RRB Nr. 696/2017
Kantonale Volksabstimmung vom 21. Mai 2017, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse
23. August 2017Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. August 2017
696. Kantonale Volksabstimmung vom 21. Mai 2017, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse Am 21. Mai 2017 fand die kantonale Volksabstimmung über folgende Vor- lagen statt:
Erwägungen
1. Gesetz über die Kantonsspital Winterthur AG (vom 31. Oktober 2016) (ABl 2016-11-11)
2. Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unter- land AG (vom 5. Dezember 2016) (ABl 2016-12-16)
3. Kantonale Volksinitiative «Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule» (ABl 2015-08-28) Der Zusammenzug der durch die Wahlbüros ermittelten Auswertungs- ergebnisse wurde am 2. Juni 2017 im Amtsblatt gemeindeweise veröffent- licht (ABl 2017-06-02). Ein mit Eingabe vom 2. Mai 2017 von mehreren Stimmberechtigten erhobener Rekurs in Stimmrechtssachen im Zusammenhang mit Aus- sagen des Direktors des Kantonsspitals Winterthur (KSW) in Zeitungen sowie weiteren Realakten des KSW und der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland wurde zurückgezogen und das Verfah- ren durch die Gesundheitsdirektion mit Verfügung vom 27. Juni 2017 als erledigt abgeschrieben. Andere Einsprachen oder weitere Rechtsmittel gemäss § 10d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24. Mai 1959 sind innert der mit der Veröffentlichung der Ergebnisse angesetzten Frist von fünf Tagen keine erhoben worden. Die veröffentlichten Auswertungser- gebnisse sind demnach unverändert geblieben. Gestützt auf § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 hat der Regierungsrat demzufolge als wahlleitende Behörde die Rechtskraft der Ergebnisse dieser kantonalen Volksabstim- mung festzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Es wird festgestellt, dass die Stimmberechtigten in der Volksabstim- mung vom 21. Mai 2017 gemäss den im Amtsblatt (ABl) vom 2. Juni 2017 veröffentlichten Ergebnissen (ABl 2017-06-02) folgende Vorlagen rechts- kräftig abgelehnt haben: – Gesetz über die Kantonsspital Winterthur AG (vom 31. Oktober 2016) (ABl 2016-11-11) – Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unter- land AG (vom 5. Dezember 2016) (ABl 2016-12-16) – Kantonale Volksinitiative «Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule» (ABl 2015-08-28) II. Veröffentlichung im Amtsblatt.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Gesundheitsdirektion, die Bildungsdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern und das Statistische Amt.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi