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Entscheid

RRB Nr. 691/2022

Kantonsschule Wiedikon, Aufbau Standort Hohlstrasse, Projektauftrag, Stellenplan

4. Mai 2022Deutsch5 min

Source zh.ch

Kantonsschule Wiedikon, Aufbau Standort Hohlstrasse, Projektauftrag, Stellenplan

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Mai 2022

691. Kantonsschule Wiedikon Zürich; Aufbau Filiale Hohlstrasse (Projektauftrag, Stellenplan)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1207/2021 erteilte der Regierungsrat der Baudirek- tion den Auftrag, auf dem ehemaligen Güterbahnhofareal in Zürich Aus- sersihl (Kat.-Nr. AU7037) im Baubereich II eine zunächst provisorische und später definitive Mittelschule zu planen. Damit soll dem Bevölke- rungswachstum in der Stadt Zürich, insbesondere in den Quartieren Wie- dikon, Aussersihl, Albisrieden und Altstetten, entsprochen werden. Das Schulraumprovisorium an der Hohlstrasse soll als Filiale durch die Kan- tonsschule Wiedikon Zürich geführt werden. Die Aufnahme des Schul- betriebs ist ab Schuljahresbeginn 2024/2025 vorgesehen. Dadurch wird die dringliche Entlastung der Kantonsschule Wiedikon sichergestellt. Ausserdem wird der benötigte Schulraum für eine neue Fachmittelschule (FMS) geschaffen, die der Bildungsrat mit Beschluss vom 13. Dezember 2021 der Kantonsschule Wiedikon zugeteilt hat (BRB Nr. 25/2021). Die Filiale Hohlstrasse der Kantonsschule Wiedikon soll Platz für 650 Schü- lerinnen und Schüler bieten.

B. Projektorganisation Auf das Schuljahr 2022/2023 sind die organisatorischen, pädagogischen und fachlichen Grundlagen zu schaffen, damit der Unterricht ab Schul- jahr 2024/2025 an der Filiale Hohlstrasse aufgenommen werden kann. Die Bildungsdirektion, vertreten durch das Mittelschul- und Berufsbil- dungsamt (MBA), ist als Auftraggeberin mit der Durchführung dieser Projektarbeiten zu beauftragen. Das Projekt zum Aufbau der Filiale Hohlstrasse wird nach HER- MES 5.1 geführt und setzt sich aus zwei Teilprojekten zusammen: Teil- projekt FMS und Teilprojekt Gymnasium. Die Projektleitung übernimmt der interimistische Prorektor der Kantonsschule Wiedikon. Er wird da- bei von einer externen Fachperson unterstützt. Je zwei Prorektorinnen oder Prorektoren der Kantonsschule Wiedikon übernehmen die Lei- tung der Teilprojekte FMS und Gymnasium. Lehrpersonen der Kantons- schule Wiedikon arbeiten bei der Ausarbeitung der Strategie sowie in den Teilprojekten beim Aufbau und der Koordination der Fachschaften an der Filiale Hohlstrasse mit. Eine Verwaltungsassistenz unterstützt die Projektarbeiten.

C. Mittelbedarf a) Stellenplan Um den ordentlichen Schulbetrieb an der Kantonsschule Wiedikon durch die zusätzlichen Arbeiten für das Projekt nicht zu belasten und um für die Filiale Hohlstrasse für die Zukunft Kontinuität zu gewährleis- ten, sollen auf Beginn des Schuljahres 2022/2023 2,0 unbefristete Stellen Prorektor/in geschaffen werden. Für die administrativen Arbeiten sol- len 1,0 Stellen Verwaltungsassistent/in, unbefristet, Lohnklasse 15 gemäss Vollzugsverordnung zum Personalgesetz vom 19. Mai 1999 (VVO; LS 177. 111) bereitgestellt werden. Bis zum Beginn des Schulbetriebs betragen die Kosten für die neu zu schaffenden Stellen Fr. 1 170 000. Die für den Aufbau der Filiale vorgesehenen Stellen sollen ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 in den Regelbetrieb des neuen Schulstand- orts übergeführt werden. Der weitere Stellenbedarf für Verwaltung und Betrieb der Filiale Hohlstrasse wird im Rahmen dieses Projekts ermit- telt und zu gegebener Zeit beantragt. b) Entlastungen von Schulleitungsmitgliedern und Lehrpersonen Im Projekt arbeiten 29 Lehrpersonen der Kantonsschule Wiedikon mit. Das MBA wird sie gemäss § 18 Abs. 2 der Mittel- und Berufsschullehrer- vollzugsverordnung (LS 413.112) von der Unterrichtstätigkeit entlasten. Dies führt zu Kosten von rund Fr. 500 000. Die Entlastungen gelten als Zusatzleistungen extern im Sinne der Richtlinie «Anwendung des Stun- denkontos und Gewährung von Zusatzleistungen und Entlastungen für Lehrpersonen der kantonalen Mittel- und Berufsfachschulen» vom 4. Ja- nuar 2017. Entlastungen gelten als interner Aufwand gemäss § 31 Abs. 2 der Finanzcontrollingverordnung (FCV, LS 611.2) und stellen somit keine Ausgabe im finanzrechtlichen Sinn dar. c) Zusätzliche Kosten Die zusätzlichen Kosten für das Projekt zum Aufbau der Filiale Hohl- strasse setzen sich wie folgt zusammen: Position Jährlich Jahre Total in Franken in Franken Externe Fachperson (Dienstleistung Dritter) 131 502 2 263 004 Miete der Büroräumlichkeiten 30 000 2 60 000 Reserve (20%) 32 300 2 64 600 Kosten 387 604

Der Rektor der Kantonsschule Wiedikon, der als Projektleiter vor- gesehen war, verunglückte im Dezember 2021 tödlich. Die Projektleitung wird deshalb neu durch eine externe Fachperson unterstützt. Dadurch soll die zeitgerechte Aufnahme des Schulbetriebs ab 2024/2025 gemäss

RRB Nr. 1207/2021 sichergestellt werden. Die externe Fachperson war ursprünglich mit einem kleineren Pensum zur Mitarbeit am Projekt vor- gesehen und deshalb bereits in die Vorarbeiten involviert. Die Vergabe für die Projektleitung von Fr. 263 004 einschliesslich MWSt erfolgt des- halb gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. d der Submissionsverordnung vom 23. Juli 2003 (LS 720.11) freihändig. Die Kantonsschule Wiedikon verfügt über keine freien Büroräumlich- keiten. Aus diesem Grund müssen diese befristet durch das Immobi- lienamt angemietet und möbliert werden. Das Mobiliar wird anschlies- send an der Filiale Hohlstrasse verwendet. Dieser finanzielle Mehrbe- darf wird gemäss § 39 lit. a FCV durch die Bildungsdirektion bewilligt. Die Ausgaben für Ausstattung und Betrieb der Filiale Hohlstrasse werden gemeinsam mit der Baudirektion separat beantragt. Dazu gehö- ren insbesondere die IT-Infrastruktur, die Ausstattung der Schulzimmer und Labore sowie die Lehrmittel. d) Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan Die aufgeführten Mehrkosten von Fr. 1 557 604 sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2022–2025 nicht enthalten. Die Kosten für das Jahr 2022 von Fr. 259 601 können innerhalb der Leistungs- gruppe Nr. 7301, Mittelschulen, kompensiert werden. Die Kosten für die Planjahre 2023 und 2024 sind im KEF nicht enthalten. Die Bildungs- direktion wird ermächtigt, die folgenden Beträge in der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, im KEF 2023–2026 wie folgt aufzunehmen: für das Jahr 2023 Fr. 778 802 und für das Jahr 2024 Fr. 519 201.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Bildungsdirektion, vertreten durch das Mittelschul- und Be- rufsbildungsamt, wird als Auftraggeberin mit der Durchführung der Projektarbeiten zum Aufbau der Filiale Hohlstrasse beauftragt.

II. Im Stellenplan der Kantonsschule Wiedikon werden mit Wirkung ab 1. September 2022 folgende unbefristete Stellen geschaffen: Stellen Richtposition 2,0 Prorektor/in MBVO

Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Verwaltungsassistent/in 15

III. Mitteilung an Markus Cotti, Schulkommissionspräsident der Kantonsschule Wiedikon Zürich, Goldbrunnenstrasse 80, 8055 Zürich, Michel Bourquin, Rektor ad interim der Kantonsschule Wiedikon Zürich, Goldbrunnenstrasse 80, 8055 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli