RRB Nr. 690/2025
Patentverordnung, Vernehmlassung
2. Juli 2025Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Juli 2025
690. Patentverordnung (Vernehmlassung)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 30. April 2025 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision der Verordnung über die Patente und ergänzenden Schutzzertifikate (Patentverordnung, SR 232.141) eröffnet. Die eidgenössischen Räte haben am 15. März 2024 die Teilrevision des Patentgesetzes vom 25. Juni 1954 (SR 232.14) beschlossen. Die Änderung des Gesetzes hat zur Folge, dass die Patentverordnung angepasst und ergänzt werden muss. Die geltende Patentverordnung stammt aus dem Jahr 1977 und enthält zahlreiche Bestimmungen aus der nicht digitalen Zeit. Mit der Totalrevision der Patentverordnung will der Bundesrat die vorhandenen Hürden bei der Digitalisierung beseitigen und den elekt- ronischen Verkehr sowie die elektronische Datenverwaltung erleichtern. Er erhofft sich davon zahlreiche technische Vereinfachungen und Ver- besserungen für die Anmelderinnen und Anmelder von Patenten. Ferner soll mit der Revision das Verfahren zur Erteilung von Patenten gestrafft werden (etwa mit der vorgezogenen vollständigen Sachprüfung). Die Patentverordnung wird sodann punktuell mit den Bestimmungen des Europäischen Patentübereinkommens (SR 0.232.142.2) sowie der Ver- ordnung über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (SR 232.111) harmonisiert. Schliesslich soll die Struktur der Verordnung an die aktu- ellen gesetzestechnischen Richtlinien des Bundes angepasst werden. Der Regierungsrat verzichtet auf eine Vernehmlassung, da der Kanton Zürich von der Vorlage nicht unmittelbar betroffen ist.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an Rechtsetzung@ipi.ch):
Mit Schreiben vom 30. April 2025 haben Sie uns den Entwurf für eine Totalrevision der Patentverordnung zur Vernehmlassung unterbreitet. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Wir verzichten auf eine Stellungnahme, da der Kanton Zürich von der Vorlage nicht unmittelbar betroffen ist.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli