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Entscheid

RRB Nr. 710/2025

Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein, Vernehmlassung

2. Juli 2025Deutsch2 min

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Juli 2025

710. Parlamentarische Initiative 22.405, Einführung einer Klima-

reserve für Schweizer Wein (Vernehmlassung) Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat in Umsetzung der parlamentarischen Initiative 22.405 «Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein» am 31. März 2025 einen Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirt- schaft vom 29. April 1998 (SR 910.1) verabschiedet. Mit Schreiben wer- den die Kantonsregierungen eingeladen, zum Vorentwurf im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Stellung zu nehmen. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, Regelungen zur Bildung und Freigabe von AOC- Wein-Reserven erlassen zu können. Die Einkellerinnen und Einkellerer sollen Trauben, die über den kantonalen Höchsterträgen, aber unter den vom Bundesrat vorgegebenen Höchstlimiten liegen, in Form von Weinreserven einlagern können. Der Kanton Zürich ist durch diese Gesetzesänderung nicht betroffen, da im Kanton Zürich die bundes- gesetzlich zulässigen Höchstlimiten angewendet werden. Auf eine Stel- lungnahme kann daher verzichtet werden.

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Na- tionalrates (Zustelladresse: Bundesamt für Landwirtschaft, Schwarzen- burgstrasse 165, 3003 Bern, Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an gever@blw.admin.ch): Mit Schreiben vom 25. April 2025 haben Sie uns eingeladen, zur Änderung des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (SR 910.1) in Umsetzung der parlamentarischen Initiative 22.405 «Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein» Stellung zu nehmen. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Der Kanton Zürich wendet den vom Bund festgelegten Maximalern- teertrag (Höchstlimiten) an und ist daher von der vorgesehen Änderung nicht betroffen, weshalb wir auf eine Stellungnahme verzichten.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli