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Entscheid

RRB Nr. 722/2017

Kantonsschulen Freudenberg und Enge, Zürich, Behindertengerechte Erschliessung, gebundene Ausgabe

23. August 2017Deutsch4 min

Source zh.ch

Kantonsschulen Freudenberg und Enge, Zürich, Behindertengerechte Erschliessung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. August 2017

722. Kantonsschulen Freudenberg und Enge, Zürich (behindertengerechte Erschliessung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Kantonsschulen Freudenberg und Enge wurden 1957–1961 gebaut und befinden sich im städtischen Inventar schützenswerter Bauten. Die heutige Anlage entspricht nicht den in der Schweizer Norm SN 521 500 formulierten Anforderungen für hindernisfreies Bauen und den feuer- polizeilichen Anforderungen. Mit Inkrafttreten des Behindertengleich- stellungsgesetzes am 1. Januar 2004 und der neuen Kantonsverfassung am 1. Januar 2006 können die in den Bestimmungen enthaltenen Rechte nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren, d. h. seit 1. Januar 2011, unmittel- bar geltend gemacht werden.

B. Projekt Die geplanten baulichen Massnahmen umfassen die Anpassung der Haupteingänge zu den Schultrakten und der Aula/Mensa, den Einbau von behindertengerechten WC und die Einrichtung von neuen Aufzugs- anlagen in der Aula und im Schultrakt. Im Rahmen der Umsetzung der Massnahmen wird die Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln erforderlich. Sie müssen entsprechend ihrer Verhältnismässigkeit im Pro- jekt berücksichtigt werden. Zurzeit verfügt die Aula/Mensa nur über einen konformen Ausgang aus dem Gebäude. Mit einer neuen Fluchtrampe an der Nordfassade des Gebäudes soll die mangelhafte Fluchtwegsitua- tion behoben werden. Damit kann die Personensicherheit auch bei gros- ser Raumbelegung gewährleistet werden. Das Projekt beruht auf einer Machbarkeitsstudie, die unter Mitwir- kung der Behindertenkonferenz des Kantons Zürich und der Denkmal- pflege des Kantons Zürich erarbeitet wurde.

C. Termine Die meisten Bauarbeiten können während des Schulbetriebs ausge- führt werden. Die lärmintensiven Arbeiten werden in den schulfreien Zei- ten vorgenommen. Provisorien sind keine notwendig. Projektierung Ausführung Inbetriebnahme ab 2018, zweites Quartal 2019, drittes Quartal

D. Finanzielles Die Investitionen betragen gemäss Kostenvoranschlag vom 1. Septem- ber 2016 Fr. 4 300 000 (Stand Kostenvoranschlag Bauprojekt, Genauig- keitsgrad ±10%, Zürcher Index der Wohnbaupreise vom 1. April 2016, Indexstand: 1034,4 Punkte, Basis 1939, einschliesslich 8% Mehrwert- steuer). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken Total Hauptgebäude Aula 2 Gebäude 2 073 000 1 596 000 3 669 000 5 Baunebenkosten 37 000 40 000 77 000 6 Reserve 313 000 241 000 554 000 Total Baukosten 2 423 000 1 877 000 4 300 000 Für die behindertengerechte Erschliessung der Kantonsschulen Freu- denberg/Enge ist eine gemäss §§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. b CRG gebun- dene Ausgabe von Fr. 4 300 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. In den Gesamtkosten sind die Projektierungskosten von Fr. 495 000 ge- mäss Verfügung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts vom 16. Dezem- ber 2013 enthalten. Diese Verfügung ist mit der vorliegenden Ausgaben- bewilligung aufzuheben. Die Finanzierung erfolgt über die Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungs- direktion. Das Vorhaben ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2017–2020 mit insgesamt Fr. 2 800 000 enthalten. Der Restbetrag von Fr. 1 700 000 kann innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbau- investitionen Bildungsdirektion, kompensiert werden.

E. Kapitalfolgekosten Zusätzlich zu den Investitionskosten von Fr. 4 300 000 fallen Kapital- folgekosten von jährlich Fr. 159 193 an. Sie bestehen aus den Abschreibun- gen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen pro Bauteil- gruppe zusammensetzen, und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 1,5% der Baukosten.

Tabelle 2: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Aktivierbarer Kosten- Nutzungs- Kalk. Abschrei- Total Kostenanteil anteil dauer Zinsen bungen in Franken in % in Jahren in Franken in Franken in Franken Hochbauten Rohbau 1 885 915 20,6 120 6 644 7 383 14 027 Hochbauten Rohbau 2 149 159 3,5 40 1 119 3 729 4 848 Hochbauten Ausbau 1 979 747 46 30 14 848 65 992 80 840 Hochbauten Installationen 1 285 179 29,9 30 9 639 42 839 52 478 Total 4 300 000 100 32 250 119 943 152 193 Es fallen keine weiteren Kosten für Ausstattungen, Betriebs- und Lehr- mittel an.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die behindertengerechte Erschliessung der Kantonsschulen Freu- denberg und Enge wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 300 000 zu- lasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hoch- bauinvestitionen Bildungsdirektion, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2016)

III. Der mit Verfügung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts vom 16. Dezember 2013 bewilligte Projektierungskredit von Fr. 495 000 wird aufgehoben.

IV. Die Baudirektion wird mit der Ausführung beauftragt.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungs- direktion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi