RRB Nr. 719/2025
Justizvollzug und Wiedereingliederung, Stellenplan
2. Juli 2025Deutsch5 min
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Juli 2025
719. Justizvollzug und Wiedereingliederung, Stellenplan
1. Ausgangslage Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) ist – neben der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten – zentraler Bestandteil der öffentlichen Sicherheit. JuWe kann seine Belastung nicht selbst steuern. Vielmehr muss es als letztes Glied in der Justizkette jederzeit in der Lage sein, die von Polizei, Staatsanwaltschaft, Migrationsämtern und Gerichten erteilten Vollzugsaufträge unverzüglich und zuverlässig zu erfüllen. Die Arbeit in den Gefängnissen ist mit grossen Risiken verbunden. Aufseherinnen und Aufseher arbeiten ohne Waffe und ohne spezielle Schutzausrüstung. Ihre Sicherheit beruht zu wesentlichen Teilen darauf, dass Kolleginnen und Kollegen in schwierigen Situationen unterstützen können und somit dass genügend Personal im Einsatz ist. Als Arbeit- geber hat der Kanton die Pflicht, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, sodass die Mitarbeitenden ihre Schicht unverletzt und gesund beenden können. Den Beruf Fachperson Justizvollzug kann man zudem erst erlernen, wenn man bereits eine Anstellung hat und in einem Gefängnis oder einer Justizvollzugsanstalt arbeitet. Diese Ausbildung «on the job» führt zu längeren ausbildungsbedingten Abwesenheiten, was wiederum Aus- wirkungen auf die Schicht- und Stellenpläne hat. Seit 1890 beträgt die Anzahl der Gefängnisplätze in der Schweiz etwa 7000. Während diese Zahl nahezu konstant geblieben ist, hat sich die Bevölkerung seither mehr als verdreifacht. Alternative Sanktionen wie Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Wer ein stabiles soziales Umfeld hat, nicht ge- fährlich ist und keine lange Strafe verbüssen muss, wird nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. In den Gefängnissen konzentrieren sich demnach diejenigen Straftäterinnen und Straftäter, die in der Summe über eine höhere kriminelle Energie verfügen, weniger kooperations- bereit und umgekehrt gewaltbereiter sind. Hinzu kommt der häufig schlechte psychische und physische Zustand der Inhaftierten. Mit einer Anpassung der Personalschlüssel reagierte das Bundesamt für Justiz (BJ) 2023 auf die starke Zunahme der Belastungen durch die immer anspruchsvollere Gefängnispopulation und auf die neuen An- forderungen an die Haftsettings.
Demgemäss empfiehlt das BJ seit 2023 für die verschiedenen Haft- arten die folgenden Personalschlüssel (Handbuch für Bauten des Straf- und Massnahmenvollzugs, Einrichtungen Erwachsene): Offener Vollzug 1,5 Plätze pro 1,0 Mitarbeiter/in (vorher 2,0 Plätze pro Mitarbeiter/in) Geschlossener Vollzug 1,3 Plätze pro 1,0 Mitarbeiter/in (keine Veränderung) Untersuchungshaft 1,3 Plätze pro 1,0 Mitarbeiter/in Phase 2 und 3 (vorher 2,3 Plätze pro Mitarbeiter/in) Nachdem sich die Sicherheitssituation in den Zürcher Gefängnissen durch die steigende Anzahl von psychisch auffälligen und oft gewaltbe- reiten inhaftierten Personen in den letzten drei Jahren stark verschlech- tert hat und wöchentlich teilweise heftige Übergriffe auf das Personal zu verzeichnen sind, wird dieser Personalschlüssel im Kanton Zürich als Richtgrösse angestrebt, allerdings mit einer Ausnahme: Aufgrund der bestehenden Infrastruktur in den Untersuchungsgefängnissen Zü- rich ist eine vollständige Umsetzung der Untersuchungshaft analog dem geschlossenen Vollzug nicht möglich. Namentlich in den Bereichen Arbeit/Beschäftigung und Bildung können Angebote nicht im vollen Umfang bereitgestellt werden. Die Berechnungen von JuWe haben er- geben, dass mit einem Personalschlüssel von 1,7 anstatt 1,3 Plätzen pro Mitarbeiter/in die aktuellen infrastrukturellen Möglichkeiten ausge- schöpft werden können.
2. Wiedereröffnung Gefängnis Pfäffikon Rückfragen bei der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft zei- gen, dass die Ermittlungsbehörden für die nächsten Jahre mit einem mindestens gleichbleibenden Bedarf an Untersuchungshaftplätzen rech- nen. Eine Wiedereröffnung des Gefängnisses Pfäffikon (GFP) ist des- halb nötig. Das GFP hat insgesamt 80 Plätze und wird zurzeit umfassend instand gesetzt (vgl. RRB Nr. 1042/2023). Die Wiedereröffnung ist für Mai 2026 vorgesehen. In das GFP ist eine Sicherheitsabteilung integriert. Die Sicherheitsabteilung nimmt inhaftierte Personen aus Haftanstalten der ganzen Schweiz auf, die fremd- oder selbstgefährdend sind oder bei denen ein hohes Fluchtrisiko besteht. Nach dem Umbau des GFP wird die Sicherheitsabteilung über neu zwölf statt bisher sechs Plätze verfü- gen. Für die 68 Plätze Untersuchungshaft wird ein Personalschlüssel von 1,7 Plätzen pro Mitarbeiter/in angestrebt. Für die Sicherheitsabtei- lung, in welche äusserst anspruchsvolle und somit betreuungsintensive Gefangene eingewiesen werden, ist ein Schlüssel von 1,2 notwendig. Um dieses Betreuungsverhältnis zu erreichen, sind insgesamt 24,0 neue be- fristete Stellen nötig. Per 1. Januar 2026 werden in einem ersten Schritt 12,0 dieser Stellen befristet geschaffen.
Die Stellen sollen auf sechs Jahre bis zum 31. Dezember 2031 befris- tet werden. Dies aufgrund der vielen Unbekannten in der Entwicklung des Bedarfs an Untersuchungshaftplätzen in den kommenden Jahren. Der Bedarf ist unter anderem abhängig von der Kriminalitätsentwick- lung und Polizeistrategien, dem Umgang mit der Zuwanderung in die Schweiz, der Dauer der Untersuchungshaft und nicht zuletzt davon, ob die Anzahl Anordnungen von Untersuchungshaft durch Ersatzmass- nahmen reduziert werden kann. Der Stellenbedarf für das GFP setzt sich wie folgt zusammen: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Aufseher/in 13 8,0 Aufseher/in mbA 14 2,0 Oberaufseher/in 17 Im Stellenplan von JuWe bestehen bereits identische Stellen. Es han- delt sich daher um ordentliche Stellenaufstockungen, weshalb es keiner weiteren Einreihungsprüfung bedarf.
3. Finanzierung Für das GFP sollen 12,0 Stellen befristet geschaffen werden. Dafür wird für 2026–2031 ein zusätzlicher finanzieller Aufwand von 1,69 Mio. Franken pro Jahr anfallen. Dieser setzt sich zusammen aus Personal- kosten von 1,56 Mio. Franken pro Jahr sowie einem Sach- und Betriebs- aufwand von 0,13 Mio. Franken für Dienstkleider, Funkgeräte und Per- sonensicherungssysteme. Die benötigten Mittel sind gemäss der jetzigen Finanzplanung für das Budget 2026 nicht vorgesehen und können zu einer Budgetüber- schreitung führen. Die Mittel sind in das Budget 2027 und den Konso- lidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2027–2030 in der Leistungs- gruppe Nr. 2206, Justizvollzug und Wiedereingliederung, einzustellen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliederung werden mit Wirkung ab 1. Januar 2026 befristet bis zum 31. Dezember 2031 fol- gende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Aufseher/in 13 8,0 Aufseher/in mbA 14 2,0 Oberaufseher/in 17 12,0 Total
II. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Jus- tiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli