RRB Nr. 700/2014
Konsolidierte Berichterstattung Personalführungskennzahlen 2013, Kenntnisnahme
18. Juni 2014Deutsch3 min
Source zh.ch
Konsolidierte Berichterstattung Personalführungskennzahlen 2013, Kenntnisnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Juni 2014
700. Konsolidierte Berichterstattung Personalführungs- kennzahlen 2013
Erwägungen
1. Ausgangslage Der Regierungsrat hat zuletzt mit Beschluss Nr. 839/2013 Kenntnis über die Berichterstattung zu den Austrittsgründen, der Personalfluktua- tion, den Zeitguthaben und den Kennzahlen zum Case Management 2012 genommen, sowie mit RRB Nr. 638/2013 über die individuellen Lohn- erhöhungen, Mitarbeiterbeurteilungen und Einmalzulagen 2011 und 2012. Ab dem Berichtsjahr 2013 werden alle Personalführungskennzah- len zu einem konsolidierten Gesamtbericht zusammengeführt. Personal- kennzahlen wie z. B. Strukturdaten sind im Geschäftsbericht unter dem Kapitel «Funktionsbereich Personal» dargestellt. Mit RRB Nr. 839/2013 wurde die Finanzdirektion zudem beauftragt, die gemäss RRB Nr. 1071/2009 bestehenden Regelungen zu den Austritts- gesprächen bis Ende 2013 zu überarbeiten und dem Regierungsrat zum Beschluss vorzulegen. Die bestehenden Regelungen wurden 2013 unter Einbezug der Direktionen und der Staatskanzlei überarbeitet. Die Berichterstattung zu den Personalführungskennzahlen 2013 wurde zentral durch das Personalamt erstellt und durch die Direktionen und die Staatskanzlei geprüft.
2. Konsolidierte Berichterstattung zu den Personalführungs- kennzahlen 2013 Die konsolidierte Berichterstattung umfasst folgende Personalfüh- rungskennzahlen: – Individuelle Lohnerhöhungen – Mitarbeiterbeurteilungen – Einmalzulagen – Austrittsgründe – Nettofluktuation und Austritte – Gleitzeit, Überzeit, Ferienguthaben – Case Management Die Kennzahlen sind im Bericht «Konsolidierte Berichterstattung Per- sonalführungskennzahlen 2013» zu entnehmen.
3. Regelungen zu den Austrittsgesprächen In einer direktionsübergreifenden Arbeitsgruppe wurden im Laufe des zweiten Halbjahres 2013 unter der Leitung des Personalamtes die Regelungen zu den Austrittsgesprächen überarbeitet. Änderungsbedarf bestand vorwiegend beim «Fragebogen Austrittsgespräch» bzw. bei den Austrittsgründen, die um weitere Auswahlmöglichkeiten ergänzt wurden. Die vorgenommenen Änderungen im Einzelnen: – Fragen zum Thema Führung: Der Hinweis «Definition direkte Vor- gesetzte / direkter Vorgesetzter» wurde weggelassen. Ergänzt wurden die Nennungen «Ich habe von meiner / meinem Vorgesetzten regel- mässig Feedback zu Leistung und Verhalten erhalten» und «Die Füh- rungskraft in meinem Amt empfand ich als angenehm». – Fragen zum Thema Arbeitsklima: Die Nennung «Das Arbeitsklima war gut» wurde ergänzt. – Offene Fragestellungen: Die Fragen «Welchen Tipp würden Sie Ihrer Nachfolgerin / Ihrem Nachfolger geben?» und «Welchen Tipp würden Sie Ihren Vorgesetzten geben?» wurden weggelassen. Ergänzt wurde die Frage «Wir möchten aus Ihrer Kündigung / Austritt lernen: Wo können wir uns verbessern?». – Austrittgrund: Die Austrittsgründe wurden um die Auswahlmöglich- keiten «Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungseinheiten» und «Politische / strukturelle Rahmenbedingungen» erweitert. Zudem ist die Nennung «weiterer Gründe» nicht mehr obligatorisch. Der überarbeitete Fragebogen steht den Direktionen und der Staats- kanzlei seit Anfang 2014 zur Verfügung. Bei allen weiteren Regelungen bestand kein Korrekturbedarf. Sie haben somit weiterhin Gültigkeit.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die konsolidierte Berichterstattung zu den Personalführungskenn- zahlen 2013 und die überarbeiteten Regelungen zu den Austrittsgesprä- chen gemäss Ziff. 3 werden zur Kenntnis genommen.
II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei, je unter Beilage des Berichts.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi