RRB Nr. 664/2017
Strassen, Stadt Zürich, Neue Hard, Projektgenehmigung
12. Juli 2017Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juli 2017
664. Strassen (Stadt Zürich, Neue Hard)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 4. Juli 2017 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, den Antrag zur Genehmigung des Projekts Neue Hard im Sinne von § 45 des Strassen- gesetzes (StrG; LS 722.1). Die Neue Hard ist eine kantonal klassierte Strasse. Die Neue Hard bildet zusammen mit der Geroldrampe die Ver- bindung zwischen Hardbrücke und Pfingstweidstrasse. Auf der Neuen Hard verläuft eine regional klassierte Veloroute. Mit dem Projekt wird der bestehende Velostreifen stadtauswärts zu- gunsten eines kombinierten Fuss- und Velowegs im Gegenverkehr auf- gehoben. Dadurch wird ein Angebot für die Velofahrenden sowohl stadt- aus- wie auch stadteinwärts geschaffen und die Lücke im regionalen Velo- routennetz geschlossen. Die Bauarbeiten sollen im August 2017 erfolgen, während die Geroldrampe wegen der Bauarbeiten der Tramverbindung Hardbrücke noch gesperrt ist. Das Projekt ist auch aus kantonaler Sicht zweckmässig. Die Leistungs- fähigkeit der wichtigen Hauptverkehrsverbindung wird nicht beeinträch- tigt. Mit Beschluss vom 18. Januar 2017 setzte der Stadtrat das Projekt fest und behandelte die Einsprachen. Die Feststellungen des Kantons im Rah- men der Begehrensäusserung wurden bereinigt. Die Festsetzung ist rechts- kräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen voraussichtlich Fr. 303 000 (einschliesslich Verwaltungskosten) und gehen vollumfänglich zulasten der Baupauschale. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt Neue Hard in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zü- rich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi