RRB Nr. 680/2018
Strassen Adliswil, Zürichstrasse, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe
4. Juli 2018Deutsch4 min
Source zh.ch
Strassen Adliswil, Zürichstrasse, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Juli 2018
680. Strassen (Adliswil, 383 Zürichstrasse, Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Mit Beschluss vom 4. Juli 2018 beantragte der Regierungsrat dem Kan- tonsrat, für den Ausbau der Zürichstrasse in der Stadt Adliswil, die hin- dernisfreie Erneuerung der bestehenden Bushaltestellen, die Fussgänger- querungen mit Schutzinseln, den Neubau von drei Lichtsignalanlagen sow ie einer separaten Busspur, die Anpassung und Erneuerung der Strassenentwässerung und der Beleuchtung sowie die Anpassungen der Ein- und Ausfahrten auf die bzw. von der Staatsstrasse einen Objekt- kredit von Fr. 12 460 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen (Vorlage 5474). Bezüglich Be- schreibung der Ausgangslage und des Projekts sowie der Kostenauftei- lung und der Finanzierung kann darauf verwiesen werden.
B. Finanzierung und Bewilligung gebundener Ausgaben Neben diesen Ausbauarbeiten, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates für eine neue Ausgabe sind, werden auch Instandset- zungsarbeiten ausgeführt. Dafür fallen Ausgaben von Fr. 1 800 000 für die Erneuerung des Belags und der Randabschlüsse im gesamten Projekt- perimeter an. Die Aufwendungen hierfür sind gebunden, weshalb für de- ren Bewilligung der Regierungsrat (§ 36 lit. b in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. b Gesetz über Controlling und Rechnungslegung; LS 611) zuständig ist. Unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der Investitionskosten durch den Kantonsrat ist mit dem vorliegenden Beschluss eine gebundene Aus- gabe von Fr. 1 800 000 zu bewilligen. Die Finanzierung des gesamten Bauvorhabens, einschliesslich jener Teile, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates sind, er- folgt über die Investitions- und die Erfolgsrechnung.
Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 16. April 2018 mit einer Kostengenauigkeit von ±10% wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 1 240 000 Bauarbeiten 7 350 000 Nebenarbeiten 4 150 000 Technische Arbeiten 1 520 000 Total 14 260 000 Anlässlich der Informationsveranstaltung vom 13. April 2016 wurde das Projekt für den Ausbau der Zürichstrasse der Bevölkerung vorge- stellt. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 2018-114 vom 8. Mai 2018 wurde der Kos- tenanteil der Stadt Adliswil für das Bauvorhaben der Zürichstrasse von Fr. 5 800 000 bewilligt. Dieser Betrag wird der Stadt Adliswil nach Bau- fortschritt in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 8400. 63200 80000, Investitionsbeiträge von Gemeinden Staatsstrassen, für das Objekt Nr. 84S-81135 gutzuschreiben. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 14 260 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Konto 8400 Kanton Zürich Kanton Zürich Stadt Adliswil Erfolgsrechnung 31410 80050 (13%) 1 800 000 1 800 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung 50100 00000 (2%) 250 000 250 000 Fussgängeranlagen 50110 80020 (15%) 2 140 000 2 140 000 Staatsstrassen Anteil öV 50110 80010 (6%) 850 000 850 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen 50120 00000 (8%) 1 150 000 1 150 000 Verkehrseinrichtungen 50130 00000 (5%) 740 000 740 000 Fahrradanlagen 50110 00000 (51%) 1 530 000 5 800 000 7 330 000 Staatsstrassen (federführend) Total 1 800 000 6 660 000 5 800 000 14 260 000
Nach der Kreditbewilligung der neuen Ausgaben durch den Kantons- rat wird der Regierungsrat das Projekt nach § 15 des Strassengesetzes (LS 722.1) festsetzen. In der vorliegenden Ausgabenbewilligung sind die mit Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 1101/2017 und 873/2018 bewilligten Ausgaben von insgesamt Fr. 300 000 enthalten. Diese Verfügungen sind bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Da der Beitrag der Stadt Adliswil von der gesamten Bausumme ab- hängt und sich dementsprechend ändern kann, ist eine Bruttoausgabe zu beschliessen. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-81135, Adliswil, 383 Zürichstrasse, aufzunehmen. Die Kostenteile für Verkehrseinrich- tungen, Staatsstrassen Anteil öV, Staatsstrassen baulicher Unterhalt, Fuss- gängeranlagen, Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen, Fahrradanlagen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2018 enthalten und im KEF 2018– 2021 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der Fahrbahn an der 383 Zürichstrasse in der Stadt Adliswil wird unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der neuen Aus- gaben durch den Kantonsrat eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 800 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2017)
III. Die Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 1101/2017 und 873/2018 werden aufgehoben.
IV. Mitteilung an den Stadtrat Adliswil, Zürichstrasse 12, 8134 Adlis- wil, sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli