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Entscheid

RRB Nr. 672/2023

Strassen, Zürich, Zurlindenstrasse, Projektgenehmigung

31. Mai 2023Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Mai 2023

672. Strassen (Zürich, Zurlindenstrasse)

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 15. Februar 2023 das Projekt für die Instandsetzung und Neugestaltung der Zurlinden­ strasse, im Abschnitt Gotthelf- bis Birmensdorferstrasse (Bau Nr. 20 100), Zürich, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Zurlindenstrasse ist für den motorisierten Individualverkehr (MIV) eine kommunal klassierte Gemeindestrasse. Entlang der Zurlinden­ strasse verläuft eine regional klassierte Veloroute. Diese Verbindung gilt als überkommunal im Sinne von § 45 in Verbindung mit § 1 StrG. Im Anschluss an verschiedene Werkleitungsarbeiten wird die Ober­ fläche der Zurlindenstrasse saniert und umgestaltet. Mit dem Projekt wird eine erhebliche Lücke im regionalen Veloroutennetz geschlossen. Neben der regionalen Veloroute wird auch das städtische Alleenkonzept um­ gesetzt. Zu diesem Zweck wird die bestehende Schrägparkierung unter Aufhebung von 14 weissen Parkplätzen durch eine Längsparkierung ersetzt. Weiter wird die bestehende Bushaltekante behindertengerecht ausgebaut. Die bestehende Strassengeometrie und die Verkehrsführung der Zurlindenstrasse werden beibehalten. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2024 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 9. November 2018 Stellung genommen. Die darin angebrachten Anträge gelten als bereinigt. Auf die praktische Leistungsfähigkeit des MIV hat das Projekt keinen Einfluss. Insofern ist das Vorhaben konform mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101). Die Mitwirkungs- und Auf‌lageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur­ den ordnungsgemäss durchgeführt und das Projekt wurde vom 10. Ja­ nuar bis 10. Februar 2020 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auf‌lagefrist gingen gegen das Projekt zwei Einsprachen ein. Der Stadtrat von Zürich hat mit Beschluss Nr. 712 vom 19. August 2020 über die Einsprachen ent­ schieden und das Projekt festgesetzt. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 490 vom 26. Mai 2021 wurden die Ausgaben bewilligt. Gegen die Projektfestset­ zung wurden Rechtsmittel erhoben. Diese wurden in der Folge sowohl vom Baurekursgericht mit Entscheid vom 25. Februar 2022 als auch vom Verwaltungsgericht mit Urteil vom 10. November 2022 (VB.2022.00186) abgewiesen. Die Beschlüsse sind rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen.

Die Gesamtkosten für die Instandsetzung und Neugestaltung der Zurlindenstrasse, im Abschnitt Gotthelf- bis Birmensdorferstrasse, be­ tragen voraussichtlich Fr. 1 720 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 172 000 (einschliess­ lich Verwaltungskosten Werke). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Instandsetzung/Neugestaltung der Zurlinden­ strasse im Abschnitt Gotthelf- bis Birmensdorferstrasse in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli