RRB Nr. 708/2017
Anfrage Stefan Feldmann, Uster, betreffend steuerliche Belastung im Kanton Zürich, Beantwortung
23. August 2017Deutsch7 min
Source zh.ch
Anfrage Stefan Feldmann, Uster, betreffend steuerliche Belastung im Kanton Zürich, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 177/2017
Sitzung vom 23. August 2017
708. Anfrage (Steuerliche Belastung im Kanton Zürich) Kantonsrat Stefan Feldmann, Uster, hat am 26. Juni 2017 folgende An- frage eingereicht: Verfolgt man die Diskussion um die steuerliche Belastung im Kanton Zürich, so scheinen die Wahrnehmungen der verschiedensten Parteien und Interessenvertreter stark zu divergieren. Während die eine Seite die ständig steigende Steuerlast der Bürgerinnen und Bürger beklagt, wird von anderer Seite darauf verwiesen, dass in den vergangenen Jahren vor allem Steuern gesenkt und abgeschafft worden seien. Der einfachen Bürgerin, dem einfachen Bürger ist es kaum möglich, die Frage, wie sich die steuerliche Belastung im Kanton Zürich in den letzten Jahren ent- wickelt hat, zu beantworten. Eine Darlegung der Fakten leistet somit stets einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion. Der Anfragende hat bereits in der Vergangenheit mit gleichlautenden Anfragen um entsprechende detaillierte Übersichten der Entwicklung der steuerlichen Belastung im Kanton Zürich gebeten, letztmals Anfang 2014. Im Hinblick auf die bevorstehenden Debatten betreffend die nächste KEF-Periode scheint es angezeigt, die bisherige Aufstellung zu aktuali- sieren. Ich bitte deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Welche Steuern, Gebühren und Abgaben wurden durch den Kanton Zürich in den Jahren 1998 bis 2017 gesenkt oder gänzlich abgeschafft? Wie hoch ist die dadurch eingetretene Entlastung der natürlichen bzw. der juristischen Personen im Kanton Zürich? Es wird um eine detail- lierte Aufstellung analog zu den bisherigen Antworten gebeten, sowie neben dem Total der Mindereinnahmen auch eine Aufteilung dessel- ben auf die beiden Steuerkategorien natürliche bzw. juristische Per- sonen.
2. Welche Steuern, Gebühren und Abgaben wurden durch den Kanton Zürich in den Jahren 1998 bis 2017 neu eingeführt oder erhöht? Wie hoch ist die dadurch eingetretene Mehrbelastung der natürlichen bzw. der juristischen Personen im Kanton Zürich? Es wird um eine detail- lierte Aufstellung analog zu den bisherigen Antworten gebeten, sowie neben dem Total der Mindereinnahmen auch eine Aufteilung dessel- ben auf die beiden Steuerkategorien natürliche bzw. juristische Perso- nen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Stefan Feldmann, Uster, wird wie folgt beantwortet: In der Anfrage wird nach Steuern, Gebühren und Abgaben des Kan- tons gefragt, die in den Jahren 1998 bis 2017 gesenkt oder abgeschafft bzw. eingeführt oder erhöht wurden. Der Titel der Anfrage verweist jedoch auf die steuerliche Belastung im Kanton Zürich; ebenso ist in der Be- gründung gefragt, wie sich die steuerliche Belastung im Kanton Zürich in den letzten Jahren entwickelt hat. Wie bei der Beantwortung der gleich- lautenden Anfragen für die Jahre 1998 bis 2005 (KR-Nr. 181/2005), 1998 bis 2009 (KR-Nr. 316/2009) und 1998 bis 2013 (KR-Nr. 7/2014) beschränken sich die nachstehenden Ausführungen daher auf die kantonalen Steuern, die im Steuergesetz vom 8. Juni 1997 (LS 631.1) und im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz vom 28. September 1986 (LS 632.1) vorgesehen sind. Aufgeführt werden neben Tarif- und Steuerfussänderungen auch in den Jahren 1998 bis 2017 in Kraft getretene Ausgleiche der kalten Pro- gression und Änderungen bei der steuerlichen Bemessungsgrundlage und den Abzügen, sofern die finanziellen Auswirkungen dieser Gesetzesän- derungen bedeutsam sind. Zu Frage 1: Für Steuersenkungen bei der Staatssteuer sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer in den Jahren 1998 bis 2017 kann auf die nachstehende Aufstellung verwiesen werden, die ihrerseits von den Aufstellungen in den erwähnten Antworten zu den Anfragen KR-Nrn. 181/2005, 316/2009 und 7/2014 ausgeht.
Name des Erlasses Angabe, ob Neuerlass Datum des Datum des Wichtigster Inhalt Mindereinnahmen für den oder Änderung Neuerlasses Inkrafttretens in Stichworten Kanton pro Jahr, geschätzt oder der im Zeitpunkt der Änderung Neuerlass Änderung Änderung Steuergesetz, X 8.6.1997 1.1.1999 Anpassung des kantona- Mindereinnahmen bei der LS 631.1; len Steuerrechts an das Staatssteuer wurden geschätzt: OS 54, 193 Steuerharmonisierungs- – für die natürlichen Personen: gesetz des Bundes 2 Mio. Franken (Totalrevision des Steuer- – für die juristischen Personen: gesetzes) 36 Mio. Franken Erbschafts- und Schen- X 23.8.1999 1.1.2000 Befreiung der Nachkom- Mindereinnahmen für den Kan- kungssteuergesetz, men von der Erbschafts- ton wurden geschätzt: LS 632.1; und Schenkungssteuer; 235 Mio. Franken OS 56, 48 Ausgleich der Teuerung Beschluss des Kantons- X 8.2.2000 1.2.2000 Herabsetzung des Steuer- Mindereinnahmen bei der rates über die Festset- fusses für die Staats- Staatssteuer wurden geschätzt: zung des Steuerfusses steuer von 108% auf 120 Mio. Franken für die Jahre 2000 bis 105% 2002; OS 56, 75 Beschluss des Kantons- X 17.12.2002 1.1.2003 Herabsetzung des Steuer- Mindereinnahmen bei der rates über die Festset- fusses für die Staats- Staatssteuer wurden geschätzt: zung des Steuerfusses steuer von 105% auf 200 Mio. Franken für die Jahre 2003 und 100% 2005; OS 57, 396
Name des Erlasses Angabe, ob Neuerlass Datum des Datum des Wichtigster Inhalt Mindereinnahmen für den oder Änderung Neuerlasses Inkrafttretens in Stichworten Kanton pro Jahr, geschätzt oder der im Zeitpunkt der Änderung Neuerlass Änderung Änderung Steuergesetz, X 30.11.2003 1.1.2005 Abschaffung der Hand- Mindereinnahmen für die politi- LS 631.1; änderungssteuer schen Gemeinden wurden ge- OS 59, 51 schätzt: 110–120 Mio. Franken Steuergesetz, X 10.2.2003 1.1.2005 Steuergesetzrevision be- Mindereinnahmen bei der LS 631.1; treffend die juristischen Staatssteuer wurden geschätzt: OS 58, 100 Personen: Wechsel zu 130 Mio. Franken einem proportionalen Steuersatz bei den Kapital- gesellschaften und Genos- senschaften und Halbie- –4– rung des Kapitalsteuer- satzes Steuergesetz, X 25.8.2003 1.1.2006 Steuergesetzrevision be- Mindereinnahmen bei der LS 631.1; treffend die natürlichen Staatssteuer wurden geschätzt: OS 58, 367 Personen; Ausgleich der 110 Mio. Franken Teuerung bei den Steuer- tarifen und betragsmässig festgelegten Abzügen; Erhöhung von Abzügen Steuergesetz, X 25.4.2005 1.1.2006 Steuergesetzrevision: Mindereinnahmen bei der LS 631.1; Erhöhung des Kinder- Staatssteuer wurden geschätzt: OS 60, 332 abzugs 11 Mio. Franken
Name des Erlasses Angabe, ob Neuerlass Datum des Datum des Wichtigster Inhalt Mindereinnahmen für den oder Änderung Neuerlasses Inkrafttretens in Stichworten Kanton pro Jahr, geschätzt oder der im Zeitpunkt der Änderung Neuerlass Änderung Änderung Steuergesetz, X 9.7.2007 1.1.2008 Steuergesetzrevision: Ein- Mindereinnahmen bei der LS 631.1; führung des Teilsatzver- Staatssteuer wurden geschätzt: OS 63, 7 fahrens zur Milderung der 35 Mio. Franken wirtschaftlichen Doppel- belastung (natürliche Per- sonen) Steuergesetz, X 5.5.2014 1.1.2011 Im Wesentlichen geht es Mindereinnahmen bei der LS 631.1; OS 69, 406 (direkte An- um folgende Änderungen: Staatssteuer aus dem Kapital- vgl. Bundesgesetz über wendung – Neue Steueraufschubs- einlageprinzip wurden, ausge- die Verbesserung der des Bundes- tatbestände für Perso- hend von den Schätzungen des steuerlichen Rahmen- rechts) nenunternehmen Bundesrates, geschätzt: –5– bedingungen für unter- 1.1.2015 – Kapitaleinlageprinzip 16–24 Mio. Franken nehmerische Tätigkei- (Änderung – Erweiterung der steuer- ten und Investitionen Steuergesetz) neutralen Ersatzbe- (Unternehmenssteuer- schaffung reformgesetz II; AS – Separate Besteuerung 2008, 2893) und Ver- von Liquidationsgewin- ordnung über den Voll- nen bei Personenunter- zug des Unternehmens- nehmen steuerreformgesetzes II – Ausdehnung des Beteili- des Bundes vom gungsabzugs 3.11.2010 / 26.9.2012 LS 631.19
Name des Erlasses Angabe, ob Neuerlass Datum des Datum des Wichtigster Inhalt Mindereinnahmen für den oder Änderung Neuerlasses Inkrafttretens in Stichworten Kanton pro Jahr, geschätzt oder der im Zeitpunkt der Änderung Neuerlass Änderung Änderung Verordnung über den X 22.6.2011 1.1.2012 Ausgleich der kalten Pro- Mindereinnahmen bei der Ausgleich der kalten gression Staatssteuer wurden geschätzt: Progression bei der Ein- 186 Mio. Franken kommens- und Vermö- genssteuer ab 1. Januar 2012; OS 66, 508 Steuergesetz, X 17.9.2012 1.1.2013 Steuergesetzrevision: Mindereinnahmen bei der LS 631.1; Erhöhung des Kinder- Staatssteuer wurden geschätzt: OS 68, 4 abzugs 35 Mio. Franken Steuergesetz, X 17.9.2012 1.1.2013 Steuergesetzrevision: Mindereinnahmen bei der –6– LS 631.1; Erhöhung des Kinderdritt- Staatssteuer wurden geschätzt: OS 68, 42 betreuungskostenabzugs 2 Mio. Franken Steuergesetz, X 9.12.2013 1.1.2015 Steuergesetzrevision: Mindereinnahmen bei der LS 631.1; Steuerbefreiung von Staatssteuer wurden geschätzt: OS 69, 296 Lotteriegewinnen bis höchstens 0,5 Mio. Franken 1000 Franken Steuergesetz, X 8.12.2014 1.1.2016 Steuergesetzrevision: Mindereinnahmen bei der LS 631.1; Abzug von berufsorien- Staatssteuer wurden geschätzt: OS 70, 249 tierten Aus- und Weiterbil- 5 Mio. Franken dungskosten Mindereinnahmen für den Kanton geschätzt: insgesamt 1,124 Mrd. bis 1,132 Mrd. Franken
Zu Frage 2: In den Jahren 1998 bis 2017 fanden weder bei der Staatssteuer noch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer Steuererhöhungen statt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi