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Entscheid

RRB Nr. 678/2018

Strassen, Richterswil, Bergstrasse, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

4. Juli 2018Deutsch4 min

Source zh.ch

Strassen, Richterswil, Bergstrasse, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Juli 2018

678. Strassen (Richterswil, 388 Bergstrasse, Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Mit Beschluss vom 4. Juli 2018 beantragte der Regierungsrat dem Kan- tonsrat, für den Neubau zweier Kreisel an der Bergstrasse und die Schlies- sung der Radweglücke einen Objektkredit von Fr. 6 505 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu be- willigen (Vorlage 5473). Bezüglich Beschreibung der Ausgangslage und des Projekts sowie der Kostenaufteilung und der Finanzierung kann darauf verwiesen werden.

B. Finanzierung und Bewilligung gebundener Ausgaben Neben diesen Ausbauarbeiten, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates für eine neue Ausgabe sind, werden auch Instandset- zungsarbeiten ausgeführt. Dafür fallen Ausgaben von Fr. 4 395 000 für die Erneuerung des Belags, den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestellen, die Anpassungen der Randabschlüsse sowie der öffentlichen Beleuch- tung an. Die Aufwendungen hierfür sind gebunden, weshalb für deren Bewilligung der Regierungsrat (§ 36 lit. b in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. b Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [LS 611]) zuständig ist. Unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der Investitionskosten durch den Kantonsrat ist mit dem vorliegenden Beschluss eine gebundene Aus- gabe von Fr. 4 395 000 zu bewilligen. Die Finanzierung des gesamten Bauvorhabens, einschliesslich jener Teile, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates sind, er- folgt über die Investitions- und die Erfolgsrechnung.

In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 10 900 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Konto 8400 Kanton Zürich Gemeinde Kanton Zürich Gemeinde Richterswil Richterswil Erfolgsrechnung 31410 80050 (17%) 1 880 000 1 880 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung 50110 80020 (12%) 1 310 000 1 310 000 Staatsstrassen Anteil öV 50111 00000 (23%) 2 215 000 300 000 2 515 000 Erneuerung Staatsstrassen 50110 00000 (34%) 2 590 000 1 070 000 3 660 000 Staatsstrassen (federführend) 50100 00000 (7%) 792 500 792 500 Fussgängeranlagen 50130 00000 (7%) 742 500 742 500 Fahrradanlagen Total 4 095 000 300 000 5 435 000 1 070 000 10 900 000 Nach der Bewilligung der neuen Ausgaben durch den Kantonsrat wird der Regierungsrat das Projekt nach § 15 des Strassengesetzes (LS 722.1) festsetzen. In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamts Nr. 2042/2013 bewilligte Ausgabe von Fr. 425 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Da der Beitrag der Gemeinde Richterswil erst nach Fertigstellung in Rechnung gestellt wird, ist eine Bruttoausgabe zu beschliessen. Die Ein- nahme ist dem Konto 8400.63200 80000, Investitionsbeiträge von Ge- meinden Staatsstrassen, für das Objekt Nr. 84S-80610 gutzuschreiben.

Ohne Berücksichtigung des zugesicherten Betrags der Gemeinde Richterswil verursacht das Vorhaben jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 293 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (1,5%) Abschreibungssatz      Betrag Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen Anteil öV 14% 1 310 000 10 000 2,5% 33 000 Erneuerung Staatsstrassen 28% 2 515 000 19 000 2,5% 63 000 Staatsstrassen 40% 3 660 000 27 500 2,5% 91 000 Fussgängeranlagen 9% 792 500 6 000 2,5% 20 000 Fahrradanlagen 9% 742 500 5 500 2,5% 18 000 Zwischentotal 68 000 225 000 Total 100% 9 020 000 293 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80610, Richters- wil, 388 Bergstrasse, aufzunehmen. Die Kostenanteile für Staatsstrassen Baulicher Unterhalt, Staatsstrassen Anteil öV, Erneuerung Staatsstras- sen, Fussgängeranlagen und Fahrradanlagen sind umzubuchen. Der Be- trag ist im Budget 2018 enthalten und im KEF 2018–2021 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung des Belags, den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestellen, die Anpassungen der Randabschlüsse sowie der öffent- lichen Beleuchtung an der 388 Bergstrasse in der Gemeinde Richterswil wird unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der neuen Ausgaben durch den Kantonsrat eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 4 395 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Davon gehen Fr. 1 880 000 zulasten der Erfolgsrechnung und Fr. 2 515 000 zulas- ten der Investitionsrechnung.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2017)

III. Die Verfügung des Tiefbauamts Nr. 2042/2013 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an den Gemeinderat Richterswil, Seestrasse 19, 8805 Richterswil (ES), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschafts- direktion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli