RRB Nr. 726/2025
Kantonales Netzwerk LEUnet2, gebundene Ausgabe, Vergabe
2. Juli 2025Deutsch9 min
Source zh.ch
Kantonales Netzwerk LEUnet2, gebundene Ausgabe, Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Juli 2025
726. Kantonales Netzwerk LEUnet2 (gebundene Ausgabe, Vergabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Bereitstellung und der Betrieb des kantonalen Netzwerks LEU- net2 sind 2014 öffentlich ausgeschrieben und für fünf Jahre mit Option auf weitere fünf Jahre an die Swisscom (Schweiz) AG, Bern, vergeben worden (RRB Nr. 56/2015). Mit Beschluss Nr. 709/2017 hat der Regie- rungsrat sodann die Vergabesumme erhöht, um Schulen der Sekundar- stufe II in das LEUnet2 einzubinden. 2020 wurde der Vertrag mit der Swisscom um fünf Jahre verlängert (RRB Nr. 715/2020). Der Vertrag mit der Swisscom endet am 31. August 2025 und enthält keine weitere Verlängerungsoption. In den letzten fünf Jahren (2020–2025) wurde das Netzwerk stetig an die wachsenden Bedürfnisse der kantonalen Verwaltung angepasst und ausgebaut: – WAN-Anschlüsse (Anschlüsse zu Gebäuden) von 500 auf 530 auf- grund der Anbindung von zusätzlichen Standorten wie z. B. dem Poli- zei- und Justizzentrum und weiteren Schulen – LAN-Ports (Anschlüsse in den Gebäuden) von 27 000 auf 32 000 auf- grund zusätzlicher Standorte und des Mehrbedarfs im Zusammen- hang mit der fortschreitenden Digitalisierung (z. B. Sitzungszimmer) – Secure Remote Access (Sicherer Fernzugriff auf Computer, Server, Netzwerke oder andere IT-Komponenten) von 2000 auf 10 000, be- gründet durch Homeoffice und mobiles Arbeiten – Wireless Accesspoints (Endgeräte verbinden sich drahtlos mit einem lokalen Netzwerk) von 2500 auf 5500, mehr Standorte bei Gefängnis- sen und Schulen SEK II – Bandbreitenausbau zur Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeit von 122 auf über 200 Gigabytes (virtuelle Meetings, Telefonie und Fachapplikationen) – Netzwerkverbindungen für redundanten Rechenzentrumsverbund – Einführung einer Sicherheitszone für Webservices DAP (Site to Site VPN Sek II und Cloud-Anbindungen) Der Bedarf nach einem stabilen und sicheren Netzwerk hat stetig zu- genommen, und er wird mit der voranschreitenden Digitalisierung wei- ter an Bedeutung gewinnen. Die Verfügbarkeit des Netzwerks lag kon- stant über 99,8%.
Mit RRB Nr. 383/2018 hat der Regierungsrat die Kantonale IKT- Strategie festgesetzt und auf den 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt. Zur Um- setzung der IKT-Strategie wurde das IKT-Programm mit mehreren Projekten mit inhaltlich zusammenhängender Zielsetzung definiert (u. a. 30.10 Digitaler Arbeitsplatz, 30.40 Plattformen und Rechenzentren, 30.60 IKT-Grundversorgung Sek II). Ein wichtiger Eckpfeiler der IKT- Strategie ist die Überführung von bestehenden Applikationen und Sys- temen aus den alten IT-Umgebungen der Direktionen und der Staats- kanzlei in die neuen Datenzentren, die durch das Amt für Informatik betrieben werden. Die im Zusammenhang mit der Umsetzung der IKT- Strategie erforderlichen Anpassungen zur Modernisierung des kanto- nalen Netzwerks werden im Projekt 30.50 Netzwerk umgesetzt und im Juni 2025 abgeschlossen. Die Umsetzung der IKT-Projekte 30.40 Plattform und Rechenzentren sowie 30.60 IKT-Grundversorgung Sek II wird sich bis 2026 bzw. 2029 verzögern. Diese beiden Projekte zählen technisch und organisatorisch zu den anspruchsvollsten Vorhaben im IKT-Programm, sie sind eng mit dem bestehenden Netzwerk verzahnt, und sie sind auf eine bestmöglich verfügbare sowie leistungsfähige Netzwerkinfrastruktur angewiesen. Dies wirkt sich auf die anstehende Beschaffung für die Bereitstellung und den Betrieb des Netzwerks aus.
B. Ausblick 2025–2028 Soweit die Entwicklung des Netzwerks zurzeit vorhergesagt werden kann, wird sie voraussichtlich Folgendes umfassen: – WAN-Anschlüsse (Anschlüsse zu Gebäuden): insbesondere 50 zu- sätzliche Standorte Sek II sowie Umbau engere Zentralverwaltung – LAN-Ports (Anschlüsse in den Gebäuden): weitere 5000 aufgrund der zunehmenden Digitalisierung (z. B. Medientechnik, zunehmende Vernetzung von Geräten usw.) – Wireless Accesspoints: weitere 2000 Endgeräte aufgrund der steigen- den Bedürfnisse für mobiles Arbeiten – Bandbreitenausbau um weitere 100 Gigabytes zur Erhöhung der Über- tragungsgeschwindigkeit aufgrund der zunehmenden Digitalisierung – Weiterer Ausbau der Netzwerksicherheit aufgrund der wachsenden Bedrohungslage und der steigenden Sicherheitsanforderungen
C. Vertragserneuerung Das Netzwerk bildet die technische Grundlage für den digitalen Aus- tausch von Daten und die Nutzung zentraler IT-Dienste in der kantona- len Verwaltung. Es ist von zentraler Bedeutung, weil es die sichere und zuverlässige Verbindung zwischen den Verwaltungseinheiten ermöglicht.
Ein Wechsel des derzeitigen Providers (Swisscom) während der laufen- den Systemüberführung und -erneuerung würde erhebliche technische und betriebliche Schwierigkeiten bereiten. Zudem würde ein solcher Wechsel einen grossen zusätzlichen Koordinationsaufwand nach sich ziehen und das Risiko von Unterbrüchen und Ausfällen insbesondere bei denjenigen Systemen erheblich erhöhen, die im Rahmen der erwähn- ten IKT-Projekte angepasst bzw. überführt werden. Sodann ist bei breit- flächigen Ausfällen ein erheblicher Reputationsschaden für den Kanton Zürich zu befürchten. Ein Anbieterwechsel im sensiblen Bereich der Netzwerkinfrastruktur während der kritischen Phase bis zum Abschluss der genannten IKT-Projekte ist von daher weder betrieblich noch tech- nisch vertretbar. Des Weiteren verfügt der Kanton nicht über die notwendigen perso- nellen Mittel, um zusätzlich zu den vorgenannten, bereits verzögerten IKT-Projekten eine Umstellung des Netzwerks zu begleiten. Mit der Beibehaltung des bisherigen Providers beschränken sich die Netzwerk- anpassungen auf die technisch erforderlichen Modernisierungen. Hin- zu kommt, dass der bisherige Anbieter wesentliche Vorkenntnisse be- treffend Netzwerkbetrieb beim Kanton Zürich hat, sodass insgesamt beim Kanton ein viel geringerer Koordinationsaufwand anfällt. Die Swisscom hat als Provider die Anforderungen des Kantons in den letzten zehn Jahren hinsichtlich Netzwerkstabilität, Verfügbarkeit und Konstanz der Dienstleistung, Flexibilität im Zusammenhang mit der Umsetzung des IKT-Programms sowie Professionalität in der Zu- sammenarbeit sehr gut erfüllt. Aus diesen Gründen soll ein neuer Vertrag mit der Swisscom mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen werden.
D. Vergabe Um die IKT-Projekte unterbruchlos und ohne weitere Verzögerungen abschliessen zu können, muss für den Betrieb des Netzwerks während einer Übergangsphase ein Folgeauftrag an die bestehende Leistungs erbringerin vergeben werden. Daher wird der Auftrag freihändig ge- stützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB, LS 720.1) an die Swisscom (Schweiz) AG, Bern, vergeben. Ein Wechsel des derzeitigen Providers (Swisscom) während der laufenden Systemüberführung und -erneuerung würde unter anderem erhebliche technische und betriebliche Schwierig- keiten bereiten (siehe Erwägung C). Da der auslaufende Vertrag keine Verlängerungsoption mehr enthält, ist ein neuer Vertrag mit der Swiss- com (Schweiz) AG abzuschliessen. Die Dauer des abzuschliessenden Vertrags beträgt drei Jahre. Hierzu ist eine Erhöhung der Vergabe- summe um 70,4 Mio. Franken notwendig. Gemäss Art. 48 Abs. 1 IVöB
ist diese freihändige Vergabe im Staatsvertragsbereich auf simap.ch zu veröffentlichen. Der Regierungsrat beabsichtigt, das Netzwerk und die zugehörigen Provider-Dienstleistungen ab 2028 öffentlich auszuschrei- ben. In den Vertragsverhandlungen mit der Swisscom konnten deutlich verbesserte Leistungen, angepasst an die IKT-Strategie, vereinbart wer- den. Aus der Vertragserneuerung mit gleichbleibenden Mengen über die Vertragslaufzeit ergeben sich folgende Verpflichtungen: Tabelle 1: Vertragserneuerung – Kosten (einschliesslich MWSt) in Mio. Franken Swisscom-Vertrag Total pro Jahr 22,3 – davon Connectivity und Access 19,3 – davon Netzübergänge, Internet, Security 1,9 – davon Lizenzen, Professional Services 1,1 Total über Vertragsdauer von drei Jahren 66,9 Reserve rund 5% 3,5 Total 70,4 Die Kosten bleiben mit 22,3 Mio. Franken pro Jahr gleich hoch wie beim bestehenden Vertrag mit der Swisscom. Tabelle 2: Bewilligte Vergaben 2015–2025 in Mio. Franken RRB Nr. 56/2015 (einschliesslich Reserven) 40,3 RRB Nr. 709/2017 (einschliesslich Reserven) 6,3 RRB Nr. 715/2020 (einschliesslich Reserven) 77,1 Zusätzliche Vergabesumme 70,4 Gesamte Vergabesumme 194,1 Für die Vertragserneuerung erhöht sich die gesamte Vergabesumme um 70,4 Mio. Franken auf 194,1 Mio. Franken.
E. Mittelbedarf Leistungsgruppe Nr. 4610 Die zusätzliche Vergabesumme beträgt 70,4 Mio. Franken. Hiervon trägt die Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, anteilmässig die Betriebskosten, die insbesondere in der kantonalen Verwaltung an- fallen. Darüber hinaus wird der Vertrag von weiteren Bezügern in An- spruch genommen, die selbst die Finanzierung übernehmen, wie etwa Gemeinden, Schulen und externe Dritte. Die in der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, bisher anfallenden Betriebskosten belau- fen sich auf jährlich 15,7 Mio. Franken. Für 2025 und 2026 wird mit wei- terhin 15,7 Mio. Franken gerechnet. Ab 2027 ist von einem Anstieg der Betriebskosten auszugehen (siehe Erwägung B).
Die Kosten für 2026–2028 werden der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 4610 belastet. Tabelle 3: Gesamte Netzwerkkosten für 2026–2028 in Mio. Franken Betriebskosten LEUnet2 62,8 Reserve 5% (künftiger Bedarf ab 2027) 1,6 Total 64,4
Der Mittelbedarf in der Leistungsgruppe Nr. 4610 ergibt sich somit wie folgt: Tabelle 4: Gesamter Mittelbedarf (in Mio. Franken) Erfolgsrechnung 2025 2026 2027 2028 2025–2028 Betriebskosten 15,7 15,7 15,7 15,7 62,8 Reserve 5% (künftiger Bedarf) – – 0,8 0,8 1,6 Total Mittelbedarf 15,7 15,7 16,5 16,5 64,4 KEF 2025–2028 –15,7 KEF 2026–2029 –15,7 –15,7 –15,7 Abweichung – – 0,8 0,8 Für die Vertragserneuerung bzw. für die Weiterführung und Sicher- stellung der Kontinuität des Netzwerkbetriebs ist eine Ausgabe von 64,4 Mio. Franken zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, zu bewilligen. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe (§ 37 Abs. 2 lit. a Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [LS 611]). Die Ausgaben sind für die gesetzlich vor- geschriebenen Verwaltungsaufgaben zwingend erforderlich und betref- fen die Beschaffung und Erneuerung der für die zeitgemässe Verwal- tungstätigkeit erforderlichen Sachmittel und Dienstleistungen. Ohne zeitgemässe Informatik können Verwaltungsaufgaben weder zuverlässig noch wirtschaftlich erfüllt werden. Die beschafften Dienstleistungen stellen den gesamthaften Netzwerkbetrieb in der kantonalen Verwaltung sicher. Es besteht kein betrieblicher, personeller und indirekter Folgeauf- wand/-ertrag. Interne Weiterverrechnung Die Weiterverrechnung der Leistungen der IKT-Grundversorgung für den Netzwerkbetrieb wird vom Amt für Informatik gemäss RRB Nr. 1233/2020 und dem IKT-Verrechnungshandbuch festgelegt. Die Netz- werkkosten werden den IKT-Arbeitsplatz-Leistungsbezügern durch die Pauschale für die IKT-Grundversorgung in Rechnung gestellt, dies ent- spricht der bereits etablierten Verrechnungspraxis.
F. Gremien Das Gremium Steuerung Digitale Verwaltung und IKT wurde an seiner Sitzung vom 22. Mai 2025 über die anstehende Vertragsverlänge- rung informiert.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Leistungen betreffend Betrieb des LEUnet-Netzwerks wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 64 400 000 zulasten der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, bewilligt.
II. Der Auftrag für die Bereitstellung und den Betrieb des LEUnet- Netzwerks wird gemäss Angebot vom 2. Mai 2025 zu Fr. 70 400 000 an die Swisscom (Schweiz) AG, Bern, vergeben.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli