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Entscheid

RRB Nr. 665/2009

Gemeindewesen, Sicherheitszweckverband Kilchberg-Rüschlikon, Statuten, Änderung, Genehmigung

29. April 2009Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Sicherheitszweckverband Kilchberg-Rüschlikon, Statuten, Änderung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. April 2009

665. Gemeindewesen (Sicherheitszweckverband Kilchberg-Rüschlikon)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Ge- nehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Recht- mässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Kilchberg und Rüschlikon bilden seit 2002 unter der Bezeichnung Sicherheitszweckverband Kilchberg-Rüschli- kon einen Zweckverband, der eine regional tätige Sicherheitsorganisa- tion (Feuerwehr- und Zivilschutzorganisation sowie Seerettungsdienst) betreibt (vgl. RRB Nr. 1170/2002). Mit der vorliegenden Teilrevision werden die vom Regierungsrat des Kantons Zürich geforderten Ände- rungen hinsichtlich des Initiativrechts der Stimmberechtigten (Art. 11 Ziff. 2 und Art. 12 Abs. 2 Statuten) sowie der Konflikterledigung (Art. 43 Statuten) umgesetzt (vgl. RRB Nr. 876/2008). Am 25. November 2008 und am 4. Dezember 2008 haben die beiden Verbandsgemeinden den Änderungen der Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Horgen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindeversammlungs- beschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Änderungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderungen der Statuten des Sicherheitszweckverbandes Kilchberg-Rüschlikon werden genehmigt.

II. Mitteilung an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Kilch- berg, Gemeinderatskanzlei, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg, und Rüschlikon, Gemeindekanzlei, Postfach, 8803 Rüschlikon, den Bezirks- rat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, sowie an Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli