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Entscheid

RRB Nr. 714/2017

Anfrage Walter Meier, Uster, betreffend Jugendliche, die den Übergang I nicht schaffen, Beantwortung

23. August 2017Deutsch5 min

Source zh.ch

Anfrage Walter Meier, Uster, betreffend Jugendliche, die den Übergang I nicht schaffen, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 138/2017

Sitzung vom 23. August 2017

714. Anfrage (Jugendliche, die den Übergang I nicht schaffen) Kantonsrat Walter Meier, Uster, hat am 29. Mai 2017 folgende Anfrage eingereicht: Die KEK-CDC Consultants haben in der ersten Hälfte des Jahres 2012 im Auftrag des MBA eine Studie erstellt, welche die Prozesse und An- gebote im Übergang I im Kanton Zürich darstellt und Empfehlungen zur Optimierung derselben abgegeben. Mit «Übergang I» wird der Übergang von der offiziellen Schulzeit in die Arbeitswelt bezeichnet. Gemäss dieser Studie – finden 3–4% der Jugendlichen, welche die offiziellen 9 (oder 10) Jahre Schule abgeschlossen haben, keine Anschlusslösung. – brechen 4–5% der Jugendlichen die Berufslehre ab und haben auch drei Jahre nach der Lehrvertragsauflösung keine weitere Ausbildung begonnen. – scheitern 2–3% der Absolventinnen und Absolventen einer Berufs- lehre und schaffen trotz mehrfacher Wiederholung die LAP nicht. Auch wenn dies tiefe Prozentzahlen sind, handelt es sich im Kanton Zürich doch um vermutlich 1000–2000 Jugendliche/junge Erwachsene pro Jahr. Grundsätzlich müsste der Staat ein Interesse daran haben, dass bei 100% der Jugendlichen/jungen Erwachsenen der Übergang I gelingt, da die gesellschaftlichen Kosten enorm sind. (Gemäss dieser Studie ist der relative Anteil der Personen ohne Abschluss auf Sek II an den Leistungs- bezügerinnen und Leistungsbezügern der ALV rund doppelt so hoch wie der Anteil von Personen, die mindestens über einen Abschluss auf Sek II verfügen. Beim Bezug von Sozialhilfeleistungen oder Leistungen der IV ist sie 3 × so hoch). In dieser Studie wurde ebenfalls festgestellt, dass es keine Stelle im Kanton Zürich gibt, welche einen Überblick darüber hat, um wie viele Jugendliche es sich wirklich handelt. Auch gibt es keine offiziellen Struk- turen, welche all diesen Jugendlichen nachgeht. Es ist zu vermuten, dass vor allem unmotivierte Jugendliche (mit Defiziten) zwischen Stuhl und Bank fallen, d. h. einfach jobben, «auf der Strasse» oder bei den Sozial- ämtern landen usw.

Im Zusammenhang mit dieser Studie bitte ich den Regierungsrat, fol- gende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Welche Massnahmen hat der Regierungsrat (oder die Verwaltung) seit der Veröffentlichung der Studie ergriffen, um die Situation zu verbes- sern?

2. Die bestehenden (Brücken-)Angebote basieren auf Freiwilligkeit. Das heisst, dass damit die motivierten Jugendlichen erreicht werden. Würde es nicht Angebote brauchen, welche sich besonders um die unmoti- vierten Jugendlichen kümmern würden? Wenn ja, baut der Kanton solche Angebote auf oder wartet der Kanton auf private (oder kirch- liche) Initiativen? Wenn nein, weshalb nicht?

3. Eine wesentliche Kritik der Studie ist, dass im Kanton Zürich keine Ge- samtkoordination und -steuerung im Übergang I existiert. Das heisst, dass die Jugendlichen ohne Anschlusslösung nicht bekannt sind. Kennt der Regierungsrat (oder die Verwaltung) in der Zwischenzeit die Ju- gendlichen, welche keine Anschlusslösung haben, und geht diesen nach? Wenn nein, weshalb nicht?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Walter Meier, Uster, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Zuge der Weiterentwicklung der Berufsvorbereitungsjahre wur- den 2013 drei Grundsätze festgelegt, welche die Zusammenarbeit und die Koordination am Übergang I verbessern sollen: «Bildung vor Ar- beit», «Direkteinstieg vor Zwischenlösung» sowie «Brückenangebot nur als Überbrückung». In der Folge wurden verschiedene Massnah- men ergriffen. Die Koordination zwischen den Berufsvorbereitungsjah- ren und den Motivationssemestern wurde verbessert, das Repetitions- lehrmittel «Auf dem Weg zur Berufsschule» wurde eingeführt, die Zu- sammenarbeit zwischen Volksschule, der Berufsberatung und den Ju- gendlichen bzw. deren Eltern sowie der Berufswahlfahrplan wurden verbessert und die Angebote für Migrantinnen und Migranten ausge- baut. Auch die Zulassungsvoraussetzungen für die Berufsvorberei- tungsjahre wurden besser auf die Zielgruppe, d. h. auf Jugendliche mit Bildungsmängeln am Ende der Volksschule, ausgerichtet. Der Anteil der Jugendlichen, die am Ende der Volksschule keine An- schlusslösung gefunden haben oder von denen diese nicht bekannt ist, nahm von 2013 bis 2016 von 7,1% auf 6% ab (Quelle: Bildungsstatistik Kanton Zürich, Stichtag 11. Juli 2017).

Zu Frage 2: Die Bildung im nachobligatorischen Bereich, d. h. nach Abschluss der Volksschule, ist freiwillig. Deshalb können weder die Jugendlichen noch deren Erziehungsberechtigte verpflichtet werden, ein entsprechendes Bildungsangebot in Anspruch zu nehmen. Fraglich wäre auch, ob der Zwang, ein Brückenangebot zu besuchen, den erwarteten Nutzen hätte. Es ist deshalb nicht vorgesehen, für die Zielgruppe der unmotivierten Jugendlichen ein besonderes Angebot zur Verfügung zu stellen. Für mehrfach belastete junge Menschen, deren Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist und die erhebliche Kompetenzlücken aufweisen, steht das Case Management Berufsbildung «Netz2» zur Verfügung. Dieses Angebot arbeitet mit einem umfassenden und stufenübergreifenden Ansatz und verknüpft bestehende Angebote bzw. Fachleute (vgl. die Ausführungen zur Interpellation KR-Nr. 160/2017 betreffend Zukunft des Zürcher Case Management Berufsbildung). Zu Frage 3: Am Übergang I sind zahlreiche Stellen und Institutionen beteiligt. Deshalb werden die Daten über die Inanspruchnahme der verschiede- nen Angebote auch von verschiedenen Stellen erhoben und veröffent- licht. Zu diesen Stellen gehören beispielsweise die Bildungsstatistik des Kantons Zürich, verschiedene Ämter des Kantons (Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Amt für Jugend und Berufsberatung, Amt für Wirt- schaft und Arbeit) und das Bundesamt für Statistik. Während sich die Datenlage innerhalb der einzelnen Organisations- einheiten in den letzten Jahren verbessert hat, fehlt es noch an Wissen über Bildungsverläufe, die sich nicht auf eine Organisationseinheit be- schränken. Insbesondere mangelt es noch an Informationen zur Häufig- keit und zu den Charakteristika von Jugendlichen, die das Ausbildungs- system ohne Abschluss verlassen. Ein Projekt, das im Herbst 2017 unter Federführung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes beginnt, hat zum Ziel, den Übertritt von der Volksschule in die Berufsbildung zu verbessern. Es soll unter anderem auch geprüft werden, wie das Monitoring in diesem Bereich verbessert werden kann.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi