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Entscheid

RRB Nr. 690/2016

Sportstättenbau, ZSC Lions Arena Zürich, Sportfonds, Beitrag

6. Juli 2016Deutsch8 min

Source zh.ch

Sportstättenbau, ZSC Lions Arena Zürich, Sportfonds, Beitrag

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Juli 2016

690. Sportstättenbau, ZSC Lions Arena Zürich (Beitrag aus dem Sportfonds)

Erwägungen

A. Der Zürcher Schlittschuh-Club (ZSC) wurde am 15. Oktober 1930 in Zürich gegründet. 1997 fusionierte er mit der Eishockey-Abteilung des Grasshopper Clubs Zürich (heute GCK Lions). In Verbindung mit die- ser Fusion wechselte der ZSC auf den Clubnamen ZSC Lions. Die neue Organisation ZSC/GCK Lions (nachfolgend als ZSC Lions bezeichnet) besteht aus drei Gesellschaften: der ZLE Betriebs AG, der GCK Lions Eishockey AG und der ZSC/GCK Lions Nachwuchs AG sowie Partner- teams. Zu den ZSC Lions gehören 65 Teams mit über 1250 Spielerinnen und Spielern. Davon sind über 700 Kinder und Jugendliche im Nach- wuchsbereich aktiv, womit die ZSC Lions über die grösste Sportnach- wuchsorganisation in der Schweiz verfügen. In den nationalen Ligen der Männer spielen zwei Teams (ZSC Lions, GCK Lions; 52 Spieler). Die 75 Spielerinnen in vier Frauenteams bilden die höchste Anzahl Eis- hockeyspielerinnen in der Schweiz. Hinzu kommen die 20 Mädchen und jungen Frauen, die im Nachwuchsbereich in gemischten Teams mitspie- len. Weiter zu erwähnen ist, dass die ZSC Lions im Vergleich mit ande- ren Spitzenclubs sehr viele Breitensportlerinnen und Breitensportler in entsprechenden Teams aufweisen. Bedeutung und Gewicht, welche die ZSC Lions der Nachwuchsarbeit beimessen, sind aus Bildung und Betrieb einer Nachwuchs AG ersicht- lich. Der Trainings- und Meisterschaftsbetrieb im Nachwuchsbereich reicht altersmässig von den Elite-Junioren A und B (im Alter bis zu 20 Jahren) bis hinab zu den Bambini (im Alter von 6 bis 9 Jahren). Hinzu kommt das Angebot der Hockeyschule, die (noch ohne Meister- schaftsbetrieb) Kinder ab 4 Jahren erfasst. Die sehr guten Leistungen und Erfolge in der Meisterschaft zeugen von der hohen Qualität der Nachwuchs- und Jugendarbeit. Dazu kommt ihre grosse gesellschaft- liche, erzieherische und integrative Bedeutung. Gegenwärtig ist das Hallenstadion die Heimstätte der ZSC Lions für Spiele der National League A. Die dazugehörenden Trainings finden auf der Kunsteisbahn Oerlikon statt. Alle übrigen Teams trainieren und spielen auf verschiedenen städtischen Anlagen, aber auch auf Anlagen ausserhalb der Stadt Zürich und ausserhalb des Kantons Zürich. Das Hallenstadion genügt den Bedürfnissen der ZSC Lions nicht mehr. Sowohl der internationale als auch der nationale Verband haben in den letzten Jahren neue Veranstaltungsformate geschaffen, für welche die

ZSC Lions mehr Termine im Hallenstadion benötigen. Die Hallen- stadion AG ihrerseits kann den ZSC Lions nicht sämtliche gewünschten Termine gewähren und ist als eine der weltweit führenden Event-Arenen in seiner Kategorie auch ohne die regelmässigen Eishockeyspiele der ZSC Lions bestens positioniert. So mussten die ZSC Lions seinerzeit für den Gewinn der Champions Hockey League im Januar 2009 wegen des belegten Hallenstadions auf das Eishockeystadion in Rapperswil ausweichen. Diese ganzen Umstände des Stadionbetriebs beeinträchtigen die Aktivitäten im Nachwuchs- bzw. Jugend- und Breitensport. Zudem haben sie zur Folge, dass den ZSC Lions einerseits Erträge entgehen und anderseits höhere Kosten erwachsen. Dies schwächt die Konkurrenz- fähigkeit im nationalen und internationalen Vergleich. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der ZSC Lions haben deshalb 2009 entschieden, eine eigene Eishockeyarena in der Stadt Zürich zu erstellen. Eine ent- sprechende Evaluation in Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich führte zum Gebiet «Untere Isleren» in Altstetten als geeignetstem Standort. Gestützt auf das positive Ergebnis einer anschliessenden Machbarkeits- studie hat das Hochbauamt der Stadt Zürich 2012 für die ZSC Lions einen Projektwettbewerb durchgeführt. Dabei ging das Projekt «Theatre of Dreams» der Caruso St John Architects mit Sitz in London und Zürich als Sieger hervor. Die Kosten für den Bau der ZSC Lions Arena mit rund 11 000 Zu- schauerplätzen und einer zusätzlichen Trainingshalle mit 300 Zuschauer- plätzen sowie für die Bereitstellung von Nebenflächen für Sportbetrieb, Gastronomie und Büros der ZSC Lions belaufen sich auf 169 Mio. Fran- ken. Die Finanzierung stützt sich in erster Linie auf ein Darlehen der Stadt Zürich von 120 Mio. Franken und auf private Investitionen in das Aktienkapital der ZSC Lions Arena Immobilien AG von 36 Mio. Fran- ken. Erwartet werden zusätzlich Baubeiträge von Bund, Kanton und Dritten. Vorgesehen ist zudem ein jährlicher und befristeter Betriebs- beitrag der Stadt Zürich von 2 Mio. Franken. Nach heutigem Planungs- stand ist vorgesehen, die neue Anlage im Sommer 2022 in Betrieb zu nehmen. Der Zürcher Gemeinderat stimmte am 15. Juni 2016 dem Antrag des Stadtrates von Zürich zur Unterstützung der ZSC Lions Arena mit gros- sem Mehr zu (93 Ja, 19 Nein, 6 Enthaltungen). Am 25. September 2016 findet dazu in der Stadt Zürich die Volksabstimmung statt. Im Hinblick darauf ist es wichtig, dass die Haltung des Kantons zur Arena sowie die Zusicherung eines Beitrags frühzeitig vorliegt und bekannt ist. Mit einer positiven Stellungnahme und der entsprechenden Zusicherung eines Beitrags kann der Regierungsrat den Antrag des Stadt- und des Gemeinderates Zürich wirkungsvoll unterstützen.

Mit Schreiben vom 21. September 2015 an das Sportamt des Kantons Zürich stellten die ZSC Lions das Gesuch um finanzielle Unterstützung des Neubaus der ZSC Lions Arena. Darin unterstreichen die ZSC Lions ihr Engagement für den Nachwuchs- und Breitensport sowie die Be- deutung der neuen Arena für alle Spielerinnen und Spieler, auch aus- serhalb der ersten Mannschaft (National League A). Dieses Engage- ment ist aus den vorstehenden Ausführungen ersichtlich.

B. § 62 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) sehen vor, dass der Kanton einen Sportfonds führt, der aus 30% des Ertragsanteils der Genossen- schaft Interkantonale Landeslotterie Swisslos gespiesen wird. Dessen Mittel sind gemäss Abs. 3 für die Förderung des Jugend-, Breiten- und Amateursports zu verwenden. Gestützt auf das sportpolitische Konzept vom 5. April 2006 hat der Regierungsrat das Sportanlagenkonzept des Kantons Zürich (KASAK ZH) vom 2. Mai 2007 festgesetzt. Im 2014 aktualisierten KASAK-ZH- Anlagenkatalog ist festgehalten, dass das ZSC-Lions-Stadionprojekt nach dessen Ausführung das Hallenstadion als «Eissportanlage» von kantonaler Bedeutung ersetzen wird. Aufgrund der Zweckbestimmung des kantonalen Sportfonds werden aus ihm nur Anlagen unterstützt, die vom Jugend-, Breiten- und Ama- teursport genutzt werden können. Die ZSC Lions Arena wird neben dem Profisport insbesondere den Nachwuchs-, Jugend- und Frauen- teams der ZSC Lions zur Verfügung stehen. So sind für die erste Mann- schaft neben ein bis zwei Spielen der National League A pro Woche acht Trainingseinheiten geplant. Der Nachwuchs- und Breitensport wird seinerseits 66 Einheiten belegen. Die Trainingshalle wird ausschliesslich durch den Nachwuchs- und Breitensport genutzt. Damit sind die Voraus- setzungen für einen Beitrag aus dem Sportfonds an den Bau des Eis- stadions gegeben. Der Regierungsrat hat in der Vergangenheit Beiträge an den erfolgten bzw. vorgesehenen Neubau von Sportanlagen mit kan- tonaler Bedeutung zugesichert, so je einen Beitrag von 8 Mio. Franken an das am 30. August 2007 eingeweihte Leichtathletikstadion Letzigrund sowie an das in der Volksabstimmung vom 22. Dezember 2013 in der Stadt Zürich knapp abgelehnte Fussballstadion Hardturm. Hingegen werden aus dem Sportfonds keine Betriebsbeiträge an solche Anlagen geleistet. Gemäss kantonalem Sportanlagenkonzept sind nicht dem Sport dienende bzw. ausschliesslich kommerziell betriebene Flächen nicht beitragsberechtigt. Bei der ZSC Lions Arena ergeben sich demnach anrechenbare Kosten von rund 100 Mio. Franken.

Ein modernes Stadion, in dem Eishockeyspiele auf höchstem Niveau ausgetragen werden, hat auch eine grosse Motivationswirkung auf die Sporttreibenden im Breitensport und insbesondere auf Jugendliche. Aufgrund der weit über die Stadt Zürich hinausgehenden Bedeutung des geplanten Stadions, der vorgesehenen Nutzung für den Jugend-, Breiten- und Amateursport sowie der vorgesehenen Baukosten wurde in Abstimmung mit der KASAK-ZH-Kommission ein Beitrag des Kan- tons Zürich aus dem Sportfonds von 9 Mio. Franken abgeleitet.

C. Den ZSC Lions ist somit an den Neubau der ZSC Lions Arena ein Beitrag aus dem kantonalen Sportfonds von 9 Mio. Franken zuzusi- chern. Gemäss § 62 Abs. 3 CRG liegt die Bewilligung des Beitrags in der Zuständigkeit des Regierungsrates. Die benötigten Mittel gehen zu- lasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3636 2 00000, Beiträge an private Organisationen. Der Bestand des Sportfonds am 31. Dezember 2015 beträgt 86,9 Mio. Franken. In diesem Betrag enthalten sind 26,7 Mio. Franken Immobilien- bestand (Sportzentrum Kerenzerberg) sowie 15,3 Mio. Franken offene Verpflichtungen zu bewilligten, von Gemeinden und Dritten nicht ab- gerechneten Baubeiträgen. Die verfügbaren Mittel im Sportfonds be- laufen sich demnach auf 45 Mio. Franken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Projekt zur Sanierung und Erweiterung des Sportzentrums Kerenzerberg ansteht. Der Beitrag von 9 Mio. Franken an die ZSC Lions Arena kann dennoch eingeplant werden, ohne in den Folgejahren eine Kürzung in anderen Bereichen oder einen Unterbestand des Fonds in Kauf nehmen zu müssen.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Den ZSC Lions wird für den Neubau der ZSC Lions Arena zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, ein Bei- trag von 9 Mio. Franken zugesichert.

II. Der Beitrag wird ausbezahlt, wenn die Anlage gemäss den Erwägun- gen erstellt ist und die definitive Bauabrechnung vorliegt.

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an die ZLE Betriebs AG / ZSC Lions, Siewerdtstrasse 105, Postfach, 8050 Zürich, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zü- rich, Amtshaus, Parkring 4, Postfach, 8027 Zürich, den Zürcher Kantonal- verband für Sport, Gartenstrasse 10, Postfach, 8600 Dübendorf, sowie an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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