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Entscheid

RRB Nr. 66/2022

Konzeptentwurf schweizweite Bodenkartierung, Schreiben an das WBF

12. Januar 2022Deutsch8 min

Source zh.ch

Konzeptentwurf schweizweite Bodenkartierung, Schreiben an das WBF

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Januar 2022

66. Konzeptentwurf schweizweite Bodenkartierung (Vernehmlassung)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 18. Oktober 2021 luden das Bundesamt für Umwelt, das Bundesamt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Raument- wicklung die Kantone ein, zum Konzept «schweizweite Bodenkartierung» Stellung zu nehmen. Eine wichtige Voraussetzung für einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden ist die Verfügbarkeit von verlässlichen Bodeninforma- tionen. In der Schweiz ist dies nicht flächendeckend der Fall. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 8. Mai 2020 dem Eidgenössischen De- partement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation in Zusam- menarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bil- dung und Forschung den Auftrag zu einem «Konzept für eine schweiz- weite Bodenkartierung» sowie einen diesbezüglichen Finanzierungs- vorschlag erteilt. Dieser Konzeptentwurf – der in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Boden (KOBO) entstanden ist – liegt nun vor. Mit Schreiben vom 18. Oktober 2021 wurde der Konzeptentwurf den Kantonen zur Konsultation und Stellungnahme vorgelegt. Der vorliegende Konzeptentwurf fokussiert auf eine grossflächige, standardisierte Kartierung der Schweizer Böden mithilfe eines ganz- heitlichen, modernen Vorgehens in sechs Schritten bzw. drei Phasen. Als Dauer der flächendeckenden Kartierung (Phase 1+2) sind etwa 20 Jahre vorgesehen. Als Hauptbestandteil des Konzeptentwurfs werden mehrere Varianten zur Organisation und Finanzierung vorgestellt, deren Wahl durch die Kantone für die Umsetzung der Bodenkartierung im Vorder- grund steht. Der Bund spricht sich dafür aus, das Projekt als Verbund- aufgabe umzusetzen. Im Konzeptentwurf werden zwei Varianten vor- geschlagen, die diesem Anliegen gerecht werden: Die Variante «Joint Ven- ture» sieht vor, dass sich der Bund und die Kantone im Voraus auf eine zentrale Durchführung der Bodenkartierung einigen und diese gemein- sam finanzieren (50:50). Dabei formulieren Bund und Kantone einen gemeinsamen Auftrag an das KOBO, das die Arbeiten plant und organi- siert. Im Unterschied dazu verpflichten und bezahlen bei der Variante «Programmvereinbarungen» die Kantone die Kartierbüros selber und er- halten hierfür vom Bund Subventionen. Nicht Teil der Konsultation sind die erforderlichen Gesetzesanpassungen, da diese erst nach Verabschie- dung des Konzepts erarbeitet werden.

Es ist vorab darauf hinzuweisen, dass es sich vorliegend um einen Konzeptentwurf handelt. Allgemein sind einige Punkte noch nicht aus- gereift und bedürfen der Klärung: so beispielsweise welche Anforde- rungen an die Bodenkartierung gestellt werden und wie die bereits be- stehenden Daten in das künftige Datenmodell integriert werden sollen. Auch die Rolle des Kantons ist in den einzelnen vorgestellten Varian- ten noch nicht verbindlich festgelegt. Die Absicht des Bundes, eine qualitativ hochwertige, schweizweit einheitliche und flächendeckende Bodenkarte erstellen zu lassen, wird begrüsst und würde für den Kanton Zürich einen Mehrwert an Boden- informationen bringen. Denn im Kanton Zürich liegt zwar mit der Bo- denkarte der Landwirtschaftsflächen eine gute Datengrundlage vor, die jedoch teilweise veraltet ist und aktualisiert werden müsste. Im Wei- teren bestehen grosse Lücken an Bodenkarten im Wald und auf Natur- schutzgebieten. Ebenfalls wird das Anliegen des Bundes, die schweizweite Bodenkartierung im Verbund zu organisieren und finanzieren, unter- stützt. Eine eigenständige Aktualisierung und Ergänzung der Zürcher Bodenkarte wäre aufwendiger und teurer. Weiter würde die Karte für den Einsatz bei kantonsübergreifenden Anliegen (z. B. Infrastrukturprojekte, Klimaschutz, Bezeichnung von Fruchtfolgeflächen) aufgrund methodi- scher Differenzen zwischen den Kantonen weniger gut dienen. Ausserdem sind methodische Kenntnisse zu modernen Technologien aus Ressour- cengründen auf einer kantonsübergeordneten Stelle wie dem KOBO zu erarbeiten. Der Konkurrenzkampf um Fachleute (insbesondere Kartie- rende) würde ohne gesamtheitliche Koordination voraussichtlich zu er- höhten Gesamtkosten für die einzelnen Kantone führen. Diese Tendenz wurde bereits in aktuellen kantonalen Kartierprojekten festgestellt. Der Kanton Zürich erachtet die Entwicklung der Methoden, Förderung der Ausbildung von Fachleuten sowie die Koordination des Fachleuteein- satzes durch eine zentrale Stelle (z. B. KOBO) als notwendig. Die genannten Vorteile einer schweizweiten Bodenkarte können ge- mäss Konzeptentwurf insbesondere bei der Variante «Joint Venture» umgesetzt werden, da die Ausschreibungen der Kartierarbeiten zentral durch das KOBO erfolgen würden. Die Kantone müssten weniger eige- ne fachliche und administrative personelle Mittel einsetzen und sich auch nicht um Verfahrensfragen und Rekurse kümmern. Anstelle von einzelnen Kantonsprojekten würde ein einheitliches, schweizweit har- monisiertes Bodenkartenwerk mit verschiedenen Anwendungskarten entstehen.

Die Variante der «Programmvereinbarungen» (PV) sieht mehr Ver- antwortung und zeitliche Flexibilität der Kantone bei der Umsetzung vor. Dies hätte jedoch auch eine Erhöhung der personellen Mittel bei den Kantonen zur Folge, um die Ausschreibung, die Vergabe und die Über- wachung der Kartieraufträge zu gewährleisten. Es ist überdies darauf hinzuweisen, dass es gemäss Bund bei der hier vorgestellten Variante der Programmvereinbarungen nicht um die «klassischen» PV geht, die aus dem Umweltbereich bekannt sind. Es handelt sich hierbei um stan- dardisierte Vereinbarungen, die im Wesentlichen den Zeitraum der Kar- tierung und den Bundesbeitrag festlegen und ansonsten die einheitlichen methodischen Vorgaben enthalten. Die Dauer wäre nicht auf vier Jahre beschränkt, sondern würde auf die gesamte Kartierzeit bezogen werden. Vor diesem Hintergrund überwiegen bei der Variante «Joint Venture» die Vorteile gegenüber der Variante PV, weshalb sich der Kanton Zürich für die Variante «Joint Venture» ausspricht, sofern die Kantone auch bei dieser Variante für die Definition des Ziels und Zwecks sowie für Ent- wicklung des methodischen Vorgehens miteinbezogen werden. Ob die vorgesehene Dauer von rund 20 Jahren eingehalten werden kann, ist aufgrund des hier vorliegenden Konzeptentwurfs schwer abzu- schätzen. Viele Punkte sind noch offen und bedürfen einer Klärung und Präzisierung. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bodeninformationen aufgrund des Klimawandels essenziell sind und sich beispielsweise dringliche Fragen an die Baumartenzusammensetzun- gen im Wald stellen. Ein rascher Beginn und effizientes Vorgehen sollten demnach angestrebt werden, wobei insbesondere die noch kaum kartier- ten Waldböden bei der zeitlichen Priorisierung der Kartierung berück- sichtigt werden sollen. Überdies sollte geprüft werden, ob mit der Um- setzung bereits begonnen werden kann, bevor sämtliche rechtliche Grund- lagen definitiv vorliegen. Bodenschutz ist wie viele Umwelt- und Klimathemen eine grenzüber- schreitende (Verbund-)Aufgabe. Eine nachhaltige Nutzung der ohne- hin knappen Ressource Boden ist auf flächendeckende Informationen angewiesen. Bodeninformationen sind unerlässlich für die Erfüllung des Verfassungsauftrages und haben einen vielseitigen Nutzen für den Bo- denschutz-Vollzug, die Raumplanung, die Landwirtschaft, den Gewäs- serschutz, die Biodiversitätsförderung, den Hochwasserschutz, die Ernäh- rungssicherheit oder die Forstwirtschaft. Somit rechtfertigt der zu erwar- tende Nutzen unseres Erachtens die Kosten von rund 450 Mio. Franken für die ganze Schweiz. Viele Kantone erbrachten und erbringen jedoch bereits Vorleistungen zum Projekt «schweizweite Bodenkartierung», deren Honorierung der Bund bisher nicht vorgesehen hat. Der Kanton Zürich liess (fast) alle Landwirtschaftsböden 1988 bis 1997 für 7 Mio. Franken durch die Bundesforschungsanstalt Reckenholz kartieren und

hat seither zahlreiche kleinere Kartierungsprojekte durchgeführt. Die Zür- cher Bodenkarte wurde als klassische Feldkartierung erstellt, ist 30 Jahre alt, umfasst beinahe nur Landwirtschaftsböden und sollte aktualisiert werden. Für die Beantwortung weiterer wichtiger Fragen insbesondere in Bezug auf Waldböden muss die Karte erweitert werden. Die bereits vorhandenen Informationen sollten jedoch eine Ergänzung bzw. Aktuali- sierung deutlich erleichtern und verbilligen. Der Kanton Zürich erach- tet deshalb einen Kostenverteilschlüssel, der die von einzelnen Kantonen erbrachten Vorleistungen berücksichtigt, als Voraussetzung für die Ak- zeptanz einer Verbundaufgabe. Im Weiteren sollte der Finanzierungs- anteil in Abhängigkeit von der zu kartierenden Fläche berechnet werden. Da der Kanton Zürich bereits über eine grossflächige Bodenkartierung verfügt, muss der Finanzierungsanteil entsprechend verkleinert werden. Die administrativen Aufwände sind Bestandteil der Projektkosten und sollten als solche miteinbezogen werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, sowie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, 3003 Bern (Zu- stellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an boden@bafu. admin.ch, einschliesslich Excel-Tabelle): Wir danken Ihnen für die Einladung vom 18. Oktober 2021, zum Ent- wurf des Konzepts «schweizweite Bodenkartierung» Stellung zu neh- men, und äussern uns wie folgt:

Allgemeine Bemerkungen Der vorliegende Konzeptentwurf «schweizweite Bodenkartierung» sieht eine standardisierte, flächendeckende Bodenkartierung vor. Diese Bestrebung wird unterstützt und begrüsst. Obwohl noch etliche Punkte offen sind, wird der Variante «Joint Venture» grundsätzlich der Vorzug gegeben, da diese effizienter und koordinierter umgesetzt werden kann und die Voraussetzung für eine schweizweit harmonisierte Bodenkarte schafft. Die Laufzeit dieser landesweiten Kartierung ist im Vergleich zur Variante «Programmvereinbarungen» etwas kürzer. Überdies wer- den die Umstände, dass kein einheitliches Vorgehen gewährleistet ist, es zu einem Konkurrenzkampf um die Kartierfachleute kommen wird und allfällige methodische Differenzen bei der Kartierung an der Kan- tonsgrenze entstehen werden, als grosser Nachteil bei der Variante «Pro-

grammvereinbarungen» gesehen. Allerdings ist auch bei Variante «Joint Venture» darauf zu achten, dass die Kantone für die Definition des Ziels und Zwecks sowie für die Entwicklung des methodischen Vorge- hens miteinbezogen werden. Wir sprechen uns ausserdem dafür aus, mög- lichst rasch mit der Umsetzung zu beginnen, da aufgrund des Klima- wandels Bodeninformationen wichtig und insbesondere Bodenkarten im Wald für eine vorausschauende Planung der Baumartenwahl und Vermeidung von Bodengefährdungen wie Waldbodenverdichtungen von zentraler Bedeutung sind. Da der Kanton Zürich bereits über eine grossflächige Bodenkartie- rung verfügt, muss der Finanzierungsanteil entsprechend verkleinert werden. Wir verlangen deshalb, dass bei einer Verbundvariante die von den einzelnen Kantonen erbrachten Vorleistungen berücksichtigt und der Finanzierungsanteil in Abhängigkeit von der zu kartierenden Fläche berechnet werden. Die administrativen Aufwände sind Bestandteil der Projektkosten und sollten als solche miteinbezogen werden.

Bemerkungen zu den einzelnen Kapiteln und Gesetzestexten Die Antworten zu den einzelnen Fragen sind wie gewünscht in den bei- liegenden Tabellen erfasst worden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bau- direktion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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