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Entscheid

RRB Nr. 683/2019

Erstellung Luftbild und Höhenprodukte 2020-2023, Auftrag, neue Ausgabe

10. Juli 2019Deutsch5 min

Source zh.ch

Erstellung Luftbild und Höhenprodukte 2020-2023, Auftrag, neue Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juli 2019

683. Erstellung Luftbild- und Höhenprodukte 2020–2022 (Auftrag und Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Durch Befliegungen erhaltene Luftbild- und Höhenprodukte dienen als wichtige Grundlagendaten für die Arbeit von Verwaltung, privaten Planungsdienstleistern und Forschung. Sie sind viel genutztes und unver- zichtbares Basismaterial etwa in den Bereichen Infrastrukturplanung, Vermessung, Raumplanung und Städtebau, Forstwesen, Energieversor- gung, Leitungsvermessung, Solarpotenzialanalyse, Archäologie, Land- wirtschaft, Gewässer, Beurteilung von Naturgefahren oder Lärmschutz. Gemäss § 2 des Kantonalen Geoinformationsgesetzes (LS 704.1) sind den Behörden des Kantons und der Gemeinden sowie der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Wissenschaft Geodaten für eine breite Nutzung nachhaltig, aktuell, rasch, einfach, in der erforderlichen Qualität und zu angemessenen Kosten zur Verfügung zu stellen. Das Amt für Raumentwicklung als zuständige Stelle für kantonale Geobasisprodukte (vgl. Anhang 2 zur Kantonalen Geoinformationsver- ordnung, Identifikator 36-ZH [LS 704.11]) führte bereits 2014–2016 und 2018 im Rahmen der Projekte «Luftaufnahmen42» sowie «DOP18» Be- fliegungen zur Erstellung von Luftbild- und Höhenprodukten durch. Diese daraus gewonnenen Grundlagedaten stehen als Open Govern- ment Data der Öffentlichkeit zur Verfügung.

B. Konzept zur Erstellung von Luftbildern und Höhenprodukten Mit Verfügung vom 8. Januar 2018 (BDV Nr. 1178/17) hat die Baudirek- tion das Konzept «Kantonale Geobasisprodukte – Konzept zur Umset- zung» genehmigt und das Amt für Raumentwicklung, Abteilung Geo- information, mit der Erarbeitung eines Nachführungskonzepts für die Luftbild- und Höhenprodukte beauftragt (nachfolgend: Nachführungs- konzept). In enger Zusammenarbeit mit den Gremien des Geographischen In- formationssystems des Kantons Zürich (GIS-ZH) wurde ein solches Kon- zept erstellt und in der Sitzung des GIS-Ausschusses vom 11. März 2019 verabschiedet. Mit dem Beschluss des GIS-Ausschusses wurde auch die Finanzierung innerhalb des GIS-ZH geregelt.

Das Nachführungskonzept berücksichtigt, dass der Bund in regelmäs- sigen Abständen von drei Jahren abwechslungsweise im Frühjahr und Sommer Luftbilder und daraus abgeleitete Orthofotos erstellt. Ortho- fotos sind verzerrungsfreie und massstabsgetreue Abbildungen der Erd- oberfläche. Der Bund hat folgende Termine für die Befliegung festgelegt: Frühling 2019, Sommer 2022, Frühling 2025 und Sommer 2028. Zur pe- riodischen Erfassung von Höhendaten gibt es kein Konzept des Bundes. Sollten künftig in Einzelprojekten neue Höhendaten des Bundes zur Ver- fügung stehen, werden diese jedoch in den weiteren Planungen der kan- tonalen Befliegungen berücksichtigt. Das Nachführungskonzept sieht ergänzend zu den vom Bund zur Ver- fügung gestellten Daten folgende Befliegungen vor: 2020 Orthofoto 5 cm Sommer 2021 Orthofoto 5 cm Frühling 2022 Höhendaten LiDAR (light detection and ranging) 16 Punkte Das Konzept sieht für die Folgejahre weitere Befliegungen im selben Rhythmus vor.

C. Projekt «Luftbild- und Höhenprodukte 2020 bis 2022» Das Projekt «Luftbild- und Höhenprodukte 2020 bis 2022» umfasst die Befliegung mit belaubten und laubfreien Luftaufnahmen sowie die Laser- scanning-Befliegung für den Zeitraum 2020 bis 2022. Geplant ist im Som- mer 2020 eine Luftaufnahme mit anschliessender Anfertigung eines belaubten Orthofotos und der Erstellung eines Falschfarbeninfrarotbil- des mit einer Bodenauf‌lösung (Ground Sample Distance, GSD) von 5 cm. Im Frühling 2021 sollen Bildflüge durchgeführt werden mit anschliessen- der Anfertigung eines laubfreien Orthofotos mit GSD 5 cm. Ein Airborne Laser Scanning (ALS) mit einer Punktdichte von 16 Pkt./m 2 ist für den Herbst 2021 vorgesehen. Gestützt auf die Laser-Daten werden die Höhen- produkte normalisiertes Oberflächenmodell (nDOM), Höhenkurven, Hangneigungsmodelle und Reliefdarstellung angefertigt. Wie sich aus den früheren Projekten gezeigt hat, ist eine hohe Qualität der Produkte für die Arbeiten in der kantonalen Verwaltung wesentlich. Das Projekt umfasst daher auch die Qualitätskontrolle der einzelnen Produkte. Die Befliegungen 2020 bis 2022 stellen sicher, dass bestehende Arbeits- prozesse mit aktuellen Basisdaten weitergeführt und neue Projekte ge- stützt auf aktuelle Grundlagedaten durchgeführt werden können.

D. Kosten und Finanzierung Für die Umsetzung des Projekts fallen folgende Kosten zulasten der Investitionsrechnung an: in Franken Luftbilder und Orthofotos 2020 400 000 Luftbilder und Orthofotos 2021 400 000 Höhendaten und Höhenprodukte 2022 400 000 Externe Qualitätskontrolle der Produkte 70 000 Reserve 30 000 Total 1 300 000 Die Kosten werden in Berücksichtigung des Finanzierungskonzepts (RRB Nr. 1525/2009) über folgenden Kostenverteiler vom GIS-ZH weiter- verrechnet. in Franken pro Jahr Allgemeiner Kostenverteiler GIS-ZH 125 000 (einschliesslich Qualitätssicherung und Reserve) Zusätzlicher Anteil BD/TBA 150 000 Zusätzlicher Anteil BD/ALN 75 000 Zusätzlicher Anteil BD/ARE 75 000 Das Projekt hat seine Grundlage im Kantonalen Geoinformationsge- setz. Um die Aktualität der Geobasisdaten sicherzustellen, ist die Durch- führung notwendig. Es handelt sich um eine neue Ausgabe gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611), da eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Die entsprechen- den Beträge sind im KEF 2020–2023 eingestellt. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 269 750. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Kapitalfolgekosten/Jahr Kosten Nutzungsdauer Abschreibungen Kalk. Zinsen Total in Franken in Jahren in Franken in Franken in Franken 1 300 000 5 260 000 9 750 269 750

E. Weiteres Vorgehen Zukünftige Befliegungspakete Für die Folgejahre sieht das Nachführungskonzept weitere Befliegun- gen im selben Rhythmus vor. Für zukünftige Befliegungen werden sich aufgrund neuer Technologien und der erwarteten Marktentwicklung neue technische und finanzielle Möglichkeiten zur Erstellung der Grundlage- daten ergeben. Daher wird die Ausgabenbewilligung für zukünftige Be- fliegungen zu einem späteren Zeitpunkt eingeholt.

Weiterentwicklung in Richtung 3D-Abbildungen Im Rahmen der Konzepterarbeitung zeigte sich gestützt auf eine Um- frage in den kantonalen Fachstellen ein Bedarf nach Schrägaufnahmen und 3D-Abbildungen. Wegen der hohen Kosten und der technisch schwie- rigen Umsetzbarkeit wird zurzeit auf diese Produkte verzichtet. Die künf- tige Umsetzung wird im Rahmen der Legislaturplanung 2020 bis 2023 durch das Amt für Raumentwicklung überprüft.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Baudirektion wird mit der Umsetzung des Projekts Luftbild- und Höhenprodukte 2020 bis 2022 beauftragt.

II. Für das Projekt Luftbild- und Höhenprodukte 2020 bis 2022 wird eine neue Ausgabe von Fr. 1 300 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8300, Amt für Raumentwicklung, bewilligt.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli