RRB Nr. 691/2017
Projekt BERTHOLD, Abschluss der Phase Vorstudie, zusätzliche Ausgabe
12. Juli 2017Deutsch8 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juli 2017
691. Projekt BERTHOLD (Auftrag und Organisation Phase Vorstudie, zusätzliche Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Das Projekt BERTHOLD (frühere Projektbezeichnung: «Strategische Entwicklungsplanung für das Universitätsspital und die medizinbezo- genen Bereiche der Universität») umfasste in seiner ursprünglichen Konfiguration alle baulichen Gesamterneuerungsmassnahmen des Uni- versitätsspitals (ohne bauliche Massnahmen zur Sicherstellung des lau- fenden Betriebes) und die Projekte der Universität für die universitäre Medizin auf dem Areal Gloriarank. Mit Beschluss Nr. 580/2013 nahm der Regierungsrat die Ergebnisse der Phase «Strategische Planung» des Projektes BERTHOLD zur Kenntnis. Gleichzeitig erteilte er den Auftrag für die nächste Projekt- phase «Vorstudie» und genehmigte die Projektorganisation. Für diese Vorstudienphase bewilligte er eine Ausgabe von Fr. 8 400 000 und setzte den entsprechenden Kostenteiler fest. Als vorrangige Ziele der Phase Vorstudie legte er die Schaffung der planungs- und baurechtlichen Vo- raussetzungen mittels der Instrumente Masterplan, kantonaler Richt- plan und Gestaltungsplan, die Sicherung einer tragbaren Investitions- finanzierung sowie die Bestimmung des den Anforderungen des Uni- versitätsspitals und der universitären Medizin am besten entsprechenden Projektes fest. Damit ging der Auftrag an das Projekt BERTHOLD über den ur- sprünglichen Zuständigkeitsbereich hinaus und umfasste neu auch Auf- gaben der übergreifenden Koordination und Grundlagenerstellung für das ganze Hochschulgebiet Zürich Zentrum (HGZZ). Der Abschluss der Vorstudienphase war ursprünglich für Ende 2015 vorgesehen. Gemäss der aktualisierten Projektplanung dürfte diese Projektphase jedoch erst Mitte 2018 abgeschlossen werden können. Die Verzögerung gegenüber dem ursprünglichen Projektplan hat im Wesentlichen folgende Ursa- chen:
– Zur Präzisierung und Validierung des Masterplans «Hochschulgebiet Zürich Zentrum» (RRB Nr. 679/2014) musste eine städtebauliche Vertiefungsstudie durchgeführt werden. Diese wurde notwendig, weil die räumlich-volumetrische Umsetzung der Flächenbedürfnisse der Institutionen Fragen aufwarf. – In der Folge konnte die sich aus Masterplan und Vertiefungsstudie ergebende Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Richtplans (Vor- lage 5180) vom Regierungsrat erst im April 2015 und nicht wie vor- gesehen bereits ein Jahr zuvor dem Kantonsrat beantragt werden. – Die Beratungen zur Richtplanteilrevision in der Kommission für Pla- nung und Bau und im Kantonsrat dauerten fast zwei Jahre – deutlich länger, als ursprünglich angenommen worden war. Im Rahmen des Beratungsprozesses mussten auf Aufforderung der Kommission wei- tere Abklärungen vorgenommen werden. Der für das HGZZ teilrevidierte Richtplan wurde am 13. März 2017 vom Kantonsrat festgesetzt. Bis Ende des letzten Jahres beliefen sich die aufgelaufenen Kosten für das Projekt BERTHOLD auf rund 7,4 Mio. Franken. Der Projekt- kredit war damit zwar erst zu knapp 90% ausgeschöpft; es zeichnete sich aber ab, dass die verfügbaren Mittel nicht ausreichen würden, um die Phase Vorstudie zum vollständigen inhaltlichen Abschluss zu bringen. Dafür sind fast ausschliesslich Mehrkosten im Bereich der projektüber- greifenden Grundlagenerarbeitung und der Abstimmung zwischen den verschiedenen Projekten ausschlaggebend. Die Gesamterneuerung des Universitätsspitals als Kernelement von BERTHOLD ist zwar das grösste, aber nicht das einzige im Rahmen der Entwicklung des HGZZ auszuführende Vorhaben. Zwischen den verschiedenen Vorhaben von Universitätsspital (USZ), Universität (UZH) und Eidgenössischer Tech- nischer Hochschule (ETH) bestehen zahlreiche gewichtige Abhängig- keiten, vor allem bezüglich der Nutzung und Gestaltung des öffentlichen Aussenraumes, der Verkehrsanbindung und der Energie- und Medien- versorgung. Zudem muss auch die komplexe Logistik der verschiedenen Grossbaustellen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden. Folgerichtig umfasst der Aufgabenbereich der BERTHOLD-Projekt- organisation schon seit Längerem auch koordinative Tätigkeiten zur Sicherstellung einer bestmöglichen Abstimmung und eines möglichst reibungsfreien Funktionierens aller geplanten Grossvorhaben im Hoch- schulgebiet. Entsprechend diesem Auftrag enthielt RRB Nr. 580/2013 auch Kreditanteile für die übergreifenden Koordinationsaufgaben. Die notwendigen Arbeiten gestalteten sich jedoch wesentlich umfassender und aufwendiger, als ursprünglich angenommen; sie näherten sich im
Laufe der Zeit immer mehr jenen eines vollwertigen «Gebietsmanage- ments» an. Vor diesem Hintergrund entschied die Projektaufsicht BERTHOLD – gebildet aus der Vorsteherin der Bildungsdirektion und den Vorstehern der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion, den Vorstehern des Hochbaudepartements und des Tiefbaudepartements der Stadt Zürich sowie den Führungsverantwortlichen der drei Institu- tionen USZ, UZH und ETH –, die integrativen, effizienten und im Zusammenspiel der Stakeholder bewährten Strukturen des Projektes BERTHOLD auch mit diesen umfassenden Aufgaben zu betrauen.
B. Heutige und künftige Organisation der Projektarbeiten BERTHOLD Zum heutigen Zeitpunkt richten sich die Arbeiten des Projektteams BERTHOLD aus auf die beiden USZ-Areale und auf die eingangs ge- schilderten Koordinationsaufgaben im Sinne des Gebietsmanagements. Derzeit läuft die öffentliche Auflage der Gestaltungspläne für die Kern- Teilareale Ost, Mitte und West (alle USZ), das Schmelzbergareal (USZ/ETH) sowie den Gloriarank und das Wässerwies-Areal (beide UZH). Mit der Festsetzung der Gestaltungspläne wird der Weg frei für die Inangriffnahme einzelner Baumassnahmen zur Umsetzung des Master- plans. Diese Baumassnahmen folgen dabei arealspezifischen Etappie- rungen und damit auch eigenen Zeitplänen. Die bisher im Masterplan-/ Richtplan-Prozess gebündelten und synchronisierten Arbeiten werden sich den sachlichen Gegebenheiten entsprechend auffächern und zeit- lich unabhängig voneinander vorangetrieben. Nach der Festsetzung dieser Gestaltungspläne voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2017 soll für das USZ-Kernareal zur Ermittlung eines realisierbaren Projekts ein zweistufiges Studienverfahren mit voran- gehender Präqualifikation der Planerteams durchgeführt werden, wobei der genaue Zeitpunkt für den Beginn der Stufe I des Studienverfahrens im Wesentlichen davon abhängt, ob gegen die Gestaltungspläne Rechts- mittel eingereicht werden. In der ersten Stufe des Studienverfahrens soll von den in der Präqualifikation ausgewählten Planerteams ein Be- bauungsvorschlag für das gesamte Kernareal ausgearbeitet werden, der in der zweiten Stufe für das Areal der Etappe I vertieft und präzisiert wird. Mit dem Abschluss der zweiten Stufe des Studienverfahrens wird auf Ende 2018 gerechnet. Der Sieger des gesamten Studienverfahrens soll mit der Planung der Realisierung der Etappe I beauftragt werden. Die Ausgaben für dieses Studienverfahren für die Etappe I der USZ-
Gesamterneuerung werden dem Regierungsrat mit separatem Antrag zur Bewilligung vorgelegt und sind nicht Gegenstand dieses Antrages. Die Koordination der Arbeiten an dieser ersten USZ-Erneuerungs- etappe mit den Aktivitäten in anderen Bereichen (z. B. Wässerwies und Gloriarank) soll im Rahmen eines Gebietsmanagements erfolgen. Dabei sind aber wesentliche Veränderungen aus den neuen Zuständigkeiten zu berücksichtigen, wie sie sich aus den Entscheiden des Kantonsrates zum Immobilienmanagement von USZ und UZH ergeben: Während die UZH in ihrer Eignerfunktion im Rahmen des sogenannten Dele- gationsmodells innerhalb der weiterhin gültigen Kompetenzverteilung zwischen Legislative, Exekutive und Betrieb gestärkt wird, wird das USZ im Rahmen eines Baurechtsmodells seine bauliche Investitionstätigkeit weitgehend selbst bestimmen und vorantreiben können. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Realisierungsgeschwin- digkeiten der Projekte auf den Teilarealen einerseits und der verschie- denen Managementmodelle bei den beiden Haupt-Projektträgern USZ und UZH anderseits wird eine Neuorganisation des BERTHOLD-Pro- jektes nötig. Es ist vorgesehen, dass sich das BERTHOLD-Projektteam voraussichtlich ab Mitte 2018 ausschliesslich der Gesamterneuerung des USZ widmet. Auf diesen Zeitpunkt hin wird das BERTHOLD- Projektteam aus der kantonalen Verwaltung herausgelöst werden müs- sen. Noch offen ist, ob das Projektteam in die Linienorganisation des USZ eingefügt wird oder ob eine eigenständige Erstellerorganisation gebildet werden soll. Die Aufgaben des Gebietsmanagements wiederum sollen durch eine neu zu schaffende Nachfolgeorganisation übernommen werden, die ebenfalls spätestens Mitte 2018 bereitsteht. Im Übergang auf die neuen Gegebenheiten muss sichergestellt sein, dass sowohl die Vorbereitun- gen für die erste Etappe des USZ als wesentlicher Bestandteil von BERTHOLD als auch die übergreifenden koordinierenden Arbeiten für alle anderen Vorhaben ohne Unterbruch weiter vorangetrieben werden können. Dazu müssen vorgängig die nötigen weiteren Mittel für die Überbrückung bis Mitte 2018 bereitgestellt werden.
C. Kosten Die Kosten für die Phase «Vorstudie» mit den bisherigen Aufwendun- gen für BERTHOLD und die übergreifende Koordination (Ist) und mit dem Budget für die Übergangsphase bis 2018 (Soll) stellen sich wie folgt dar:
1) Hochrechnung 2016 2) 2018 bis 30.6. 3) Einschliesslich Personalaufwand Gebietsmanagement
In der Tabelle sind die Kosten für das Projekt BERTHOLD und die zusätzlich übernommenen Aufgaben und Drittkosten im Bereich «Gebietsmanagement» gesondert ausgewiesen. Es zeigt sich, dass der ursprüngliche Kredit für die Kernaufgaben BERTHOLD, d. h. ohne die Übernahme der weitergehenden Aufgaben im Gebietsmanagement, im Grossen und Ganzen ausgereicht hätte. Für die Fortführung der Kernaufgaben BERTHOLD und der zusätz- lichen Aufgaben im Gebietsmanagement bis zum Ende der Übergangs- phase Mitte 2018 sind die ursprünglichen Mittel von Fr. 8 400 000 um Fr. 2 500 000 auf Fr. 10 900 000 aufzustocken. Die Aufteilung der Kosten soll nach dem in RRB Nr. 580/2013 festgelegten Grundsätzen erfolgen: Von den zusätzlichen Kosten von Fr. 2 500 000 werden dementsprechend drei Viertel von der Gesundheitsdirektion und ein Viertel von der Bil- dungsdirektion getragen. Die Gesundheitsdirektion und die Bildungs- direktion regeln die jeweilige Beteiligung von USZ bzw. UZH direk- tionsintern. Für die Umsetzung des Projektauftrages zur Strategischen Entwick- lungsplanung für die Universität und das Universitätsspital, Vorstudien- phase, ist gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. d CRG eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 2 500 000 zu bewilligen. Die Ausgabe geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppen Nr. 6300, Somatische Akutver- sorgung und Rehabilitation (Fr. 1 875 000), und Nr. 7050, Hochbauinvesti- tionen Bildungsdirektion (Fr. 625 000). Die Ausgaben sind im Budget 2017 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2017–2020 ein- gestellt bzw. können durch Verschiebung anderer Projekte gedeckt wer- den.
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion, der Bildungsdirektion und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Abschluss der Phase «Vorstudie» des Projekts BERTHOLD wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 580/2013 von insgesamt Fr. 8 400 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 2 500 000 zulas- ten der Erfolgsrechnung bewilligt. Davon gehen Fr. 1 875 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilita- tion, und Fr. 625 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauin- vestitionen Bildungsdirektion. Die gesamte zur Verfügung stehende Aus- gabensumme beträgt damit Fr. 10 900 000. Die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion regeln eine Kostenbeteiligung des Universitäts- spitals bzw. der Universität direktionsintern.
II. Mitteilung an das Universitätsspital Zürich, Spitaldirektion, Rämi- strasse 100, 8091 Zürich, die Universität Zürich, Rektorat, Künstler- gasse 15, 8001 Zürich, sowie an die Finanzdirektion, die Gesundheits- direktion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi