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Entscheid

RRB Nr. 704/2013

Gesundheitsdirektion, Direktionssekretariat, Stellenplan

19. Juni 2013Deutsch10 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Juni 2013

704. Gesundheitsdirektion (Stellenplan Direktionssekretariat)

Erwägungen

A. Ausgangslage Wegen der am 21. Dezember 2007 beschlossenen Revision des Bun- desgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) wurde die Ablösung der Zürcher Spitalliste 1998 auf Basis einer leistungs- orientierten Spitalplanung erforderlich. Mit Beschluss Nr. 1040/2008 hat der Regierungsrat die Gesundheitsdirektion beauftragt, die neue Spital- planung 2012 vorzubereiten. Zur Umsetzung dieses Auftrages hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1108/2008 den Stellenplan der Gesund- heitsdirektion (Direktionssekretariat) ab 1. September 2008 mit vier unbefristeten und mit sechs bis Ende 2012 befristeten Stellen ergänzt. Dabei hielt er vorausschauend fest, dass sich nicht sicher abschätzen lasse, in welchem Umfang die Stellen nach Abschluss der Spitalliste und der daran anschliessenden Phase der rollenden Spitalplanung weiterhin benötigt würden. Die Gesundheitsdirektion wurde beauftragt, dann- zumal die für die Einführung, Umsetzung und Weiterführung des leis- tungsorientierten Planungs- und Steuerungsansatzes erforderlichen organisatorischen Strukturen zu definieren, den dazu erforderlichen Personalbedarf zu erheben und darauf aufbauend 2013 dem Regierungs- rat Bericht zu erstatten.

B. Strukturelle Anpassungen des Organigramms der Gesundheitsdirektion Mit dem Erlass der Zürcher Spitallisten 2012 auf den 1. Januar 2012 wurde das Projekt Spitalplanung 2012 erfolgreich abgeschlossen. Das neue System der leistungsorientierten Planung muss aufgrund der sich verändernden medizinischen Behandlungs- und Untersuchungskonzepte und des medizintechnischen Fortschritts laufend überprüft und ange- passt werden (vgl. RRB Nr. 1108/2008; Zürcher Spitalplanung 2012, Strukturbericht September 2011, Ziffer D.3). Diese rollende Spitalpla- nung erfordert weiterhin eine entsprechende Mitarbeiterkapazität. Die Projektorganisation Spitalplanung war deshalb gegen Ende der Pro- jektphase auf die veränderte Aufgabenstellung anzupassen und in die ständige Organisation der Gesundheitsdirektion zu überführen. Gleich- zeitig waren im Hinblick auf die ebenfalls ab 1. Januar 2012 in Kraft tre- tende neue Spitalfinanzierung weitere organisatorische Vorkehrungen

in den Strukturen Finanzierung und Tarifierung zu treffen. Aufgrund der engen Vernetzung der Aufgabenbereiche innerhalb der Gesamt- organisation der Gesundheitsdirektion machten die Neuerungen in der Spitalplanung und -finanzierung eine Gesamtreorganisation der Direk- tion erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die Gesundheitsdirek- tion im November 2010 das Projekt «GD 2012» eingeleitet. Dabei galt es, eine Struktur zu finden, in der die unterschiedlichen Aufgaben der Gesundheitsdirektion (Aufsicht über die Berufe und Institutionen im Gesundheitswesen, Spitalplanung und -finanzierung, zentrale Dienst- leistungen des Direktionssekretariats) effizient und dienstleistungs- orientiert sowie aufeinander abgestimmt erfüllt werden können. Es zeigte sich, dass die verschiedenen Aufgabenbereiche zweckmässiger- weise auf folgende vier Geschäftsfelder aufzuteilen sind: Generalsekre- tariat, Gesundheitsversorgung, Medizin und Dienstleistung. Im Geschäftsfeld Generalsekretariat sind die traditionellen Stabsauf- gaben einer Direktion in den Abteilungen «Politik & Aufsicht», «Perso- nal» sowie «Kommunikation» angesiedelt. Ergänzt werden sie durch eine neu geschaffene Abteilung «Projekte & Entwicklung», in der die stra- tegischen Entwicklungsprojekte der Direktion zentral betreut werden. Im Geschäftsfeld Gesundheitsversorgung sind die Funktionen der Planung und Finanzierung der Institutionen des Gesundheitswesens zusammengefasst. Dazu wurde das Geschäftsfeld in vier Abteilungen aufgeteilt: «Versorgungsplanung», «Datenanalyse & Support», «Finanzie- rung» sowie «Tarife & Support». Das Geschäftsfeld Medizin besteht aus den Abteilungen «Kantonsärztlicher Dienst», «Gesundheitsberufe» sowie «Prävention» und das Geschäftsfeld Dienstleistung umfasst die Abtei- lungen «Recht», «Rechtsmittel», «Kantonszahnärztlicher Dienst» sowie «Controlling & Logistik». Diese Reorganisation wurde auf den 1. November 2011 in Kraft ge- setzt. Dazu wurden die Führungspositionen teilweise neu besetzt, Mit- arbeitende umgeteilt, drei Personen mit insgesamt 230 Stellenprozen- ten gekündigt und zwei Stellen um je 10 Stellenprozente vermindert. Ein weiter gehender Abbau der mit RRB Nr. 1108/2008 befristet zuge- sprochenen 600 Stellenprozente war am Ende der Projektphase nicht möglich. Damit liegt die Gesundheitsdirektion mit 350 Stellenprozen- ten über den 82,8 unbefristeten Stellen. Die durch die ständigen Revisionen der Bundesgesetzgebung – ins- besondere seit 2007 in den Bereichen KVG und Humanforschungs- gesetz – ausgelösten Mehraufgaben in den kantonalen Verwaltungen verunmöglichen einen weiteren Stellenrückbau. Stattdessen ist eine mass- volle Aufstockung des Stellenplans der Gesundheitsdirektion erforder- lich, damit sie ihre gesetzlichen Aufgaben weiterhin ordnungsgemäss wahrnehmen kann.

C. Stellenbedarf im Bereich der neuen Spitalplanung und -finanzierung ab 2012 bzw. nach Abschluss der Projektphase Die mit der neuen Spitalplanung und -finanzierung verbundenen Planungs-, Rechnungs- und Kontrollfunktionen sind gegenüber früher viel detaillierter ausgestaltet und entsprechend anforderungsreicher und aufwendiger. Der Aufwand wird durch die Möglichkeit gerecht- fertigt, die Leistungsaufträge nach genauem medizinischem Bedarf und wirtschaftlicher Tragbarkeit zu vergeben. Eine Aufwandsenkung wäre kontraproduktiv, denn wenn die Kontrollfunktionen der Gesundheits- direktion leiden, sinkt der Kostendruck auf die Spitäler, es ergäben sich höhere Tarife und damit verbunden höhere Ausgaben für den Kanton und die Versicherer. Auch im Bereich der Planung bleibt es bei Mehr- aufwand, da die neue Spitalplanung kein abgeschlossener, sondern ein rollender Prozess ist, der laufender Anpassung bedarf (vgl. RRB Nrn. 165/2013, 1040/2012, 684/2012). Aufgrund der gestiegenen Belastung durch neue oder anforderungsreichere Planungs-, Finanzierungs- und Kontrollaufgaben auch nach Beendigung der Spitalplanungsprojekt- phase war es der Gesundheitsdirektion bei dieser Sachlage nicht mög- lich, mehr als 250 Stellenprozente bei drei Entlassungen und zwei Pen- senreduktionen abzubauen. Von den gemäss RRB Nr. 1108/2008 bis Ende 2012 befristeten 600 Stel- lenprozenten sind somit 350 Stellenprozente noch belegt und werden weiterhin im Geschäftsfeld Gesundheitsversorgung benötigt. Die ent- sprechenden Stellen sind in der seinerzeit provisorisch bewilligten Aus- gestaltung endgültig wie folgt in den Stellenplan der Gesundheitsdirek- tion aufzunehmen: 1,0 Stelle wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in mbA (LK 22) 1,0 Stelle wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in mbA (LK 21) 1,0 Stelle wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/in (LK 20) 0,5 Stelle juristische/r Sekretär/in mbA (LK 21) Damit werden keine neuen Stellen geschaffen, sondern es wird auf einen Abbau verzichtet.

D. Stellenbedarf in weiteren Bereichen 1. Kantonale Ethikkommission (KEK) a) Neue Aufgaben gestützt auf das Humanforschungsgesetz Die eidgenössischen Räte haben am 30. September 2011 das Bundes- gesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG) verabschiedet. Dieses wird voraussichtlich am 1. Januar 2014 in Kraft treten und bringt für die KEK zahlreiche neue Aufgaben mit sich:

– Bewilligungsinstanz für Studien an verstorbenen Personen; – Bewilligungsinstanz für Studien mit gesundheitsbezogenen Personen- daten; – Bewilligungsinstanz für Forschungsprojekte, die den Aufbau und die Funktion des menschlichen Körpers als solchen zum Gegenstand haben; – Entbindungsbehörde vom ärztlichen Berufsgeheimnis im Bereich der humanmedizinischen Forschungsprojekte (wurde bisher von der eid- genössischen Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung ausgeübt); – Bewilligungsinstanz für die Weiterverwendung von biologischem Material oder gesundheitsbezogenen Personendaten zu Forschungs- zwecken bei fehlender Einwilligung oder Information über das Wider- spruchsrecht; – Überprüfung sämtlicher Forschungsprojekte auf ihre Übereinstim- mung mit den anerkannten internationalen Regeln der «Good Clini- cal Practice» (GCP); – Kategorisierung von Forschungsprojekten nach Massgabe ihres Ge- fährdungspotenzials für die teilnehmenden Versuchspersonen (soge- nanntes Konzept der Risikoadaptation); – Mitarbeit bei der Führung des öffentlichen Studienregisters (Verifizie- rung der Einträge der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller). Dieser Zuwachs an neuen, wissenschaftlich anspruchsvollen Aufgaben kann, wie der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zum Ausführungs- recht des HFG (vgl. RRB Nr. 1084/2012) bereits festgehalten hat, mit dem bisherigen Mitarbeiterstab der KEK nicht bewältigt werden. Insge- samt ergibt sich durch die Änderungen im Bundesrecht ungefähr eine Verdoppelung der Aufgaben, weshalb sich für die KEK folgender zusätz- liche Stellenbedarf ergibt: 1,8 Stellen wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (LK 20) 0,5 Stellen Verwaltungssekretär/-in (LK 11) b) Saldoneutrale Überführung von Sekretariatsstellen Zur effizienten Erledigung der anfallenden Aufgaben hat sich die KEK in vier Abteilungen organisiert: KEK (im engeren Sinne); Abteilung Somatische Medizin 1; Abteilung Somatische Medizin 2; Abteilung für Psychiatrie, Neurologie, Neurochirurgie und Pflegewissenschaften. Aus historischen Gründen waren die Verwaltungssekretärinnen der Abteilun- gen Somatische Medizin 1, Somatische Medizin 2 sowie der Abteilung für Psychiatrie, Neurologie, Neurochirurgie und Pflegewissenschaften mit insgesamt 210 Stellenprozenten seinerzeit direkt über die Stellen- pläne des Universitätsspitals Zürich und der Psychiatrischen Universi-

tätsklinik Zürich angestellt und auch in den entsprechenden Spitälern untergebracht. Sie stehen bis heute formal im Anstellungsverhältnis mit den Spitälern und werden von ihnen direkt entlöhnt, wobei die Gesund- heitsdirektion den Spitälern den Lohnaufwand (einschliesslich Sozial- versicherungsbeiträge des Arbeitgebers) jeweils über das Konto 39101. 00000 (Personalleistungen) rückvergütet. Die historisch gewachsene Organisationsstruktur ist – gerade mit Blick auf die kommenden neuen bundesrechtlich vorgegebenen Aufgaben – überholt. Aus diesem Grund hat die Gesundheitsdirektion sämtliche Abteilungssekretariate der KEK – bis auf dasjenige der Abteilung für Psychiatrie, Neurologie, Neu- rochirurgie und Pflegewissenschaften – bereits am Standort Sonnegg- strasse 12 örtlich zusammengezogen. Auf Mai 2013 wird dieser Standort aufgegeben und es werden – auch unter Einbezug des Abteilungssekre- tariats für Psychiatrie, Neurologie, Neurochirurgie und Pflegewissen- schaften – neue Räumlichkeiten an der Stampfenbachstrasse 121 bezo- gen. Auf diesen Zeitpunkt sind zweckmässigerweise die Anstellungsver- hältnisse der Abteilungssekretärinnen in die Gesundheitsdirektion zu überführen bzw. ist der Stellenplan der Gesundheitsdirektion entspre- chend saldoneutral wie folgt zu ergänzen: 2,1 Stellen Verwaltungssekretär/-in (LK 11) 2. Informatik Mit dem Umzug an die Stampfenbachstrasse 30 werden im Direktions- sekretariat der Gesundheitsdirektion vermehrt zusätzliche mobile Ge- räte zum Einsatz gelangen, die einen entsprechenden zusätzlichen Sup- port- und Wartungsaufwand im Umfang von rund 25 Stellenprozenten bewirken. Darüber hinaus betreut der Bereich Informatik der Gesund- heitsdirektion (Direktionssekretariat) auch das kantonale Veterinär- amt. Der entsprechende Aufwand wurde 2005 mit 20 Stellenprozenten berechnet. Inzwischen hat sich die Mitarbeitendenzahl beim kantona- len Veterinäramt mehr als verdoppelt und auch in diesem Amt werden mobile Geräte eingesetzt. Der sich daraus ergebende zusätzliche Betreu- ungsbedarf beträgt ebenfalls rund 25 Stellenprozente. Zusammenge- fasst ergibt dies für den Bereich Informatik folgenden zusätzlichen Stel- lenbedarf: 0,5 Stelle Informatiker/-in mbA (LK 15) 3. Sekretariat/Logenbetrieb a) Ersatz Sozialplanstelle Für die rund 35 Mitarbeitenden des Geschäftsfeldes Dienstleistung stehen derzeit 200 Stellenprozente «Sekretariat» zur Verfügung, wovon 50% aus dem Sozialstellenpool stammen. Aufgrund der Pensionierung der entsprechenden Mitarbeiterin auf den 30. Juni 2013, dem damit

zusammenhängenden Wegfall der 50 Stellenprozente aus dem Sozial- stellenpool sowie der bereits derzeit knappen personellen Mittel im Sekretariat des Geschäftsfeldes Dienstleistungen muss der ordentliche Stellenplan der Gesundheitsdirektion um 50 Stellenprozente aufgestockt werden. b) Logenbetrieb Mit dem Umzug an die Stampfenbachstrasse 30 auf Mitte Juni 2013 wird der Zugang zur Gesundheitsdirektion auf einen zentralen Eingang mit ständiger Überwachung über einen Logenbetrieb beschränkt. Dass der Logendienst nicht durch externe Dienstleister abgedeckt wird, be- gründet sich damit, dass die Gesundheitsdirektion aufgrund ihrer Grösse und ihrer Aufgaben einen nur eingeschränkten Kontakt mit Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besuchern aufweist. Die Logen- besetzung soll deshalb parallel zur Eingangsüberwachung auch in der Administration eingebunden werden. Da die Loge tagsüber durchgehend besetzt sein wird, Ferien- und Krankheitsabwesenheiten überbrückt werden müssen, die Ablösung des Logendienstes gewährleistet sein muss und zusätzlich ein Einsatz für Administrativarbeiten vorgesehen ist, ist eine Ergänzung des Stellenplans der Gesundheitsdirektion um 170 Stel- lenprozente in der Funktion Verwaltungssekretär/-in erforderlich. Insgesamt ergibt sich im Bereich Sekretariat/Logenbetrieb folgender zusätzlicher Stellenbedarf: 2,2 Stellen Verwaltungssekretär/-in (LK 11)

E. Finanzielle Auswirkungen Die 2,1 Stellen Verwaltungssekretär/-in, die im Bereich Sekretariat der Ethikkommission von den Spitälern übernommen werden, sind saldoneutral, da die Gesundheitsdirektion die Leistungen bereits bisher abgegolten hat. Die 8,5 nicht saldoneutralen Stellen bei der Gesundheitsdirektion ergeben einen Besoldungsaufwand von rund Fr. 1 350 000. Über die von der Ethikkommission neu zu übernehmenden gebührenpflichtigen Prü- fungen und zu erteilenden Bewilligungen wird schätzungsweise ein Er- trag von rund Fr. 80 000 pro Jahr an die entstehenden Mehrkosten für die 2,3 Stellen in diesem Bereich erbracht werden. Der Aufwand für die ehemals befristeten 3,5 Stellen des Projekts Spitalplanung sowie der Stel- len für den Logenbetrieb ist im Budget 2013 sowie im KEF 2013–2016 eingestellt. Der restliche Mehraufwand kann innerhalb der Leistungs- gruppe kompensiert werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan der Gesundheitsdirektion (Direktionssekretariat) werden rückwirkend ab 1. Januar 2013 folgende, bisher befristete, Stellen in unbefristete umgewandelt: Anzahl Stellen Richtposition Klasse VVO Punkte 1,00 Wissenschaftl. Mitarbeiter/-in mbA 22 22,00 1,00 Wissenschaftl. Mitarbeiter/-in mbA 21 21,00 1,00 Wissenschaftl. Mitarbeiter/-in 20 20,00 0,50 Jur. Sekretär/-in mbA 21 10,50 3,50 73,50

II. Im Stellenplan der Gesundheitsdirektion (Direktionssekretariat) werden ab 1. Juni 2013 folgende Stellen geschaffen: Anzahl Stellen Richtposition Klasse VVO Punkte 1,80 Wissenschaftl. Mitarbeiter/-in 20 36,00 0,50 Informatiker/-in mbA 15 7,50 4,80 Verwaltungssekretär/-in 11 52,80 7,10 96,30

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi