RRB Nr. 706/2025
Ökologische Aufwertung Allmend Katzensee Mitte und Ost 2, Ausgabe, Vergabe
2. Juli 2025Deutsch7 min
Source zh.ch
Ökologische Aufwertung Allmend Katzensee Mitte und Ost 2, Ausgabe, Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Juli 2025
706. Ökologische Aufwertung Allmend Katzensee Mitte und Ost 2 (Ausgabe, Vergabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Allmend Katzensee in Regensdorf ist Teil der grossflächigen Moore um die Katzenseen und gehört zu einem der wertvollsten Natur- schutzgebiete im Kanton Zürich. Viele zum Teil sehr seltene Pflanzen und Tiere finden in den Pfeifengraswiesen, Klein- und Grosseggenrieden eines ihrer letzten Rückzugsgebiete. So befindet sich in der Allmend beispielsweise der letzte ursprüngliche Standort des Moor-Veilchens (Viola persicifolia), einer schweizweit stark gefährdeten Art. Die Allmend Katzensee ist deshalb in mehreren Inventaren enthalten: dem Bundes- inventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung (Objekt Nr. 851 «Allmend beim Chatzensee»), dem Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (Objekt Nr. 1407 «Chat- zenseen») sowie dem Smaragd-Netzwerk (Smaragdgebiet Nr. 27 «Chat- zensee»). Sie wurde mit der Verordnung über den Schutz der Katzenseen vom 16. Dezember 2003 (Objekt Nr. 3 «Katzensee-Allmend») zudem kantonal geschützt. Eigentümer der Allmend Katzensee sind die Stadt Zürich, Private, der Bund (Bundesamt für Strassen) sowie der Kanton (Natur- und Heimatschutzfonds). Ein Teil des heutigen Naturschutzgebiets Allmend wurde im letzten Jahrhundert von Gartenbaufirmen als Magazin- und Pflanzfläche sowie von privaten Personen als Freizeitparzellen genutzt. In dieser Zeit wur- den auch Teile des Flachmoors mit Fremdmaterial überschüttet und andere vorübergehend intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die künst- lichen Auffüllungen, die teilweise intensive Nutzung des Flachmoors und die Veränderungen der Grundwasserverhältnisse durch die Drainagen haben dazu geführt, dass sich zahlreiche Teilgebiete der Allmend Kat- zensee in einem verarmten biologischen Zustand befinden. Die Auffül- lungen sind mit Fremdstoffen, Schwermetallen und organischen Schad- stoffen verschmutzt, weshalb Teile des Flachmoors als Standort Nr. 0261/ D.0415-000 im kantonalen Kataster der belasteten Standorte erfasst sind.
B. Massnahmen Gemäss Art. 18 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatsschutz (SR 451) ist dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten durch die Erhaltung genügend grosser Lebensräume (Biotope) und anderer geeigneter Massnahmen entgegenzuwirken. Die Verordnung vom 7. September 1994 über den Schutz der Flachmoore von nationaler Bedeutung (Flachmoorverordnung, SR 451.33) schreibt vor, dass Flachmoore von nationaler Bedeutung ungeschmälert erhalten werden müssen; in gestörten Moorbereichen soll die Regeneration, so- weit sinnvoll, gefördert werden. Zum Schutzziel gehören insbesondere die Erhaltung und Förderung der standortheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer ökologischen Grundlagen sowie die Erhaltung der geomorphologischen Eigenart (Art. 4 Flachmoorverordnung). Die Kan- tone treffen die zur ungeschmälerten Erhaltung der Objekte geeigneten Schutz- und Unterhaltsmassnahmen. Insbesondere sorgen sie dafür, dass der Gebietswasserhaushalt erhalten und, soweit es der Moorregenera- tion dient, verbessert wird (Art. 5 Abs. 1 und 2 Bst. g Flachmoorverord- nung). Die Kantone sorgen überdies dafür, dass bestehende Beeinträch- tigungen bei jeder sich bietenden Gelegenheit so weit als möglich rück- gängig gemacht werden (Art. 8 Flachmoorverordnung). Moore gehören zu den artenreichsten und wertvollsten Lebensräu- men der Zürcher Kulturlandschaft. Der Kanton Zürich gehört zu den moorreichsten Regionen im Schweizer Mittelland. Trotz des hohen Schutzstatus, den Moore geniessen, weisen viele von ihnen – auch im Kanton Zürich – gravierende Beeinträchtigungen auf. Aus diesem Grund sind gemäss dem vom Regierungsrat festgesetzten Naturschutz-Gesamt- konzept des Kantons Zürich (RRB Nr. 3801/1995) beeinträchtigte Moor- flächen zu regenerieren. Das Projekt ist gemäss dem Bericht «Naturschutz-Gesamtkonzept: Bilanz 2015 und weitere Umsetzung» (RRB Nr. 240/2017) Teil des Schwer- punktes «C: Moorergänzungsflächen sichern und wiederherstellen». Die Fachstelle Naturschutz des Amtes für Landschaft und Natur plant nun die Regeneration des Flachmoors, indem auf einer Fläche von 8700 m² die Auffüllungen entfernt werden. Aufgrund der Belastungen setzen sich die Projektkosten zum grössten Teil aus den Entsorgungs- gebühren für dieses Material zusammen. Anschliessend werden die Flächen mit standortgerechtem Saatgut begrünt. Ausserdem wird der Wasserhaushalt des Gebiets mit punktuellen Massnahmen stabilisiert. Mit dem Vorhaben wird sich auf den Flächen wieder eine Flachmoor- vegetation mit typischen und seltenen Pflanzen- und Tierarten entwi- ckeln können.
C. Kosten Die ökologische Aufwertung Allmend Katzensee Mitte und Ost 2 in der Gemeinde Regensdorf kann gestützt auf § 204 des Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975 (LS 700.1) in Verbindung mit § 2 lit. c des Natur- und Heimatschutzfondsgesetzes vom 17. März 1974 (NHFG, LS 702.21) mit Mitteln des Natur- und Heimatschutzfonds finanziert werden. Andere Finanzierungsquellen (weitere Staatsmittel oder Bun- desmittel) stehen für das Vorhaben nicht zur Verfügung. Dafür soll eine Ausgabe von Fr. 1 850 000 bereitgestellt werden. Gemäss § 4 NHFG liegt die Zuständigkeit für die Beschlussfassung über die Verwendung der Fondsmittel beim Regierungsrat. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt unter Aufhebung der Ausgabenbewilligung des Amtes für Landschaft und Natur Nr. 89A-0472-01 vom 6. März 2025 betreffend die Vorleistun- gen für die Projektierung. Die Zusammensetzung der Kosten ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Mit der Ausgabenbewilligung Nr. 89A-0472-01 vom 6. März 2025 wurden für die Ausarbeitung des Bauprojekts gesamthaft Fr. 86 000 bewilligt. Davon wurden bis am 12. Mai 2025 Fr. 19 348 in Rechnung ge- stellt. Als Reserven sind etwa 17% der Gesamtkosten eingerechnet. Arbeiten Kosten in Franken Ausarbeitung Bauprojekt 86 000 Bauarbeiten (einschliesslich Nebenkosten) 1 283 169 Bauleitung, Baubegleitung 79 954 Entwicklungspflege, Neophytenbekämpfung, Kleinaufträge 85 000 Reserven (rund 17% der Gesamtkosten) 315 877 Gesamtkosten 1 850 000 Im Rahmen der Umsetzung von Regenerationsmassnahmen ist allen- falls mit zusätzlichen Baukosten zu rechnen, beispielsweise aufgrund eines unerwartet höheren Aushubvolumens. Aufgrund der Belastung des Aushubmaterials sind die Deponiekosten zurzeit sehr schwierig ab- schätzbar. Sie können sich, falls mehr Aushubmaterial als derzeit an- genommen belastet ist, stark erhöhen. Eine Reserve von 17% der Ge- samtkosten ist somit notwendig und gerechtfertigt. Die Reserven dienen hauptsächlich der Deckung dieser Kosten.
D. Budgetdeckung Der bereits verrechnete Ausgabenbetrag von Fr. 19 348 ist im Budget 2025 in der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, eingestellt.
Der noch nicht abgerechnete Ausgabenbetrag von Fr. 1 830 652 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds. Davon sind Fr. 1 755 652 im Budget 2025 sowie je Fr. 15 000 in den Plan- jahren 2026 bis 2028 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2025–2028 eingestellt. Je Fr. 15 000 sind in den Planjahren 2029 und 2030 des nachfolgenden KEF einzustellen. Es resultieren jährlich zusätzliche Folgekosten von rund Fr. 400 für die Pflege der Fläche gemäss Beitragsreglement der Fachstelle Natur- schutz bzw. Verordnung vom 23. Oktober 2013 über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (SR 910.13). Diese zusätzlichen Beiträge werden für Streueflächen der Qualitätsstufe I und II über die Direktzahlungen vom Bund finanziert.
E.Submission Die Tiefbauarbeiten wurden im offenen Verfahren ausgeschrieben. Es liegen drei Angebote von Fr. 1 264 179 bis Fr. 1 409 551 zur inhaltli- chen Prüfung vor. Aufgrund der besten Erfüllung der Zuschlagskrite- rien sind die Leistungen gemäss Angebot vom 24. April 2025 an die Eberhard Bau AG, Kloten, zu vergeben. Da die Kosten für die Bau- arbeiten unerwartet höher ausfallen können, beispielsweise aufgrund eines höheren Aushubvolumens oder erhöhter Deponiekosten, soll die Reserve gegebenenfalls gesamthaft für diesen Kostenpunkt verwendet werden können. Die Offertsumme von Fr. 1 283 169 kann sich somit für Unvorhergesehenes um die gesamte Reservesumme, also um Fr. 315 877, auf Fr. 1 599 046 erhöhen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die ökologische Aufwertung Allmend Katzensee Mitte und Ost 2 in Regensdorf wird eine Ausgabe von Fr. 1 850 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimat- schutzfonds, bewilligt.
I. Die Tiefbauarbeiten im Rahmen des Aufwertungsprojekts werden gemäss Angebot vom 24. April 2025 zu Fr. 1 283 169 an die Eberhard Bau AG, Kloten, vergeben. Der Vergabebetrag kann sich für Regiearbeiten und Unvorhergesehenes um Fr. 315 877 erhöhen. Die gesamte zur Ver- fügung stehende Vergabesumme beträgt somit Fr. 1 599 046.
I. Die Verfügung Nr. 89A-0472-01 vom 6. März 2025 des Amtes für Landschaft und Natur betreffend die Ausgabe von Fr. 86 000 für die Vorleistungen für die Projektierung wird aufgehoben.
I. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli