RRB Nr. 705/2015
Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Ersatz Einbruchmeldeanlage, gebundene Ausgabe
1. Juli 2015Deutsch5 min
Source zh.ch
Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Ersatz Einbruchmeldeanlage, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2015
705. Justizvollzugsanstalt Pöschwies (Ersatz Einbruchmeldeanlage)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die heutige Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies wurde 1995 eröff- net und ersetzte die alte Strafanstalt Regensdorf aus dem Jahr 1901. In der JVA Pöschwies werden Freiheitsstrafen und Massnahmen vollzogen. Sie ist mit 426 Plätzen für straffällige Männer die grösste geschlossene In- stitution der Schweiz für den Straf- und Massnahmenvollzug. Ebenfalls auf dem Anstaltsgelände, jedoch ausserhalb der Umfassungsmauern, befindet sich der Zweigbetrieb Haus Lägern, eine offene Institution mit 26 Plätzen. 2014 wurden rund 160 000 Aufenthaltstage gezählt. Dies ent- spricht einer durchschnittlichen Auslastung von 97,4%. Die JVA Pöschwies verfügt über eine Vielzahl von Sicherheitssyste- men, darunter eine Einbruchmeldeanlage. Diese dient zur Detektion von Manipulationen an gesicherten Gebäuden und Anlagen sowohl von innen als auch von aussen. Ein störungsfreies Funktionieren aller Systeme ist für die Aufrechterhaltung des Betriebs und die Personensicherheit unab- dingbar. Die bestehende Einbruchmeldeanlage ist seit 1995 in Betrieb. Massgebliche Erneuerungen wurden seither keine vorgenommen, weshalb der Ersatz der Anlage angezeigt ist. Das Vorhaben wurde im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung als Teil des Projekt- antrags zu den Ersatzinvestitionen technische Sicherheit der Strafan- stalt Pöschwies mit RRB Nr. 1247/2010 für die Phase Projektierung frei- gegeben.
B. Bedarf Der Hersteller der bestehenden Einbruchmeldeanlage kann die War- tung der Systeme nicht mehr sicherstellen. Ebenso wird für Ersatzkom- ponenten kein Lager mehr geführt. Sämtliche vorhandenen Zentralen, Bedienelemente und Steuereinheiten müssen deshalb erneuert werden. Im gleichen Zug muss das Sicherheitsleitsystem, das nur noch ein be- schränkte Zeit lang gewartet wird, erneuert werden. Das Sicherheitsleit- system ist eng mit der Einbruchmeldeanlage verbunden, weshalb der Er-
satz der Komponenten im Verbund umgesetzt wird. Mit den geplanten Massnahmen kann der Betrieb der Anlagen für die nächsten 15 Jahre ge- währleistet werden. Ersatzteillieferungen und Wartung werden durch den Systemlieferanten für diesen Zeitraum garantiert.
C. Bauvorhaben und -verlauf Die bestehenden Komponenten der Einbruchmeldeanlage werden durch neue ersetzt und an das bestehende Sicherheitsleitsystem ange- bunden. Die Elektroinstallationen wurden durch den Fachplaner unter- sucht und können zum grössten Teil weiter verwendet werden. Die Stand- orte bleiben bestehen. Die neuen Zentralen werden parallel aufgebaut. Die Teilbereiche werden laufend von den alten Zentralen auf die neuen übernommen. Dadurch ergeben sich kurze Umschaltzeiten und nach Ab- schluss der Arbeiten sind alle Anlageteile betriebsbereit. Die elektrischen Installationen werden bei Bedarf den neuen Bedürfnissen angepasst. Die für die verbesserte Redundanz benötigten neuen Verbindungsleitun- gen werden vorgängig erstellt. Der Ersatz der Einbruchmeldeanlage soll in Etappen und bei laufen- dem Betrieb umgesetzt werden. Nach Bewilligung der Ausgabe soll mit den Arbeiten unverzüglich begonnen werden. Es ist geplant, den Ersatz der Einbruchmeldeanlage bis Mitte 2016 abzuschliessen.
D. Kosten Die Kosten für den Ersatz der Einbruchmeldeanlage in der JVA Pöschwies umfassen gemäss Kostenvoranschlag des Hochbauamtes vom 28. April 2014 Fr. 4 055 000 und setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan Baukostenplan Arbeitsgattung Kosten (BKP) in Franken 2 Gebäude 3 654 400 5 Baunebenkosten 31 800 6 Reserven 368 800 Total 4 055 000
Hierfür ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung gebundene Ausgabe (Erneuerungsunterhalt) von Fr. 4 055 000 zu bewilligen. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 435 913. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unter- schiedlichen Abschreibungssätzen je Bauteilgruppe zusammensetzen, und den jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 1,5% der Baukosten. Tabelle 2: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 0 0,0 80 0 0 0 Hochbauten Rohbau 2 0 0,0 40 0 0 0 Hochbauten Ausbau 0 0,0 30 0 0 0 Hochbauten Installationen 4 055 000 100,0 10 405 500 30 413 435 913 Ausstattung, Mobilien 0 0,0 10 0 0 0 Total 4 055 000 100,0 405 500 30 413 435 913 Für die Wartung der Anlage kann auf den bestehenden Wartungsver- trag zurückgegriffen werden, für den jährliche Ausgaben von Fr. 25 000 anfallen. Zusätzliche personelle und betriebliche Folgekosten fallen keine an. Die Mittel für diese Arbeiten sind in der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug, im Budget 2015 mit Fr. 1 650 000 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2015– 2018 im Planjahr 2016 mit Fr. 200 000 eingestellt. Die fehlenden Mittel in den Jahren 2015 und 2016 werden durch Verschiebungen von Vorhaben innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 2206 kompensiert werden können. So waren zum Zeitpunkt der amtsinternen Festlegung der Finanzplanung Umfang und Zeitplan der Arbeiten noch nicht hinreichend bekannt. Auf- grund des ausgewiesenen Bedarfs und zur Aufrechterhaltung der Sicher- heit muss das Projekt jedoch wie geplant verwirklicht werden können. Mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 wurde für dieses Vorhaben beim Bundesamt für Justiz zudem ein Gesuch um Bundesbeiträge eingereicht. Es wird ein Beitrag von 35% der anerkannten Baukosten erwartet.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Ersatz der Einbruchmeldeanlage in der JVA Pöschwies wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 055 000 zulasten der Investitionsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2014)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Direk- tion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi