RRB Nr. 678/2020
Stadt Winterthur, Weg entlang des Eulachparkes, Neubau, Projektgenehmigung
8. Juli 2020Deutsch4 min
Source zh.ch
Stadt Winterthur, Weg entlang des Eulachparkes, Neubau, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2020
678. Strassen (Winterthur, Weg entlang des Eulachparks)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Winterthur reichte mit Schreiben vom 30. April 2020 das Projekt für den Neubau des Weges entlang des Eulachparks, im Abschnitt Im Link bis Bahnhof Oberwinterthur, in Winterthur (Pro- jekt Nr. 11 453) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig er- suchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Verbindung Talackerstrasse – Im Link – Bahnhof Oberwinter- thur südöstlich der Bahngleise ist im regionalen Richtplan als regionale Fuss- und Radroute klassiert, wodurch im Sinne von § 46 in Verbindung mit § 1 StrG eine Anrechenbarkeit an die Baupauschale gegeben ist. Im Bereich des ehemaligen Sulzer-Areals Oberwinterthur, zwischen den bestehenden Unterführungen Im Link und Bahnhof Oberwinterthur, soll ein kombinierter 3,50 m bis 5 m breiter Fuss- und Radweg entlang der SBB-Linie Frauenfeld gebaut werden. Das Projekt sieht ausserdem vor, südlich des Bahnhofs Oberwinterthur das Angebot an Veloabstellplätzen um 50 gedeckte und 40 ungedeckte Plätze zu erweitern. Der Weg soll als vollwertiger, kombinierter Fuss- und Radweg aus- gebildet werden. Im Abstand von 30 m sollen Kandelaber ausserhalb des Fahrbahnrandes auf der Seite des Eulachparks gestellt werden. Weiter soll im Bereich der gedeckten Veloabstellplätze zusätzlich eine Treppe ge- baut werden, um eine möglichst direkte Wegverbindung zum Bahnsteig zu ermöglichen. Im Projektperimeter verlaufen bestehende Anschluss- gleise aus der Zeit der Sulzer. Aufgrund mangelnden Interesses der heu- tigen Nachanschliesserinnen und Nachanschliesser sollen diese zurück- gebaut werden. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2021 geplant. Das Amt für Verkehr hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 3. Oktober 2016 Stellung genommen. Die darin angebrachten Bemerkungen sind vollumfänglich in das Projekt einge- flossen und die Begehrensäusserung gilt somit als bereinigt. Weiter wurde das Projekt auf die praktische Leistungsfähigkeit nicht überprüft. Mit dem geplanten Vorhaben werden keine überkommunalen Verbindungen des motorisierten Individualverkehrs tangiert, womit das Projekt den An- forderungen von Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) ent- spricht.
Im Anschluss an das Mitwirkungsverfahren nach § 13 StrG vom 16. No- vember bis 17. Dezember 2018 wurde das Auflageverfahren nach § 16 StrG ordnungsgemäss durchgeführt und das Projekt vom 21. Juni bis 22. Juli 2019 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist ging eine Einsprache ein, die später zurückgezogen wurde. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 20.237-1 vom 8. April 2020 wurde das Projekt festgesetzt. Mit Schreiben GGR- Nr. 2020.35 vom 8. April 2020 stellte der Grosse Gemeinderat den An- trag an den Stadtrat Winterthur, die Ausgabenbewilligung zu erteilen. Diese ist noch ausstehend. Die Projektfestsetzung ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für den Neubau des Weges entlang des Eulachparks, im Abschnitt Im Link bis Bahnhof Oberwinterthur, betragen voraussicht- lich rund Fr. 1 510 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 1 145 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Winterthur der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Neubau des Weges entlang des Eulachparks, im Abschnitt Im Link bis Bahnhof Oberwinterthur, in Winterthur wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, das Tiefbauamt der Stadt Winterthur, Tiefbauamt, Pionier- strasse 7, 8400 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli