben werden. Schliesslich wird der Kommandostandort Winterthur aufgegeben, indem das Kom- mando der Infanterie Brigade 7 aufgelöst und das Kommando der Me- chanisierten Brigade 11 von Winterthur nach Chur verlegt wird. Eben- falls werden das Kommando des Lehrverbandes Führungsunterstützung 30 von Dübendorf nach Emmen oder Frauenfeld sowie das Kommando der Führungsunterstützungsbrigade 41 von Bülach nach Frauenfeld ver- legt. Wegen der Standortschliessungen werden von rund 1000 Vollzeit- beschäftigten etwa 80 weniger im Kanton beschäftigt sein. Weiterhin bie- tet die Armee rund 40 Lernenden eine Lehrstelle. Im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee hatte der Regierungsrat grundsätz- lich zustimmend Stellung genommen (RRB Nr. 1073/2013).

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: Mit Schreiben vom 25. November 2013 haben Sie uns den Entwurf des Stationierungskonzeptes der Armee zur Stellungnahme unterbreitet. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Im Rahmen der Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der Armee erachteten wir den Verzicht auf die Kampfinfrastruktur und die Vermin- derung der Ausbildungsinfrastruktur als angebracht. Wir setzten uns na- mentlich dafür ein, dass das Rekrutierungszentrum Rüti, der Kantonale Waffenplatz Reppischtal und die Militärakademie an der ETH Zürich im Reppischtal erhalten bleiben. Mit dem vorliegenden Entwurf des Stationierungskonzeptes werden diese Hauptanliegen erfüllt. Ebenfalls zustimmend nehmen wir zur Kenntnis, dass das Armee-Logistikcenter in Hinwil und das Kantonale Zeughaus in Zürich (Retablierungsstelle LBA) sowie die Waffenplätze Dübendorf und Kloten-Bülach erhalten bleiben und der Kanton Zürich weiterhin «Götti-Kanton» für insgesamt elf Bataillone oder Abteilungen bleibt. Erfreut nehmen wir weiter zur Kenntnis, dass trotz des Abbaus der militärischen Einrichtungen im Kan- ton Zürich der Rückgang der Arbeitsstellen des Militärs von 1000 auf 920 massvoll ausfällt. Besonders erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass weiterhin rund 40 Lernende einen Ausbildungsplatz haben. Schliesslich begrüssen wir auch, dass mit der Abkehr von der militär-aviatischen Nut- zung des Flugplatzes Dübendorf ein weiterer Schritt zu einem Innova- tionspark gemacht werden kann. Wir bedauern es hingegen, dass drei Brigadekommandos den Kanton Zürich verlassen sollen. Namentlich mit der beabsichtigten Aufgabe bzw. Verlegung des Kommandos der Inf Br 7 bzw. der Mech Br 11 verlöre die Stadt Winterthur ihre seit 1849 andauernde Bezeichnung als Garnisons- stadt. Vor dem Hintergrund dieser rund 165-jährigen Tradition bitten wir Sie zu prüfen, ob die Mechanisierte Brigade 11 weiterhin ihren Stand- ort in Winterthur behalten könnte.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Sicher- heitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi