Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 709/2017

LEUnet2, Erhöhung der Vergabesumme

23. August 2017Deutsch5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. August 2017

709. LEUnet2 (Erhöhung der Vergabesumme)

Erwägungen

A. Situation LEUnet2 Die neue «Netzwerkstrategie des Kantons Zürich» wurde mit RRB Nr. 616/2014 festgesetzt. Die Strategie legt die Grundlagen für die Weiter- entwicklung der Netzwerke der kantonalen Verwaltung fest. Für Stellen ausserhalb der kantonalen Verwaltung (selbstständige Anstalten, Gemein- den, Dritte) definiert sie die Rahmenbedingungen für den Anschluss an das kantonale Netzwerk. Kernstück der Strategie bildet das neue Netzwerk LEUnet2, mit dem die Grundbedürfnisse der kantonalen Verwaltung abgedeckt werden. Mit RRB Nr. 616/2014 wurde die Finanzdirektion beauftragt, für die Ablösung von LEUnet durch LEUnet2 die Submission durchzuführen, welche die vollständige Auslagerung der Bereitstellung und des Betriebes umfasste. Mit RRB Nr. 56/2015 wurden Aufbau und Betrieb des LEUnet2 gemäss Offerte vom 24. Oktober 2014 zu Fr. 38 390 000 für fünf Jahre, mit der Option auf Verlängerung bis zu weiteren fünf Jahren, an die Swisscom (Schweiz) AG vergeben (mit der Ergänzung, die Vergabesumme könne sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 40 310 000 erhöhen). Zugleich wurde mit RRB Nr. 56/2015 festgelegt, dass die Kosten neu gemäss dem Verrechnungskonzept LEUnet2 des KITT umgelegt werden. Dies führte zu einer Verschiebung von den Direktionsbudgets zum KITT- Geschäftsstellenbudget. Die entsprechenden Budgetbeträge wurden ab 2017 von den einzelnen Direktionen zur Finanzdirektion (KITT-Geschäfts- stelle) übertragen. Entsprechende Instruktionen waren mit den «Richt- linien zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2016– 2019 und Budget 2016» erfolgt. Da es sich dabei um gebundene wieder- kehrende Ausgaben handelt, werden diese gemäss § 39 lit. c der Finanz- controllingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) durch die Di- rektionen bzw. Ämter jährlich bewilligt.

B. Situation Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) In der Netzwerkstrategie des Kantons Zürich (RRB Nr. 616/2014) sind gemäss Kapitel 2.1 «Inhalte und Grundsätze», Grundsatz G2, separate Netze zugelassen; sie benötigen aber eine Bewilligung des KITT. Das MBA hatte um eine solche Bewilligung für die Schulen der Sekundarstufe II nachgefragt. Das KITT hatte dem Begehren in der Sitzung vom 11. Juli

2014 entsprochen, weil zum damaligen Zeitpunkt vor allem die grosse Anzahl von Schülerinnen und Schülern ein erhebliches Risiko auf dem Verwaltungsnetz bedeutet hätte. In der Zwischenzeit konnte in enger Zusammenarbeit mit allen An- spruchsgruppen eine für alle Beteiligte gut funktionierende Lösung er- arbeitet werden. Das «Virtuelle Netz Schulen» kann somit als eigenes Netz innerhalb des LEUnet betrieben werden und erfüllt sämtliche funktiona- len und sicherheitsrelevanten Anforderungen aller Anspruchsgruppen. Die Konformität der Lösung wurde bezüglich der Konformität mit der NSP (Network Security Policy) überprüft und durch den Informatik- Sicherheitsbeauftragten des Kantons bestätigt. Mit der Integration der Schulen der Sekundarstufe II in das Netzwerk LEUnet entstehen für die übrigen Teilnehmer keine Mehrkosten. Damit wird kein separates Netz für die Sekundarstufe II mehr benötigt, und die Ausnahmebewilligung wird aufgehoben. Diese Lösung ist mit dem Projekt «Neue Kantonale IKT» (RRB Nr. 68/2017) abgestimmt.

C. Konsequenzen für die Vergabesumme In der Vergabesumme gemäss RRB Nr. 56/2015 von Fr. 40 310 000 sind die Beträge für die Schulen der Sekundarstufe II nicht enthalten. Nach heutiger Planung wird davon ausgegangen, dass bis Vertragsende im Sep- tember 2020 16 Schulen angeschlossen werden und damit Kosten von Fr. 5 729 227 auslösen. Die jährlichen Betriebskosten (keine Investitionen notwendig) betragen pro Schule im Durchschnitt Fr. 159 145. Darin ein- geschlossen sind ein Gebäudeanschluss, eine lokale Firewall, 100 WLAN Access Points, 100 LAN Ports für Clients und 10 LAN Ports für Server. Tabelle: Berechnung der Netzkosten Sekundarstufe II gemäss provi- sorischer Planung Jahr Anzahl Schulen Kosten in Franken 2017 3 477 436 2018 6 954 871 2019 11 1 750 597 2020 16 2 546 323 Total 5 729 227 Gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. i der Submissionsverordnung vom 23. Juli 2003 (LS 720.11) wird die Vergabesumme gemäss RRB Nr. 56/2015 von Fr. 40 310 000 gemäss Planung des MBA um Fr. 5 729 227 auf Fr. 46 039 227 erhöht. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 46 600 000 erhöhen. Die Vergabe wird auf simap.ch publiziert.

D. Ausgabenbewilligung, Verrechnung und Budgetdeckung Die Bewilligung der Ausgaben für die Anschlüsse der Schulen ans LEUnet erfolgt gemäss § 39 lit. c FCV durch die Direktionen bzw. Ämter, da es sich um gebundene wiederkehrende Ausgaben handelt. Gemäss der Weisung zum KEF 2016–2019 wurden in den Planjahren 2017–2019 die Kosten für die gemeinsame und somit nicht durch die einzelnen Leis- tungsbezügerinnen und -bezüger beeinflussbare Infrastruktur wie das WAN, die Gebäudeanschlüsse und zentrale Sicherheitsfunktionen ge- mäss dem LEUnet2-Verrechnungskonzept vom 20. Dezember 2013 voll- umfänglich durch die Leistungsgruppe Nr. 4600, Direktionsübergreifende Informatik, getragen. Die Anwendung dieses Verrechnungskonzeptes bei den Schulen der Sekundarstufe II wird im Rahmen der jeweiligen Migrationsprojekte durch das zukünftige Amt für Informatik in Absprache mit dem MBA im Einzelfall geprüft und festgelegt. Wesentlich ist dabei, dass die Budgetdeckung sichergestellt ist (im Budgetentwurf 2018 und im Entwurf zum KEF 2018–2021 der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, sind für eine zentrale Kostentragung gemäss dem LEUnet2 Verrechnungskonzept keine Mittel eingestellt). Dabei sind die heutigen Verrechnungskonzepte des MBA mitzuberücksichtigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Vergabesumme für LEUnet2 gemäss RRB Nr. 56/2015 von Fr. 40 310 000 wird gemäss Planung des MBA um Fr. 5 729 227 auf Fr. 46 039 227 erhöht. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergese- henes auf Fr. 46 600 000 erhöhen.

II. Das LEUnet2-Verrechnungskonzept wird gemäss Abschnitt D der Erwägungen angewendet.

III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Vergabe auf simap.ch nicht öffentlich.

IV. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi