Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 693/2018

Kantonspolizei, Verkehrspolizei-Stützpunkt Hinwil, Gesamtsanierung, gebundene und neue Ausgabe

11. Juli 2018Deutsch6 min

Source zh.ch

Kantonspolizei, Verkehrspolizei-Stützpunkt Hinwil, Gesamtsanierung, gebundene und neue Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Juli 2018

693. Kantonspolizei, Verkehrsstützpunkt Hinwil (Gesamtsanierung; gebundene und neue Ausgaben)

Erwägungen

1. Ausgangslage Einhergehend mit dem Bau des Nationalstrassennetzes wurden im Kanton Zürich Verkehrspolizeistützpunkte in Wädenswil, Winterthur, Hinwil, Bülach und Urdorf gebaut. Der Verkehrsstützpunkt Hinwil an der Affeltrangerstrasse 6 befindet sich im Autobahnkreisel Betzholz. Er ist Teil einer Gesamtanlage, die 1977/1978 erstellt wurde. Diese umfasst ne­ ben Büro- und Werkstattgebäude mit Einstellhalle der Kantonspolizei auch Gebäude für das Tiefbauamt, die dem regionalen Strassenunterhalt dienen. Das zweigeschossige Bürogebäude (Untergeschoss und Erdgeschoss) wird für die eigentliche Polizeiarbeit genutzt. Die Gebäudehülle verfügt nur über minimale Dämmstärken und entspricht nicht mehr den heuti­ gen Anforderungen. Das beheizte Untergeschoss ist nach damaligen Vor­ schriften mehrheitlich ungedämmt und muss ebenfalls neu gedämmt wer­ den. Das Lüftungssystem erfüllt die heutigen Vorschriften nicht mehr. Wirkungsgrad, Energieeffizienz und Wärmerückgewinnung sind unzu­ reichend. Der Zustand des bestehenden Bürogebäudes weist dem Alter entsprechende Abnützungen und Mängel auf und muss saniert werden. Das dreigeschossige Werkstattgebäude (Untergeschoss mit Einstellhalle, Erdgeschoss und Obergeschoss) dient dem Unterhalt, der Reparatur so­ wie der Unterbringung der Dienstfahrzeuge. Aus technischen Überlegun­ gen und zur Verbesserung der Wärmedämmung muss eine Dachsanierung vorgenommen werden. Der Personalbestand des Verkehrszugs Hinwil hat sich seit der In­ betriebnahme verdoppelt. Zudem arbeiten heute auch bedeutend mehr Frauen als vor 40 Jahren im Polizeidienst, für die genügend Nasszellen und Garderoben fehlen. Betriebliche Abläufe sind heute ungenügend und entsprechen nicht den heutigen Sicherheitskonzepten der Kantons­ polizei. Weiteren Raumbedarf löst die vorgesehene Zusammenführung der für die Region zuständigen sieben Mitarbeitenden des Dienstes für Kinder-/Jugendinstruktion im Verkehrsstützpunkt Hinwil aus. Mit Verfügungen des administrativen Stellvertreters des Kommandan­ ten der Kantonspolizei vom 25. November 2015 wurde für Vorabklärun­ gen der Baudirektion eine gebundene Ausgabe von Fr. 43 800 bewilligt.

Mit Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 27. April 2017 wurde dieser Kredit von Fr. 43 800 um Fr. 356 200 für Projektierungskosten auf insgesamt Fr. 400 000 erhöht. Im Rahmen einer Planerwahl im selektiven Verfahren des Hochbau­ amtes wurde dem Architekturbüro Hodel Architekten, Wetzikon, der Zu­ schlag für die Planung erteilt. Die Projektierung wurde Ende April 2018 abgeschlossen. Für die baulichen Massnahmen liegt ein Kostenvoran­ schlag des Hochbauamtes vom 16. April 2018 über insgesamt Fr. 7 655 000 vor. In diesem Betrag enthalten sind die beiden erwähnten Verfügungen über Ausgaben von insgesamt Fr. 400 000, die aufzuheben sind.

2. Projektbeschrieb Mit der nachfolgend beschriebenen Sanierung von Büro- und Werk­ stattgebäude können das Raumprogramm sowie die betrieblichen Ab­ läufe der Kantonspolizei den heutigen Anforderungen entsprechend opti­ miert werden: a) Bürogebäude Die ungenügenden Platzverhältnisse werden mit zwei baulichen Mass­ nahmen behoben. Im Untergeschoss schafft eine Erweiterung den not­ wendigen Raum für zusätzliche Garderoben, Nasszellen und Material-/ Lagerräume. Eine Aufstockung des Dienstgebäudes ergibt den zusätzlich nötigen Raum für Arbeitsplätze. Daneben ermöglichen Grundrissanpas­ sungen im Erdgeschoss einen optimierten Dienstbetrieb entsprechend den heutigen Sicherheitsanforderungen. Nach Untersuchungen, welche das Hochbauamt veranlasste, weist das Gebäude nach heutigen Kriterien Mängel in der Erdbebensicherheit, Schadstofffreiheit und Wärmedämmung auf, und die Haustechnik muss umfassend erneuert werden. Durch das vorliegende Sanierungsprojekt werden alle diese Mängel behoben und das Gebäude kann zukünftig den Minergie-Standard für Umbauten erfüllen. Zur Aufrechterhaltung des Polizeibetriebes werden die Büroräumlich­ keiten während der Bauzeit in ein Containerprovisorium auf dem Areal ausgelagert. b) Werkstattgebäude Beim Werkstattgebäude erlauben es Zustand und Nutzung, die Sanie­ rungsarbeiten auf das Flachdach (Verbesserung Wärmedämmung und neue Abdichtung) zu beschränken.

3. Finanzielles Für bauliche Massnahmen hat das Hochbauamt des Kantons Zürich folgenden Kostenvoranschlag, Stand 16. April 2018, erarbeitet: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP; in Franken) BKP-Nr. Arbeitsgattung Bürogebäude Bürogebäude Werkstatt Total gebundene neue gebundene Ausgaben Ausgaben Ausgaben Ausgaben 1 Vorbereitungsarbeiten 850 000 64 000 42 000 956 000 2 Gebäude 2 670 000 2 110 000 201 000 4 981 000 3 Betriebseinrichtung 243 000 77 000 320 000 4 Umgebung 42 000 129 000 5 000 176 000 5 Baunebenkosten 87 000 64 000 3 000 154 000 6 Reserve 411 000 269 000 24 000 704 000 7 Projektdefinition 53 000 53 000 9 Ausstattung 134 000 177 000 311 000 1–9 Total Anlagekosten 4 490 000 2 890 000 275 000 7 655 000 Die Ausgaben für bauliche Sanierungsmassnahmen von insgesamt rund Fr. 4 765 000 gelten als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG; LS 611). Diejenigen für die Aufstockung und die Erweiterung des Unterge­ schosses von rund Fr. 2 890 000 gelten als neue Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 1 CRG. Die für 2018–2020 notwendigen Mittel sind im Budget 2018 (Fr. 820 000) enthalten sowie im KEF 2018–2021 (Planjahr 2019 Fr. 5 500 000 und Planjahr 2020 Fr. 1 146 807) eingestellt und werden dem Buchungskreis Nr. 3100, Kantonspolizei, Sachkontogruppe 504, Hochbau­ ten, belastet. Tabelle 2: Investitionen Investitionen (in Franken) 2016 2017 2018 2019 2020 Total 7 655 000, davon: 24 364 163 829 820 000 5 500 000 1 146 807 Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 333 560, die sich aus Fr. 276 147 für Abschreibungen und Fr. 57 413 für Zinsen zusammenset­ zen. Die jährlichen Betriebskosten für Reinigung, Wartung, Heizung, Strom, Wasser usw. belaufen sich neu auf rund Fr. 225 000 (bisher rund Fr. 218 000). Im Übrigen fallen keine weiteren Folgekosten an.

Tabelle 3: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungs- Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % dauer Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen    Total Hochbauten Rohbau 1 1 512 896 19,8 80 18 911 11 347 30 258 Hochbauten Rohbau 2 1 476 836 19,3 40 36 921 11 076 47 997 Hochbauten Ausbau 1 445 693 18,9 30 48 190 10 843 59 033 Hochbauten Installationen 2 830 739 37,0 30 94 358 21 231 115 589 Mobile Ausstattung 388 836 5,0 5 77 767 2 916 80 683 Total aktivierbare Kosten 7 655 000 100,0 276 147 57 413 333 560

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Gesamtsanierung des Verkehrsstützpunktes Hinwil werden eine neue Ausgabe von Fr. 2 890 000 und eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 765 000, insgesamt Fr. 7 655 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Index der Wohn­ baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2018)

III. Die Baudirektion (Hochbauamt) wird mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt.

IV. Die Verfügungen des administrativen Stellvertreters des Komman­ danten der Kantonspolizei vom 25. November 2015 sowie der Sicherheits­ direktion vom 27. April 2017 von insgesamt Fr. 400 000 für Vorabklärun­ gen und Projektierungskosten werden aufgehoben.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Sicher­ heitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli