RRB Nr. 676/2023
Energiegesetz, Datenbasierte Energieplanung für Gemeinden, Inkraftsetzung
31. Mai 2023Deutsch1 min
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Mai 2023
676. Energiegesetz (Änderung vom 5. Dezember 2022, Daten-
basierte Energieplanung für Gemeinden, Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 5. Dezember 2022 eine Änderung des Energiegesetzes vom 19. Juni 1983 (EnerG; LS 730.1) (Datenbasierte Energieplanung für Gemeinden, ABl 2022-12-09). Mit Verfügung vom 14. Februar 2023 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen den Beschluss des Kantonsrates kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2023-02-17). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des EnerG kann damit in Kraft gesetzt werden.
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 5. Dezember 2022 des Energiegesetzes vom 19. Juni 1983 wird auf den 1. Oktober 2023 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amtsblatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli