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Entscheid

RRB Nr. 662/2012

Bekämpfung Cyberkriminalität, Stellenplan

20. Juni 2012Deutsch8 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Juni 2012

662. Bekämpfung Cyberkriminalität (Personalbedarf)

Erwägungen

A. Ausgangslage Das Internet deckt heute einen grossen Teil der weltweiten Infor- mations- und Kommunikationsbedürfnisse ab und eröffnet neue Mög- lichkeiten zur direkten Abwicklung von Geschäften. Gleichzeitig haben elektronische Netzwerke aber auch zur Entwicklung neuartiger Krimi- nalitätsformen geführt. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat bereits mit Beschluss Nr. 1068/2009 die Bekämpfung der Internetkriminalität zu einem der Schwerpunkte der Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden für die Jahre 2009–2012 erklärt. Mit RRB Nr. 659/2012 hat er die Internetkriminali- tät auch als Schwerpunkt für 2012–2015 festgelegt.

B. Projektverlauf Gestützt auf diesen Auftrag wurde im August 2009 in einer ersten Phase ein aus Vertretungen der Erwachsenenstrafverfolgung, der Jugend- strafverfolgung, der Kantonspolizei und der Stadtpolizei Zürich zusam- mengesetztes Projektteam eingesetzt. In seinem Bericht vom 2. Juli 2010 hat es Begrifflichkeiten definiert, den Ist-Zustand analysiert, den Hand- lungsbedarf abgesteckt und Lösungsansätze aufgezeigt. Inhaltlich unterscheidet der Bericht zwischen den Problemkreisen der (spezialisierten) Straftatenerkennung und Strafuntersuchung einer- seits und der Sicherstellung und Auswertung elektronischer Daten als Beweismittel im Strafverfahren anderseits. Er kommt zum Schluss, dass im Kanton Zürich die Bekämpfung der Internet- und Computerkrimi- nalität, mithin also der Cyberkriminalität im umfassenden Sinne, auf- grund ungenügender personeller Mittel und fehlenden Spezialwissens nur lückenhaft und teilweise unkoordiniert erfolgt. Zusammenfassend hält der Bericht fest, dass eine wirksame Bekämp- fung der Cyberkriminalität eine massgebliche Verstärkung der Polizei im Bereich der technischen Unterstützungsdienstleistungen für die Er- mittlungen erfordere. Gleiches gelte mit Blick auf die präventive Poli- zeiarbeit. Bei den Staatsanwaltschaften sei überdies die spezialisierte Untersuchung der Cyberkriminalität zu prüfen. Als Lösung schlug das Projektteam vor, für die künftige Aufgabenerfüllung im Bereich der Cyberkriminalität ein behördenübergreifendes Kompetenzzentrum vorzusehen.

Im Januar 2011 lösten die Vorsteher der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion gestützt auf diesen Bericht eine zweite Projektphase mit dem Auftrag aus, ein gemeinsames Kompe- tenzzentrum der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei, unter Ein- bezug der Stadtpolizei Zürich, zu konzipieren. Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Thematik für die Auf- gabenerfüllung der Strafverfolgungsbehörden, die in steigenden Fall- zahlen und der laufenden Zunahme der zu verarbeitenden Mengen elektronischer Daten zum Ausdruck kommt, hat der Regierungsrat in seinen Richtlinien zur Regierungspolitik 2011–2015 das Thema auf- genommen. Für den Politikbereich Sicherheit hat er als erstes Legis- laturziel festgelegt, dass auf neue Herausforderungen der öffentlichen Sicherheit wirksam zu reagieren ist (vgl. RRB Nr. 882/2011). Als Mass- nahme hat er ausdrücklich den Aufbau eines Kompetenzzentrums zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Cybercrime) unter Einbezug von kantonalen und nationalen Partnerorganisationen in Aussicht ge- nommen (vgl. auch KEF-Projekt Nr. 3100.006 «Aufbau Kompetenzzent- rum Internetkriminalität»).

C. Gegenwärtiger Mitteleinsatz von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft Zurzeit erfüllen bei der Kantonspolizei nur wenige Mitarbeitende in der Ermittlungsabteilung Wirtschaftskriminalität und im Dienst Sexual- delikte/Kindesschutz spezifische Aufgaben mit Bezug zu Cyberkrimi- nalität. Technische Unterstützungsleistungen müssen aber nicht nur für die genannten Deliktskategorien, sondern nahezu in sämtlichen Straf- fällen, die in den Ermittlungsdiensten der Polizei bearbeitet werden, er- bracht werden. Dies gilt sowohl für Fälle, in denen ein Computer und/ oder das Internet Angriffsobjekt oder Tatmittel waren, als auch dort, wo auf Computern und anderen Datenverarbeitungsanlagen Spuren von Straftaten als Beweismittel zu sichern sind. Für alle diese Leistungen stehen insgesamt nur zehn Mitarbeitende des Dienstes Informations-/ Kommunikations-Technologie der Technischen Unterstützungsabteilung (TEU-ICT) zur Verfügung sowie acht Mitarbeitende des Dienstes Son- derelektronik (TEU-SEL), die technische Überwachungen durchfüh- ren. Diese Mittel sind nicht mehr ausreichend. Bei der Staatsanwaltschaft ist seit einigen Jahren die Teilspezialisie- rung Softwarepiraterie/Internetdelikte eingerichtet, die personell bei den Leitenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der Staatsan- waltschaft Zürich-Limmat und der Staatsanwaltschaft II angesiedelt ist. Zudem sind im Katalog der Delikte, für deren Verfolgung die Staatsan- waltschaft III zuständig ist, einige Sachverhalte mit wirtschaftlichem Bezug aufgeführt, die unter den Begriff der Internetkriminalität fallen.

D. Kompetenzzentrum Cybercrime und Kooperationen Die Zielsetzung, die mit der Errichtung eines behördenübergreifen- den Kompetenzzentrums verbunden ist, besteht vorab in der Bünde- lung der Kräfte. Der Mitteleinsatz muss eine effiziente und effektive Bekämpfung der Cyberkriminalität gewährleisten. Dazu müssen die Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden, namentlich auch mit Blick auf den Einsatz von technischer Infrastruktur, räumlich möglichst eng zusammenwirken und das für die Ermittlung und Untersuchung erforderliche fachliche und technische Knowhow laufend gemeinsam weiterentwickeln können. Der Handlungsbedarf ist dringend. Es wird ein etappiertes Vorgehen gewählt. Erste Umsetzungsschritte für ein ge- meinsames Kompetenzzentrum müssen sich auf die Errichtung einer gemeinsamen Organisation für die Ermittlung und Untersuchung ein- schlägiger Straftaten und auf die Verstärkung des technischen Supports für die gesamte Ermittlungsarbeit konzentrieren. Der dem Projekt zugrunde liegende Effizienzgedanken gebietet es insbesondere, polizeiliche Parallelstrukturen in personeller und techni- scher Hinsicht zu vermeiden und stattdessen die einzusetzenden poli- zeilichen Mittel zu konzentrieren. Entsprechend hat in allen bisherigen Projektphasen eine Vertretung der Stadtpolizei Zürich an den Konzep- tarbeiten mitgewirkt. In Beantwortung eines Schreibens des Sicher- heitsdirektors vom 20. Februar 2012 an den Polizeivorstand der Stadt Zürich teilte dieser am 2. April 2012 sein grundsätzliches Interesse an der Mitarbeit der Stadtpolizei im Projekt mit. Ausdrücklich wurde auch die Absicht begrüsst, dass Parallelstrukturen verhindert und technische Beschaffungen für die Ermittlungsunterstützung abgesprochen werden sollten.

E. Umsetzung Bei der Umsetzung wird zwischen einer ersten (kurzfristigen) Um- setzungsphase 2012/2013 und einer zweiten (mittelfristigen) Umsetzungs- phase 2013–2015 unterschieden. a) Erste Umsetzungsphase (Jahre 2012/2013) In der 2. Hälfte 2012 ist zum einen ein Fachteam von Staatsanwältin- nen und Staatsanwälten sowie ermittelnden Internet-Spezialistinnen und -Spezialisten der Polizei unter staatsanwaltschaftlicher Leitung zu bil- den. Diese sollen auch räumlich eng zusammenarbeiten. Dazu ist ein ge- meinsamer Standort bei der Kantonspolizei Zürich bereitzustellen. Dieses Team hat neben der Bearbeitung von zur Anzeige gebrachten Sachverhalten im Bereich der Cyberkriminalität auch proaktiv im Rah- men der hierfür bestehenden Rechtsgrundlagen nach einschlägigen De- likten zu fahnden.

Zum andern müssen im Bereich des technischen Ermittlersupports (Kommunikationsüberwachung/Datenauswertung) dringend benötigte zusätzliche Spezialistinnen und Spezialisten eingestellt werden können. Der technische Ermittlersupport der Polizei ist hierfür mit zivilem Per- sonal zu verstärken. b) Zweite Umsetzungsphase (2013–2015) Gestützt auf eine laufende Lagebeurteilung im Bereich der Cyber- kriminalität und auf die Erkenntnisse aus dem Kompetenzzentrum müssen in weiteren Schritten 2013–2015 zusätzliche personelle Mittel (polizeiliche Ermittlerinnen und Ermittler sowie zivile Spezialistinnen und Spezialisten) eingestellt werden können. Anfang 2010 wurden im Rahmen der Projektarbeiten auch Annah- men zum künftigen Arbeitsaufwand getroffen und der notwendige Per- sonalbedarf berechnet. Hierzu wurde aufgrund von Fallzahlen, geleis- teten Supportstunden, Entwicklung der sichergestellten Daten und der erwarteten weiteren Entwicklung der Mehrbedarf an Mitarbeiten- den bestimmt. Gemäss dieser Planung wäre im Endausbau von folgen- dem Personalbestand seitens des Kantons für das Kompetenzzentrum auszugehen: vier Staatsanwältinnen/Staatsanwälte mit zwei Verwal- tungssekretärinnen/Verwaltungssekretären, 15 Kantonspolizistinnen/- polizisten und elf zivile Mitarbeitende der Kantonspolizei (Informatik- spezialistinnen/Informatikspezialisten). In diesen Planungszahlen nicht enthalten ist die ausdrücklich erwünschte Mitarbeit von Korpsangehö- rigen und zivilen Mitarbeitenden der Stadtpolizei Zürich.

F. Aufstockung des Personalkörpers bei Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft für die erste Umsetzungsphase Für die Bildung des Kompetenzzentrums und die Bewältigung der dringendsten Aufgaben werden 2012 folgende zusätzliche personellen Mittel benötigt: Anzahl zusätzliche Stellen Organisation STA Kapo ZH Personalkategorie STA ZA ZA Korps – Untersuchung +2 +1 – Ermittlung +2 – Internet-Monitoring +2 – technischer Ermittlersupport +4 Total (2012) +2 +1 +4 +4 STA = Staatsanwaltschaft / Staatsanwältinnen und -anwälte ZA = Verwaltungssekretärinnen und -sekretäre (STA) / IT-Spezialistinnen/Spezialisten (KAPO; Zivilangestellte)

Dabei ist anzustreben, dass die Stadt Zürich schon diese erste Umset- zungsphase unterstützt und dass möglichst rasch auch Mitarbeitende der Stadtpolizei Zürich im Kompetenzzentrum mitwirken. Die Direktion der Justiz und des Innern und die Sicherheitsdirektion werden ermächtigt, den Bestand an Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich Internetkriminalität 2012 um sieben Zivilstellen (zwei Staatsan- wältinnen/-anwälte, ein/e Verwaltungssekretärin/-sekretär, vier Informa- tikspezialistinnen/-spezialisten) zu erhöhen. Zusätzlich zu den zivilen Mitarbeitenden werden ermittelnde Polizis- tinnen und Polizisten benötigt. Für die erste Umsetzungsphase ist des- halb der Plafonds gemäss RRB Nr. 515/2011 einstweilen um vier Korps- stellen bei der Kantonspolizei auf 2176 zu erhöhen. Die Direktion der Justiz und des Innern sowie die Sicherheitsdirek- tion haben dem Regierungsrat in der 2. Hälfte 2013 Bericht zum Stand der ersten Umsetzungsphase und im Hinblick auf die zweite Phase zu erstatten.

G. Technische Infrastruktur und Büroräume Damit die Angehörigen der Staatsanwaltschaft und der Polizei eng zusammenarbeiten können, wird zusätzlicher Büroraum in den Zentra- len Diensten der Kantonspolizei durch Umdisposition zur Verfügung gestellt. Für den Betrieb des Internet-Monitorings muss die nötige technische Infrastruktur beschafft werden. Dazu sind Investitionen von rund Fr. 600 000 notwendig. Für die Kommunikationsüberwachung, beson- ders für die Lokalisation und Identifikation der mobilen Kommunika- tionsmittel, kann ein im laufenden Jahr für sicherheitspolizeiliche Auf- gaben (Notsuche usw.) ohnehin zu beschaffendes Mobiltelefon-Ortungs- und Identifizierungssystem (IMSI-Catcher) mitbenutzt werden. Dafür ist mit Investitionskosten von rund Fr. 950 000 zu rechnen. Beide Pro- jekte fallen in die Finanzkompetenz der zuständigen Direktion. Die für den Betrieb der genannten Infrastruktur erforderlichen personellen Mittel sind im vorstehend ausgewiesenen Personalbedarf enthalten.

H. Finanzierung Die jährlichen Mittel für den Personalaufwand und die Beschaffung der Technischen Infrastruktur sind im Budget 2012 sowie im KEF 2012– 2015 enthalten und werden den Leistungsgruppen Nrn. 2204, Strafver- folgung Erwachsene, sowie 3100, Kantonspolizei, belastet.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan der Strafverfolgung Erwachsene werden mit Wir- kung ab 1. Oktober 2012 folgende neue Stellen geschaffen: Stellen Klasse 2 Staatsanwälte/Staatsanwältinnen 25 1 Verwaltungssekretär/-in 11

II. Im Zivilstellenplan der Kantonspolizei werden mit Wirkung ab 1. Oktober 2012 folgende neue Stellen geschaffen: Stellen Klasse 4 Informatikspezialisten/-innen 20

III. Die Stadt Zürich wird eingeladen, weiterhin am Projekt mitzu- arbeiten und möglichst rasch mit Mitarbeitenden der Stadtpolizei Zü- rich im Kompetenzzentrum mitzuwirken.

IV. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, 8022 Zürich, die Finanz- direktion, die Direktion der Justiz und des Innern und die Sicherheits- direktion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi