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Entscheid

RRB Nr. 680/2017

Amt für Justizvollzug, Standortstrategie "Geschlossener Vollzug", Auftrag

12. Juli 2017Deutsch3 min

Source zh.ch

Amt für Justizvollzug, Standortstrategie "Geschlossener Vollzug", Auftrag

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juli 2017

680. Amt für Justizvollzug (Standortstrategie «Geschlossener Vollzug»)

Erwägungen

A. Ausgangslage Das Amt für Justizvollzug (JuV) verfügt heute über rund 1350 Gefäng- nis- und Vollzugsplätze verteilt auf verschiedene Standorte im Kanton Zü- rich. Davon dienen 400 Plätze dem geschlossenen Vollzug von längeren Freiheitsstrafen und Massnahmen in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies und 246 Plätze dem geschlossenen Vollzug von kürzeren (Ersatz-)Frei- heitsstrafen in den Gefängnissen innerhalb der Bezirksanlagen Affoltern, Horgen und Meilen sowie im Flughafengefängnis (Abteilung Vollzug). Ursprünglich waren letztere Gefängnisbetriebe für die Durchführung von Untersuchungs- und Sicherheitshaft erstellt worden. Aufgrund der be- schränkten Platzverhältnisse eignen sie sich deshalb nur bedingt für den heute dort betriebenen geschlossenen Vollzug von (kürzeren) Freiheits- strafen. Ebenfalls entsprechen die Flächen- und Raumverhältnisse zu gros- sen Teilen nicht den vom Bundesamt für Justiz für die Ausrichtung von Baubeiträgen angewendeten Richtlinien. Neben den räumlichen und be- trieblichen Einschränkungen stehen in den drei betroffenen Bezirksan- lagen Affoltern, Horgen und Meilen zudem in Zukunft umfangreiche In- standsetzungsarbeiten und Ausbauvorhaben an, die zwingend bei lau- fendem Betrieb durchgeführt werden müssten. Für das Gefängnis Mei- len, wo heute ausschliesslich Ersatzfreiheitsstrafen vollzogen werden, ist vorgesehen, dieses nach der geplanten Inbetriebnahme des umgebauten und erweiterten Vollzugszentrums Bachtel in Ringwil voraussichtlich auf 2020 aufzugeben. Die Institutionenplanung für die mittel- und langfristig notwendigen Justizvollzugskapazitäten stützt sich auf eine Beurteilung der Umfeld-, Kriminalitäts- und Rechtsentwicklung, der Rechtsprechung sowie der Praxis der Vollzugsbehörden. Es wird mit einem Mehrbedarf für den ge- schlossenen Straf- und Massnahmenvollzug von rund 100 zusätzlichen Plätzen bis 2024 ausgegangen. In der langfristigen Perspektive bis 2034 wird mit einem weiteren Mehrbedarf von rund 50 Plätzen gerechnet. Ne- ben einer reinen Erhöhung der Platzzahlen ist zudem eine qualitative Differenzierung des Vollzugsangebots angezeigt, die insbesondere mehr Flächen für Arbeits-, Beschäftigungs- und Nebenräumlichkeiten erfor- dert.

B. Standortstrategie «Geschlossener Vollzug» Aufgrund des prognostizierten Mehrbedarfs, der anstehenden Inves- titionen in den betroffenen Bezirksanlagen und der zu grossen Teilen nicht den Richtlinien des Bundesamts für Justiz entsprechenden Flä- chen- und Raumverhältnisse hat das Amt für Justizvollzug das Immobi- lienamt angefragt, die bestehenden Gefängnisstandorte hinsichtlich ihrer Nutzungstauglichkeit und längerfristigen Eignung für den geschlossenen Vollzug zu überprüfen. Dabei soll im Rahmen einer Standortstrategie «Geschlossener Vollzug» aufgezeigt werden, wie unter Berücksichtigung der bestehenden Gefängnisinfrastruktur, den Standortgegebenheiten und der qualitativen Differenzierung des Vollzugsangebots der zukünftige Flächenbedarf für den geschlossenen Vollzug im Kanton Zürich sicher- gestellt werden kann. Im Weiteren sollen verschiedene Optionen, die potenziell von der Weiterführung und Erweiterung der Gefängnisse Af- foltern und Horgen bis hin zu deren Aufgabe und dem Bau einer neuen Vollzugseinrichtung an einem bestehenden oder neuen Standort reichen, geprüft und bewertet werden. Ausgenommen von der Analyse und der zu erarbeitenden Standortstrategie sind die Bedarfs- und Kapazitätsplanun- gen bzw. die Standorte für die Untersuchungs- und Sicherheitshaft und den offenen Straf- und Massnahmenvollzug. Die Standortstrategie «Ge- schlossener Vollzug» soll unter Federführung des Immobilienamts gemein- sam mit dem Amt für Justizvollzug bis Ende 2017 erarbeitet werden.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Direktion der Justiz und des Innern und die Baudirektion wer- den beauftragt eine Standortstrategie zu erarbeiten, die aufzeigt, wie der langfristige Bedarf an Plätzen für den geschlossenen Vollzug im Kanton Zürich sichergestellt werden kann.

II. Mitteilung an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi