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Entscheid

RRB Nr. 690/2014

Statthalteramt Dielsdorf, Amtsdauer 2013-2017, Stellvertretung, Ernennung, Genehmigung

18. Juni 2014Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Juni 2014

690. Statthalteramt Dielsdorf (Stellvertretung)

Erwägungen

Gemäss § 11 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 10. März 1985 (LS 173.1) bestimmt die Statthalterin oder der Statthalter mit Genehmigung des Regierungsrates einen oder mehrere Stellvertreter. Die Statthalterinnen und Statthalter ernennen für die jeweilige Amtsdauer ordentliche oder ausserordentliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Mit RRB Nr. 986/2013 wurde die Ernennung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter aller Statthalter für die Amtsdauer 2013–2017 geneh- migt. Beim Statthalteramt Dielsdorf betraf dies die Ernennungen von Bezirksratsschreiber Josef Wohlgensinger (bis 30. April 2014) und Be- zirksratsschreiber Gerhard Rimann, lic. iur., (ab 1. Mai 2014) zum ordent- lichen Stellvertreter sowie Adjunkt Gehard Rimann zum ausserordent- lichen Stellvertreter (bis 30. April 2014). Mit Schreiben vom 21. Mai 2014 gibt der Statthalter des Bezirks Diels- dorf die Ernennung der Adjunktin Dr. iur. Zhuoli Chen zur ausseror- dentlichen Stellvertreterin ab 23. Juni 2014 für den Rest der Amtsdauer 2013–2017 bekannt. Der Statthalter ersucht um Genehmigung der Ernennung von Zhuoli Chen zur ausserordentlichen Stellvertreterin durch den Regierungsrat. Aufgrund der Ausbildung als Juristin, der bisherigen beruflichen Erfah- rung und der bisherigen Einarbeitung im Statthalteramt sowie der Be- zirksratskanzlei darf vorausgesetzt werden, dass Zhuoli Chen die ausser- ordentliche Stellvertretung des Statthalters gewährleistet. Die Ernen- nung kann demnach genehmigt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die vom Statthalteramt des Bezirks Dielsdorf für den Rest der Amts- dauer 2013–2017 vorgenommene Ernennung von Dr. iur. Zhuoli Chen, Adjunktin beim Statthalteramt Dielsdorf sowie der Bezirksratskanzlei Dielsdorf, zur ausserordentlichen Stellvertreterin für die Geschäfte des Statthalters wird genehmigt.

II. Mitteilung an Dr. iur. Zhuoli Chen, Buonaserstrasse 7, 6343 Rot- kreuz, das Statthalteramt Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, Postfach, 8157 Dielsdorf, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi