RRB Nr. 688/2015
Strassen, Winterthur, Steigstrasse, Stützbauwerk Nationalstrasse A1, Genehmigung
1. Juli 2015Deutsch2 min
Source zh.ch
Strassen, Winterthur, Steigstrasse, Stützbauwerk Nationalstrasse A1, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2015
688. Strassen (Winterthur, Steigstrasse, Stützbauwerk
Erwägungen
Nationalstrasse A 1) Mit Schreiben vom 3. Juni 2015 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Winterthur der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt Stützbauwerk Nationalstrasse A 1 und Sanierung der Rampe Süd, Steigstrasse, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- und die Unterhalts- pauschale. Das Projekt sieht vor, im Zuge der Sanierung der Überführung Töss Süd durch das ASTRA die Rampe Süd bei der überkommunalen Steig- strasse aufgrund ihres schlechten Zustandes zu sanieren. Die Massnah- men umfassen unter anderem das Abtragen, Abdichten und Reprofilie- ren der Fahrbahnplatten und Konsolköpfe sowie die Instandstellung der chloridbelasteten Pfeiler und Widerlager. Die Konsolköpfe werden neu etwas schmaler ausgeführt. Somit verbreitert sich die Fahrbahn auf dem Nebenast auf 6,50 m, die auf dem Hauptast auf 8,0 m. Ferner werden Ent- wässerung und Leitschrankensystem erneuert. Die Umsetzung ist für den Sommer 2015 geplant. Mit Schreiben vom 30. März 2015 hat das AFV im Rahmen der Be- gehrensäusserung nach § 45 StrG zum Vorhaben Stellung genommen und keine Bemerkungen angebracht. Da das Projekt von untergeordneter Bedeutung ist, wurde auf eine Plan- auflage gemäss §§ 16 und 17 StrG verzichtet. Am 11. Mai 2015 hat der Vorsteher des Departements Bau der Stadt Winterthur das Projekt fest- gesetzt. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten der Sanierung betragen voraussichtlich Fr. 310 000 und können der Unterhaltspauschale angerechnet werden. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Planes über das ausge- führte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Winterthur der Abrechnung der Unter- haltspauschale gemäss § 47 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Sanierung des Stützbauwerkes Nationalstrasse A 1 und der Rampe Süd, Steigstrasse, in Winterthur wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, die Stadt Winterthur, Departement Bau, Tiefbauamt, Pionierstrasse, 8403 Winter- thur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi