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Entscheid

RRB Nr. 669/2023

Strassen, Winterthur, Veloschnellroute Rennweg, Projektgenehmigung

31. Mai 2023Deutsch3 min

Source zh.ch

Strassen, Winterthur, Veloschnellroute Rennweg, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Mai 2023

669. Strassen (Winterthur, Veloschnellroute Rennweg)

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Winterthur reichte mit Schreiben vom 29. März 2023 das Projekt für die Umsetzung der Veloschnellroute entlang des Rennwegs, im Abschnitt Wart- bis Schützenstrasse (Projekt Nr. 11438), Winterthur, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Entlang des Rennwegs verläuft eine regional klassierte Veloroute. Als Veloschnellroute entspricht diese der höchsten Hierarchiestufe im Veloroutennetz der Stadt Winterthur. Diese Verbindung gilt als über- kommunal im Sinne von § 43 in Verbindung mit § 1 StrG. Der Stadtrat Winterthur hat am 2. April 2014 den Netzplan der Velo­ schnellrouten genehmigt. Darin enthalten ist auch die Veloschnellroute Nr. 5. Diese soll dereinst das Stadtzentrum über Wülflingen mit Pfungen und Embrach verbinden. Entlang des Rennwegs im Abschnitt zwischen der Schützen- und der Wartstrasse wird mit dem vorliegenden Projekt die erste Etappe der Veloschnellroute Nr. 5 auf einer Länge von rund 430 m realisiert. Mit der Umgestaltung des Rennwegs zur Veloschnellroute wird der Strassenquerschnitt neu aufgeteilt. Die Breite der Fahrbahn bzw. der Veloroute beträgt mindestens 4,8 m. Es wird ein durchgängiges südsei- tiges Trottoir erstellt. Gemäss den städtischen Standards für Veloschnell- routen wird auf der Fahrbahn ein roter Deckbelag verbaut. Weiter wird die Veloschnellroute gegenüber den Quartierstrassen priorisiert, weshalb bestehende Rechtsvortritte aufgehoben werden. Als weiterer Projekt- bestandteil wird die bestehende Baumreihe ergänzt und die öffentliche Beleuchtung erneuert. Der Baubeginn ist für Sommer 2023 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 7. Februar 2018 Stellung genommen und auf Aspekte für ein sicheres Verkehrsregime hingewiesen, jedoch keine Anträge gestellt.

Die Mitwirkungs- und Auf‌lageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt und das Projekt vom 17. Juni bis 18. Juli 2022 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auf‌lagefrist gingen zwei Einsprachen ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. SR.23.86-1 vom 1. Februar 2023 wurde über die Einsprachen entschieden, wurden die Kosten frei- gegeben und das Projekt festgesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Umsetzung der Veloschnellroute entlang des Rennwegs, im Abschnitt Wart- bis Schützenstrasse, betragen vor- aussichtlich Fr. 1 250 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke und Stadtratsreserven). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale be- laufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 925 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke und Stadtratsreserven). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Winterthur der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Umsetzung der Veloschnellroute entlang des Rennwegs, im Abschnitt Wart- bis Schützenstrasse, in der Stadt Winter- thur wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Winter­ thur, das Tiefbauamt der Stadt Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Win- terthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli