RRB Nr. 705/2026
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Bericht 2026 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie, Kenntnisnahme
24. Juni 2026Deutsch24 min
Source zh.ch
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Bericht 2026 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie, Kenntnisnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Juni 2026
705. Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Bericht 2026 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie (Kenntnisnahme)
A. Ausgangslage Gemäss den Richtlinien über die Public Corporate Governance (PCG- Richtlinien, Stand 3. Juli 2019) erstellt die zuständige Fachdirektion jährlich für jede bedeutende Beteiligung einen Bericht über die Um- setzung der Eigentümerstrategie und unterbreitet diesen dem Regie- rungsrat zur Kenntnisnahme (PCG-Richtlinien 7.4 und 7.5). Die zustän- dige Fachdirektion beurteilt dabei die strategischen und finanziellen Risiken und beantragt dem Regierungsrat gestützt darauf die notwen- digen strategischen Festlegungen oder Korrekturmassnahmen (PCG- Richtlinie 10.2). Bei den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) handelt es sich um eine bedeutende Beteiligung. Mit Beschluss Nr. 1197/2016 legte der Regierungsrat die erste Eigentümerstrategie für die EKZ fest. Auf- grund der nationalen und internationalen Entwicklungen der Rahmen- bedingungen im Bereich der Stromversorgung in den letzten Jahren nahm der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 653/2024 eine Anpassung der Eigentümerstrategie für die EKZ vor und unterbreitete sie dem Kantonsrat zur Genehmigung (Vorlage 5964). Während der Beratungen in der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt des Kantonsrates (KEVU) Anfang 2025 zeigte sich an wenigen Stellen der Eigentümer- strategie Anpassungsbedarf. Die Vorlage 5964 wurde daher zurückge- zogen. Am 9. Juli 2025 legte der Regierungsrat die neue Eigentümer- strategie für die EKZ fest (RRB Nr. 756/2025) und unterbreitete sie wiederum dem Kantonsrat zur Genehmigung (Vorlage 6037). Darin sind die in der KEVU diskutierten Aspekte aufgenommen. Der Kan- tonsrat hat die überarbeitete Eigentümerstrategie am 13. April 2026 ge- nehmigt. Weil während der Erarbeitung des vorliegenden Berichts die Geneh- migung der neuen Eigentümerstrategie noch ausstand, wird vorliegend zur Umsetzung der Eigentümerstrategie gemäss RRB Nr. 1197/2016 Be- richt erstattet. Die EKZ befinden sich zu 100% im Eigentum des Kantons und wer- den als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt geführt. Die Orga- nisation und die Aufgaben der EKZ sind im Gesetz betreffend die Elek- trizitätswerke des Kantons Zürich vom 19. Juni 1983 (EKZ-Gesetz,
LS 732.1) und der zugehörigen Verordnung über die Organisation und Verwaltung der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich vom 13. Februar 1985 (EKZ-Verordnung, LS 732.11) geregelt.
B. Berichterstattung
1. Umfeld 2025 war für die Schweizer Stromwirtschaft durch eine schrittweise Preisentspannung auf den Grosshandelsmärkten sowie intensiven ge- setzgeberischen Aktivitäten auf Bundesebene geprägt. Zentrale Themen waren die Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromver- sorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes, AS 2024 679; nachfolgend: Stromgesetz), die Versorgungssicherheit und der Abschluss eines Stromabkommens. Es ist von einer zunehmenden Elektrifizierung (Wärmepumpen, Elek- tromobile) und weiteren Rechenzentren und somit von einer Zunahme des Stromverbrauchs auszugehen. Für das Tarifjahr 2025 sanken die Stromtarife für die meisten Haus- halte und Gewerbekunden um durchschnittlich rund 10%. Die Ursache dafür war, dass die Grosshandelspreise deutlich gesunken sind, wodurch Strom wieder günstiger eingekauft werden konnte. Zur mittel- und langfristigen Gewährleistung einer sicheren Strom- versorgung ist eine weitere Steigerung der Energieeffizienz und ein be- schleunigter Zubau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Inland notwendig. Das entsprechende, am 9. Juni 2024 von den Stimm- berechtigten angenommene, Stromgesetz wird gestaffelt umgesetzt. Das erste Verordnungspaket trat am 1. Januar 2025 in Kraft und umfasst neue Bestimmungen zu den Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch, den Energieeffizienzpflichten der Stromlieferanten sowie zur Grund- versorgung. Das zweite Verordnungspaket wurde vom Bundesrat am 19. Februar 2025 verabschiedet und trat am 1. Januar 2026 in Kraft; es regelt namentlich die Einführung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) und enthält neue Regelungen zu Netznutzungstarifen und Min- destvergütungen sowie zur Nutzung von Flexibilitäten im Verteilnetz. LEG ermöglichen es Produzenten sowie Verbraucherinnen und Ver- brauchern in räumlicher Nähe, Strom über das Verteilnetz untereinan- der auszutauschen und dabei von einem Abschlag auf das Netznutzungs- entgelt zu profitieren. Am 21. Mai 2025 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze; BBl 2025 1832; sogenannter Netz- express); damit sollen Bewilligungsverfahren für den Aus- und Umbau der Stromnetze beschleunigt werden. Am 26. September 2025 wurde der sogenannte Beschleunigungserlass erneuerbare Energien von den
eidgenössischen Räten verabschiedet (BBl 2025 2895). Die Gesetzesän- derungen, insbesondere des Energiegesetzes (SR 730.0), haben das Ziel, die Verfahren bei der Planung und Bewilligung von Solar-, Wasserkraft- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse zu vereinfachen und zu verkürzen. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit erteilte der Bund am 14. Mai 2025 fünf Projekten für neue Reservekraftwerke mit einer Gesamtleis- tung von 583 Megawatt den Zuschlag und verlängerte am 29. Oktober 2025 die Geltungsdauer der Winterreserveverordnung (SR 734.722) bis Ende 2030. Zur Regulierung systemrelevanter Unternehmen der Elektrizitäts- wirtschaft verabschiedeten die eidgenössischen Räte am 21. März 2025 das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energie- grosshandelsmärkten, das Meldepflichten für Transaktionen sowie ein Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation vorsieht (BBl 2025 1102). Die Ausführungsbestimmungen dazu werden derzeit erarbei- tet. Mit der Botschaft vom 12. Dezember 2025 zur Änderung des bis Ende 2026 befristeten Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (SR 734.91) schlug der Bundesrat vor, das Gesetz mit einigen Anpas- sungen um fünf Jahre bis Ende 2031 zu verlängern (BBl 2026 47). Das Geschäft wird derzeit in den eidgenössischen Räten beraten. Das Abkommenspaket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU), zu dem ein Stromabkommen als zentrales Element gehört, wurde Ende Dezember 2024 abgeschlossen. Im Rahmen der Vernehmlassung sprach sich eine Mehrheit der Kantone, darunter auch der Kanton Zürich (RRB Nr. 1094/2025), der politischen Parteien und der Wirtschaftsverbände zugunsten des Stromabkommens aus. Die Botschaft zur innenpolitischen Umsetzung des Stromabkommens wurde am 13. März 2026 an die eid- genössischen Räte überwiesen (BBl 2026 615). Eine Volksabstimmung ist frühestens 2027 zu erwarten. Das Stromabkommen gilt als wichtiger Schritt zur Stärkung der Versorgungssicherheit und zur vollständigen Einbindung der Schweiz in die europäischen Prozesse zur Sicherstellung der Netzstabilität. Bezüglich der eidgenössischen Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» verabschiedete der Bundesrat am 13. August 2025 die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag. Dieser sieht eine Aufhebung des seit 2017 geltenden Verbots zur Erstellung neuer Kern- kraftwerke vor (BBl 2025 2563). Der Regierungsrat lehnt die Volksini- tiative ab, stimmt dem Gegenvorschlag aber – im Sinne der Technolo- gieoffenheit für alle CO 2 -armen Stromerzeugungsoptionen – zu (vgl. RRB Nr. 338/2025).
2. Entwicklung bei den EKZ Das Haupttätigkeitsfeld der EKZ ist der Betrieb, der Unterhalt und die bedarfsgerechte Erweiterung der regionalen und lokalen Strom- netze sowie die Stromlieferung an die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung im Versorgungsgebiet. Der gesamte Betriebsertrag 2024/2025 (Gesamtleistung) verringerte sich von 1229 Mio. Franken im Vorjahr auf 1176 Mio. Franken. Die Nettoerlöse betrugen aus Strom- lieferung und Netznutzung 882 Mio. Franken (Vorjahr 927 Mio. Fran- ken), aus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 53 Mio. Fran- ken (Vorjahr 68 Mio. Franken), aus dem Energiecontracting 51 Mio. Franken (Vorjahr 46 Mio. Franken) und aus den Elektroinstallationen 80 Mio. Franken (Vorjahr 83 Mio. Franken). Der Hauptteil der Erträge wird im Versorgungsgebiet bzw. in der Schweiz erzielt. Der tiefere Net- toerlös aus dem Stromgeschäft ist auf die niedrigeren Tarife zurückzu- führen. In Deutschland und Frankreich lag die Stromerzeugung aus Windenergie deutlich unter dem langjährigen Mittel, was die Erlöse minderte. Die EKZ beschäftigten per Ende September 2025 1592 Personen (Vorjahr 1571), davon waren 164 Lernende (Vorjahr 155). Die EKZ sind ein wichtiger Arbeitgeber im Kanton. Die Tätigkeiten im Ausland be- schränken sich auf finanzielle Investitionen in neue erneuerbare Ener- gien (ohne Angestellte). Die EKZ sind mit Beteiligungen von 38,5% an der Repower AG bzw. 18,4% an der Axpo Holding AG (Axpo) der je- weils grösste Aktionär. Auf den 1. Juli 2025 wurde eine Änderung des EKZ-Gesetzes in Kraft gesetzt. Diese betrifft die Ausübung von Stimm- rechten bei Beteiligungen der EKZ und gibt Rahmenbedingungen für die Steuerung der Axpo vor. Die Verfügbarkeit der Stromversorgung im Versorgungsgebiet der EKZ ist überdurchschnittlich gut. Die Kundinnen und Kunden der EKZ mussten im Geschäftsjahr 2024/2025 im Durchschnitt 16 Minuten auf die Stromlieferung verzichten (Vorjahr 12 Minuten, Schweizer Durch- schnitt 21 Minuten). Die EKZ verfügen im Verhältnis zur Stromnach- frage (direkte Belieferung von grundversorgten Endkundinnen und Endkunden) von 2901 Gigawattstunden (GWh, Vorjahr 2969 GWh) nur über geringe Erzeugungskapazitäten. Die EKZ kaufen die elektrische Energie gestaffelt über rund zwei Jahre im Voraus, beginnend zweiein- halb Jahre vor dem Tarifjahr ein. Nachdem sich 2022 die Strombeschaf- fungspreise deutlich erhöht hatten und die EKZ ihre Tarife für 2023 und 2024 entsprechend anheben mussten, konnten die EKZ 2025 die Tarife wieder senken. Mit 5565 GWh nahm die Absatzmenge im Netz gegen- über dem Vorjahr (5483 GWh) um 1,5% zu.
Mit dem Spatenstich vom 4. Juni 2025 begann der Bau des alpinen Freiflächen-Solarkraftwerks «Madrisa Solar», das die EKZ gemeinsam mit der Gemeinde Klosters und der Repower AG erstellen. Bis Ende September 2025 konnten rund 15% der Anlage in Betrieb genommen werden. Per Ende 2025 sind mittlerweile 21 592 Rücklieferanlagen – überwiegend Solaranlagen – ins EKZ-Netz integriert. Bei der Wind- energie hat sich die Kooperation Zürich Wind (EKZ, ewz und Stadtwerk Winterthur) in den Gemeinden Rickenbach, Wiesendangen und Ossin- gen Standorte für je einen 120 Meter hohen Windmessmast gesichert, um die Windverhältnisse für künftige Windenergieanlagen zu evaluie- ren. Im Netzbereich wurde das neue Unterwerk Kindhausen nach rund zweieinhalb Jahren Bauzeit Anfang 2025 in Betrieb genommen und si- chert damit die langfristige Stromversorgung der Region Dübendorf, Volketswil, Effretikon und Bassersdorf. Im Rahmen der Netzdigitali- sierung treiben die EKZ den Ausbau der Glasfaseranbindung der Tra- fostationen voran: bis 2028 sollen 80% auf Glasfaser umgerüstet sein. Als erster Schweizer Energieversorger haben die EKZ auf 2026 zudem dynamische Tarife für Netz und Energie eingeführt. Die Stimmberech- tigten von Männedorf stimmten am 30. November 2025 mit 84,9% Ja- Stimmen dem Verkauf ihres Elektrizitätswerks an die EKZ zu. Im Bereich Wärme gründeten die EKZ gemeinsam mit der Gemein- de Thalwil die Wärme Thalwil AG für eine klimafreundliche Fern- wärmeversorgung. Parallel dazu bauen die EKZ in Berlingen (TG) ein Seewasser-Fernwärmenetz, das bis Ende 2026 rund 40% der Berlinger Haushalte mit erneuerbarer Wärme versorgen soll. Bei der Elektromo- bilität konnten in den ersten fünf Jahren seit Bestehen des EKZ-Ange- bots für das Lademanagement bereits über 61 000 Parkplätze mit diesem ausgerüstet werden.
3. Jahresabschluss 2024/2025 Die EKZ-Gruppe hat das Geschäftsjahr 2024/2025 mit einem Un- ternehmensergebnis von 186,3 Mio. Franken abgeschlossen (Vorjahr 149,1 Mio. Franken). Dazu trug das Finanzergebnis aufgrund hoher Di- videnden aus den Beteiligungen an der Axpo Holding AG von 123,3 Mio. Franken und an der Repower AG von 40,3 Mio. Franken den Hauptan- teil bei. Die Gesamtleistung der EKZ-Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2024/ 2025 1176 Mio. Franken (Vorjahr 1229 Mio. Franken). Die Bilanzsumme belief sich per 30. September 2025 auf 2,86 Mrd. Franken (Vorjahr 2,83 Mrd. Franken). Die Eigenkapitalquote einschliesslich Minderheits- anteilen betrug 86,5% (Vorjahr 82,2%).
Nach Beurteilung der Revisionsstelle vermittelt die Jahresrechnung der EKZ-Gruppe (Konzernrechnung) für das Geschäftsjahr 2024/2025 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER. Die Jahresrechnung der EKZ entspricht dem EKZ-Gesetz und der EKZ-Verordnung. Der Kantonsrat folgte dem Antrag der Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen vom 18. März 2026 (vgl. KR-Nr. 58/ 2026) und genehmigte mit Beschluss vom 13. April 2026 den Geschäfts- bericht 2024/25 und die darin enthaltene konsolidierte Jahresrechnung der EKZ-Gruppe sowie die Jahresrechnung der EKZ für den Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025. Der Kantonsrat nahm wei- ter Kenntnis von der vom Verwaltungsrat festgelegten Gewinnverwen- dung, die eine Ausschüttung an den Kanton von 35,2 Mio. Franken (Vorjahr 25,9 Mio. Franken) sowie die Ausgleichsvergütung an die Ge- meinden von 11,4 Mio. Franken (Vorjahr 11,4 Mio. Franken) umfasst.
4. Umsetzung der Eigentümerstrategie Der Regierungsrat legte in der hier massgeblichen Eigentümerstra- tegie für die EKZ von 2016 strategische Ziele fest, mit entsprechenden Vorgaben an das Unternehmen, zum Beteiligungscontrolling sowie zur Ausübung der Rolle des Kantons als Eigentümer.
4.1 Strategische Ziele (Ziff. 2 der Eigentümerstrategie) Im Rahmen seiner Aufgabe, für eine sichere und wirtschaftliche Elektrizitätsversorgung zu sorgen, verfolgt der Regierungsrat folgende Ziele mit den EKZ: – Die EKZ erneuern und erweitern ihre regionalen und kommunalen Stromnetze bedarfsgerecht und sorgen für einen zuverlässigen Be- trieb. – Die EKZ sorgen für einen sicheren Betrieb und einen angemessenen Unterhalt der eigenen Kraftwerke. – Die EKZ festigen ihre Position als eines der führenden Schweizer Stromversorgungsunternehmen in den Bereichen Verteilnetz und Grundversorgung. Sie unterbreiten im Rahmen der gesetzlichen Mög- lichkeiten ein marktgerechtes Angebot, wenn ein Netzbetreiber im Kanton zum Verkauf steht. Beurteilung: Das Netz der EKZ wies auch in diesem Geschäftsjahr eine hohe Zuverlässigkeit aus. Im Durchschnitt mussten die Endver- braucherinnen und Endverbraucher lediglich einen Stromausfall von 16 Minuten in Kauf nehmen. Dies liegt deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt von 21 Minuten. Die EKZ investierten in der Berichtspe- riode 102 Mio. Franken (Vorjahr 107 Mio. Franken) in die Instandhal-
tung und Modernisierung der Netzinfrastruktur. Anfang 2025 gingen das neu gebaute Unterwerk Kindhausen und das sanierte Unterwerk Opfikon in Betrieb. Der Umbau des Unterwerks Pfäffikon wurde ab- geschlossen und im August folgte das neue Unterwerk Zweidlen. Der Ausbau von Smart Metern schritt planmässig voran: Bis Ende des Be- richtsjahres wurden 92% der herkömmlichen Stromzähler durch Smart Meter ersetzt. Zudem haben die EKZ als erstes Energieversorgungs- unternehmen der Schweiz ab 2026 einen dynamischen Wahltarif sowohl für Netznutzung als auch für Energie eingeführt. Die Stromproduktion der Wasserkraftwerke der EKZ lag 2024/2025 mit 67,4 GWh rund 17% unter dem Vorjahr, bedingt u. a. durch den schneearmen Winter, den niederschlagsarmen Frühling sowie höhere Restwasserabgaben. Über das Netz der EKZ wurden insgesamt (direkt und indirekt über Netze von Weiterverteilern) 5565 GWh Strom an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher geliefert. Das entspricht rund 10% des gesamtschwei- zerischen Bedarfs. – Ein weiterer Ausbau des Erzeugungsportfolios und der Handelsak- tivitäten der EKZ, insbesondere im Ausland, wird nicht angestrebt. Beurteilung: Im Ausland lag die Produktion der Solar- und Wind- anlagen aufgrund deutlich geringeren Windaufkommens (20% bis 30% unter der langjährigen Norm in Deutschland und Frankreich) unter dem Vorjahresniveau. Finanzinvestitionen im Ausland sollen nur unter der Bedingung erfolgen, dass eine angemessene Rendite erzielt werden kann und keine unverhältnismässigen Risiken eingegangen werden. Zudem dürfen sie kein für strategisch erforderliche Investitionen benötigtes Ka- pital binden. Eine entsprechende Formulierung wurde in die 2025 über- arbeitete Eigentümerstrategie für die EKZ aufgenommen. In der Schweiz wurde im November 2024 die Madrisa Solar AG ge- gründet, an der die EKZ, die Gemeinde Klosters und die Repower AG mit je einem Drittel beteiligt sind. Am 4. Juni 2025 erfolgte der offizielle Baubeginn, und bereits Ende September 2025 gingen 15% der Anlage ans Netz. Ebenfalls begann im Sommer 2025 der Bau der grössten So- laranlage des Kantons Zürich auf dem Logistikareal Embraport in Em- brach. Zudem sicherte sich die Kooperation Zürich Wind Standorte für Windmessungen in Rickenbach, Wiesendangen und Ossingen. Weiter verfolgt der Regierungsrat mit den EKZ folgende wirtschaft- lichen Ziele: – Die EKZ entscheiden nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen und streben eine möglichst hohe Wertschöpfung an. Im mehrjährigen Durchschnitt erzielen sie eine marktübliche Eigenkapitalrendite und richten 50% des Bilanzgewinns an den Kanton aus. Der Regierungs- rat rechnet mit einer jährlichen Dividende von rund 30 Mio. Franken.
Beurteilung: Die EKZ erzielten ein im Vergleich zum Vorjahr deut- lich höheres Unternehmensergebnis von 186,3 Mio. Franken (Vorjahr 149,1 Mio. Franken). Das Ergebnis ist in erster Linie auf die Erträge aus den Beteiligungen an der Axpo (123,3 Mio. Franken) sowie an der Re- power (40,3 Mio. Franken) zurückzuführen. Das operative Ergebnis (EBIT) lag mit 18,8 Mio. Franken deutlich unter dem Vorjahr (53,5 Mio. Franken), hauptsächlich bedingt durch geringere Windproduktion im Ausland, tiefere Marktpreise für Strom mit damit verbundenen Wertbe- richtigungen bei Produktionsanlagen sowie eine gedämpfte Nachfrage nach Marktprodukten im Bereich Solar und Elektromobilität. Dies ent- spricht bei einem Eigenkapital von 2,46 Mrd. Franken einer Eigenkapi- talrendite von 7,5%. Für das Geschäftsjahr 2024/2025 betrug die Aus- schüttung an Kanton und Gemeinden insgesamt 46,6 Mio. Franken (Vorjahr 37,3 Mio. Franken), davon 35,2 Mio. Franken an den Kanton und 11,4 Mio. Franken als Ausgleichsvergütungen an die Gemeinden. – Die EKZ pflegen eine aktive Zusammenarbeit mit den anderen Netz- betreibern auf kantonaler und nationaler Ebene. Insbesondere prüfen sie Kooperationsmöglichkeiten und Beteiligungen im Axpo-Verbund (mit dem Axpo-Konzern und den Kantonswerken), damit Doppel- spurigkeiten vermieden werden können. Beurteilung: Die EKZ sind gut vernetzt in der Schweizer Strombran- che. So engagieren sich die EKZ z. B. in mehreren Gremien des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen. Mit den anderen Kantons- werken im Axpo-Verbund findet ein regelmässiger Austausch statt. Die EKZ prüfen zudem laufend die Möglichkeiten für die direkte Belieferung der gebundenen Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit inlän- discher und in erster Linie erneuerbar erzeugter Elektrizität der Axpo. Darüber hinaus arbeiten die EKZ im Rahmen der Kooperation Zürich Wind mit dem ewz und dem Stadtwerk Winterthur zusammen und ha- ben gemeinsam mit dem ewz die Rekrutierungskampagne «Komm ins Team Power» lanciert. – Die Stromtarife der EKZ gehören sowohl bei den Privatkundinnen und -kunden als auch bei den Unternehmen zu den günstigsten in der Schweiz. Beurteilung: Die Elektrizitätstarife der EKZ wurden per 2025 um durchschnittlich 12% gesenkt. Per 2026 konnten die Tarife nochmals um durchschnittlich 11% vermindert werden. Die EKZ werden dadurch ab 2026 zu den günstigsten Energieversorgern der Schweiz gehören. Die tieferen Tarife sind vor allem auf die gesunkenen Beschaffungskosten zurückzuführen.
4.2 Vorgaben an die EKZ (Ziff. 3 der Eigentümerstrategie) Finanzielle Ziele: Die EKZ – erwirtschaften eine ausreichende Rendite, um die Erfüllung der Eigentümerziele langfristig und aus eigener Kraft sicherstellen zu können, – erzielen im mehrjährigen Durchschnitt marktübliche Gewinne, – bieten den Privatkundinnen und -kunden wie auch den Unternehmen im schweizerischen Vergleich günstige Stromtarife, – erwirtschaften einen ausreichenden Cashflow zur langfristigen Finanzierung der Investitionen sowie zur Rückzahlung eingegange- ner finanzieller Verpflichtungen, – stellen die notwendige Liquidität zur Begleichung laufender Ver- pflichtungen sicher, – sorgen für einen ausreichenden Schutz der Vermögenswerte, z. B. gegenüber Haftungsansprüchen oder bei Schäden, – verfügen über ein angemessenes Eigenkapital. Die Eigenkapitalquo- te soll mindestens 50% betragen. Beurteilung: Das Geschäftsjahr 2024/2025 konnte mit einem Unter- nehmensergebnis von 186,3 Mio. Franken (Vorjahr 149,1 Mio. Franken) abgeschlossen werden. Die EKZ gehören zu den günstigsten Stromver- sorgern der Schweiz. Bei einem Geldfluss aus Geschäftstätigkeit von 266,6 Mio. Franken und Nettoinvestitionen ins Anlagevermögen von 131,4 Mio. Franken resultierte ein Free Cash Flow von 135,2 Mio. Fran- ken. Die EKZ verfügen über eine sehr solide Bilanz mit einer Eigen kapitalquote (einschliesslich Minderheitsanteilen) von hohen 86,5% (Vorjahr 82,2%) und mit ausreichender Liquidität. Rechnungslegung: Die Konzernrechnung der EKZ vermittelt ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage. Sie entspricht anerkannten Rechnungslegungsstandards und dem schweizerischen Recht. Beurteilung: Die Jahresrechnung der EKZ-Gruppe wurde in Über- einstimmung mit dem EKZ-Gesetz sowie den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER erstellt. Sie vermittelt ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Risikomanagement: Die EKZ stellen ein zweckmässiges Risikomanagement sicher und führen ein internes Kontrollsystem.
Beurteilung: Die EKZ führen ein angemessenes Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem. Einmal jährlich werden die wesentli- chen Risiken identifiziert, bewertet und Massnahmen zur Risikominde- rung ergriffen. Die interne Revision unterstützt den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung. Die wesentlichen Risiken aus dem Risikobericht werden bei der Erstellung des strategischen Prüfplans beigezogen. Geschäftsfelder und Infrastruktur: Die EKZ – sind in erster Linie in den Geschäftsfeldern Stromverteilung und Stromvertrieb in der Grundversorgung tätig, – sorgen für einen sicheren Betrieb und einen angemessenen Unterhalt der eigenen Stromnetze und Kraftwerke. Beurteilung: Im Berichtsjahr wurden 102 Mio. Franken in die Instand- haltung und Modernisierung der Netzinfrastruktur investiert. Anfang 2025 ging das neu gebaute Unterwerk Kindhausen in Betrieb, das den wachsenden Strombedarf in der Region Dübendorf, Volketswil, Effre- tikon und Bassersdorf langfristig sichert. Weitere Inbetriebnahmen und Sanierungen erfolgten bei den Unterwerken Opfikon, Pfäffikon und Zweidlen. In den letzten fünf Jahren sind bei den EKZ über 100 Anfra- gen für den Anschluss neuer Rechenzentren eingegangen, was die stei- gende Bedeutung des Netzausbaus unterstreicht. Der Nettobuchwert des Verteilnetzes beträgt per 30. September 2025 739,8 Mio. Franken. Er liegt in Bezug auf den Anschaffungswert bei 43%. Es wird genügend inves- tiert, um das Verteilnetz auf einem guten Stand zu halten. – Die EKZ bauen das Erzeugungsportfolio und die Handelsaktivitäten, insbesondere im Ausland, nicht weiter aus. Beurteilung: siehe Abschnitt 4.1 – Die EKZ unterstützen innovative Entwicklungen im Verteilnetz und pflegen eine enge Zusammenarbeit mit der Forschung. Beurteilung: Bereits 92% der herkömmlichen Stromzähler wurden durch intelligente Zähler (Smart Meter) ersetzt; der Abschluss der Arbei- ten ist für 2026 vorgesehen. Parallel wird die Glasfaseranbindung der Trafostationen vorangetrieben; bis Ende 2028 sollen rund 80% umge- rüstet sein. Im Pilotprojekt OrtsNetz in Winkel wurde das Potenzial eines intelligenten, dezentralen Stromnetzes untersucht. Das Projekt wurde 2025 mit dem Watt d’Or, dem Innovationspreis des Bundesamtes für Energie, ausgezeichnet. Die Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Einführung dynamischer Tarife ab 2026. Die EKZ haben zudem ein Pilotprojekt in Regensdorf im Hinblick auf die Einführung lokaler Elek- trizitätsgemeinschaften ab 2026 weiterentwickelt. In Benken planen die
EKZ die erste Photovoltaikanlage im Kanton über einer landwirtschaft- lich genutzten Fläche. Die Baubewilligung wurde im September 2025 erteilt. – Die EKZ fördern im Rahmen ihrer Tätigkeit den effizienten und sparsamen Umgang mit Energie. Beurteilung: Die EKZ bieten ihren Kundinnen und Kunden weiter- hin umfassende Beratungsdienstleistungen zur Förderung der Energie- effizienz an, die auch in diesem Geschäftsjahr stark nachgefragt waren. Die Finanzierung erfolgt über eine zweckgebundene Abgabe auf dem Stromverbrauch. Die kumulierte Stromeinsparung durch die Energie- beratung beläuft sich auf 23,0 GWh, die CO 2 -Einsparungen auf 15 210 Tonnen. Der EKZ-Energieassistent wird von rund 23 000 Haushalten genutzt und laufend mit neuen Funktionen erweitert. – Die EKZ können weitere Dienstleistungen im Energiebereich erbrin- gen, sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist (z. B. in den Bereichen Energiecontracting, Mess- und Abrechnungsdienstleistungen, Elek- troinstallationen). Beuteilung: Bei der EKZ Eltop AG verbesserte sich die operative Leistung weiter. Die tausendste Photovoltaikanlage konnte in Betrieb genommen werden. Im Zuge der Neuorganisation per 1. Oktober 2024 entstanden die beiden Geschäftsbereiche Gebäudeenergieprodukte so- wie Wärme- und Klimatechnik. Im Wärmebereich konnte ein positives Jahresergebnis erzielt werden, während die Bereiche Solar und E-Mo- bilität anspruchsvoll bleiben. Im Bereich Energiecontracting erhöhte sich die Zahl der betriebenen Anlagen auf 1348 (Vorjahr 1319). Trotz eines im Vergleich zum 10-Jahres-Durchschnitt etwas wärmeren Jahres stieg die gelieferte Wärmemenge auf 203 GWh (Vorjahr 188 GWh). Der Umsatz im Contracting belief sich auf 51,4 Mio. Franken (Vorjahr 46,3 Mio. Franken). Im März 2025 wurde zudem die Hans Spillmann AG in Kloten übernommen, um die Kompetenzen im Bereich Heizungs- und Klimatechnik weiter auszubauen. Zur Beurteilung des Umfangs und der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Sparten wurden dem Regierungsrat die wesentlichen Kennzahlen für die einzelnen Bereiche anhand der ver- traulichen Spartenberichterstattung auf EBIT-Stufe der EKZ-Gruppe vorgelegt. Weitere Vorgaben: Die Eigentümerstrategie macht weitere Vorgaben in den Bereichen Personal, Kommunikation sowie Kooperationen und Beteiligungen. Beurteilung: Zu diesen Vorgaben wurden für das Geschäftsjahr 2024/2025 keine Abweichungen festgestellt.
4.3 Massnahmen des Kantons (Ziff. 5 der Eigentümerstrategie) Die in Ziff. 5 der Eigentümerstrategie festgelegten Massnahmen des Kantons sind bereits bzw. werden umgesetzt.
4.4 Beteiligungscontrolling (Ziff. 4 der Eigentümerstrategie) Grundlage für das Beteiligungscontrolling bilden der jährliche Be- teiligungsbericht, die strategische Überprüfung der Beteiligungen und der Geschäftsbericht mit der Jahresrechnung der EKZ-Gruppe sowie zusätzliche, vertrauliche Informationen der EKZ zu den finanziellen Zielen, zum Risikomanagement, zu den strategischen und finanziellen Risiken sowie zu den einzelnen Geschäftsbereichen. Zudem sind zwei Mitglieder des Regierungsrates von Amtes wegen im Verwaltungsrat der EKZ vertreten (§ 10 EKZ-Gesetz). Damit ist der Austausch über die strategische Ausrichtung der EKZ gewährleistet.
5. Risikobeurteilung Die Wertschöpfung der EKZ erfolgt mehrheitlich in den regulierten Monopolbereichen Verteilnetz und Grundversorgung der nicht markt- berechtigten Kundinnen und Kunden. Höhere Beschaffungspreise und Netzkosten können als anrechenbare Kosten an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden. Mit der Annahme des Stromgesetzes am 9. Juni 2024 sind die regu- latorischen Rahmenbedingungen für die EKZ in einem bedeutenden Wandel begriffen. Ab 2026 wirken sich insbesondere die Absenkung der Verzinsung des eingesetzten Kapitals (Weighted Average Cost of Capital) sowie die neue Gewinnermittlung im Bereich Energie Grund- versorgung (Aufhebung des Aufgreifkriteriums für Kosten und Gewinn) direkt auf den operativen Ertrag im Kerngeschäft aus. Gleichzeitig bringt das Stromgesetz neue Aufgaben und Möglichkeiten mit sich, etwa im Bereich der lokalen Elektrizitätsgemeinschaften, der dynamischen Ta- rife oder der schweizweit harmonisierten Rückliefertarife. Der mit der Umsetzung des Stromgesetzes verbundene administrative Aufwand bei den Energieversorgern und den Behörden ist erheblich und letztlich kostentreibend. Das erfreuliche Unternehmensergebnis 2024/2025 von 186,3 Mio. Franken ist massgeblich von den Finanzbeteiligungen an der Axpo und der Repower AG getragen. Bei einem operativen Ergebnis (EBIT) von 18,8 Mio. Franken zeigt sich eine ausgeprägte Abhängigkeit des Gesamt- ergebnisses von der wirtschaftlichen Entwicklung der strategischen Be- teiligungen.
Im Bereich erneuerbare Energien im Ausland sind die EKZ zwecks Risikominimierung gut diversifiziert, mit Beteiligungen an Windkraft- anlagen in Frankreich, Deutschland und Portugal sowie an Photovolta- ikanlagen in Portugal und Spanien. Das Geschäftsjahr 2024/2025 hat die Volatilität dieser Erträge deutlich aufgezeigt. Die EKZ gehen davon aus, dass die Anlagen im langjährigen Verlauf rentabel bleiben. Die Nachfrage nach Marktprodukten, insbesondere nach Photovol- taikanlagen und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, war im Be- richtsjahr leicht rückläufig. Die Transformation zum modernen Ener- giedienstleister sowie die dafür notwendigen Investitionen belasten kurzfristig das operative Ergebnis, sind aber für die langfristige Posi- tionierung der EKZ von Bedeutung. Der wachsende Strombedarf, getrieben durch die Dekarbonisierung bzw. die zunehmende Elektrifizierung (Wärmepumpen, E-Mobilität), den Ausbau der Photovoltaik und den steigenden Strombedarf von Re- chenzentren, erfordert anhaltend hohe Investitionen in den Ausbau und die Digitalisierung des Verteilnetzes. Der Investitionsbedarf wird auch in den kommenden Jahren hoch bleiben. Die EKZ versorgen ihre Kundschaft mit einer Netzverfügbarkeit von 99,997% auf sehr hohem Niveau. Risiken betreffend die Versorgungs- sicherheit bestehen – nicht nur für die EKZ, sondern die ganze Schweiz – bei der Strombeschaffung: Einschränkungen bei den für das Winter- halbjahr notwendigen Stromimporten oder Verzögerungen bei der Er- stellung von Kraftwerkskapazitäten können zu Versorgungsengpässen führen. Für solche Situationen sind auf Bundesebene gestützt auf das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung (SR 531) um- fangreiche Massnahmen vorgesehen. Cyber- und IT-Risiken gewinnen mit der zunehmenden Digitalisie- rung des Verteilnetzes (Smart Meter, Netzleitsystem, dynamische Tari- fe, Energiemanagementsysteme, LEG) weiter an Bedeutung. Die EKZ haben diesbezüglich verschiedene Massnahmen ergriffen, im Berichts- jahr beispielsweise beim Netzleitsystem. Als kantonseigenes Unternehmen mit hoher Sichtbarkeit und ent- sprechender politischer und medialer Aufmerksamkeit sind die EKZ einem erhöhten Reputationsrisiko ausgesetzt. Die EKZ verfügen über ein etabliertes System zur Überwachung der Regelkonformität (Com- pliance Management System) und des Verhaltenskodex. Weiter pflegen sie eine aktive und transparente Informationspolitik. Die Energieversorgung erfordert qualifizierte Fachkräfte, insbeson- dere Netzelektrikerinnen und Netzelektriker. Die EKZ begegnen mit gezielten Massnahmen dem Fachkräftemangel: Sie gehören mit 164 Lernenden in zehn verschiedenen Lehrberufen zu den grössten Aus-
bildungsbetrieben im Kanton Zürich. Zusammen mit dem ewz haben sie zudem ein Umschulungsprogramm entwickelt, das Quereinstei- gende gezielt zu Netzelektrikerinnen und Netzelektrikern ausbildet. Insgesamt sind die Risiken aufgrund des risikoarmen Netzgeschäfts mit der Grundversorgung, der grossen Diversifikation und verschiede- nen ergriffenen Massnahmen der EKZ beschränkt. Besondere Mass- nahmen über das bestehende Risikomanagement hinaus sind derzeit nicht erforderlich.
6. Fazit Die Geschäftstätigkeiten der EKZ entsprechen im Wesentlichen den strategischen Zielen des Regierungsrates. Die Massnahmen des Kantons sind bereits bzw. werden umgesetzt. Zusätzliche Massnahmen des Kan- tons sind keine angezeigt. Von den EKZ wird weiterhin erwartet, dass sie im Monopolbereich (Netz und Energie Grundversorgung) für güns- tige Tarife sorgen und sowohl im Monopol- als auch im Marktbereich profitabel sind. Die 2025 und 2026 erfolgten Tarifsenkungen sind zu begrüssen. Zur Deckung des steigenden Strombedarfs aufgrund der Dekarbo- nisierung und als Beitrag für die sichere Stromversorgung besteht wei- terhin der dringende Bedarf, den Selbstversorgungsgrad der Schweiz zu erhöhen. Von den EKZ wird erwartet, dass sie den Ausbau der er- neuerbaren Energieproduktion im Inland bei gegebener Wirtschaftlich- keit weiterhin vorantreiben und die mit dem Stromgesetz neu entstehen- den Möglichkeiten, wie z. B. im Bereich der lokalen Elektrizitätsgemein- schaften, der dynamischen Tarife und der Flexibilitätsbewirtschaftung, weiterhin aktiv nutzen.
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Vom Bericht 2026 der Baudirektion über die Umsetzung der Eigen- tümerstrategie für die EKZ wird Kenntnis genommen. II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates, den Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, 8002 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli