RRB Nr. 728/2023
Statthalterämter, Anpassung Stellvertretungen 2021-2025
14. Juni 2023Deutsch2 min
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Juni 2023
728. Statthalterämter (Anpassungen Stellvertretungen 2021–2025)
Gemäss § 11 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 10. März 1985 (LS 173.1) bestimmt die Statthalterin oder der Statthalter mit Genehmigung des Regierungsrates einen oder mehrere Stellvertreter. Die Statthalterinnen und Statthalter ernennen für die jeweilige Amtsdauer ordentliche oder ausserordentliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Mit RRB Nr. 701/2021 wurde die Ernennung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Statthalterinnen bzw. der Statthalter für die Amts- dauer 2021–2025 genehmigt. Seither wurden mit RRB Nrn. 1287/2021, 1513/2021, 747/2022, 67/2023, 528/2023 und 665/2023 weitere Ernennungen und Entlassungen genehmigt. Der Statthalter des Bezirks Zürich hat für den Rest der Amtsdauer 2021–2025 aufgrund von personellen Änderungen eine weitere ausser- ordentliche Stellvertreterin ernannt und eine bisherige ausserordentliche Stellvertreterin entlassen. Die ernannte ausserordentliche Stellvertreterin ist Angestellte des Statt- halteramtes. Gegen die Ernennung bestehen keine Einwände und sie kann genehmigt werden.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Ernennung bzw. die Entlassung der nachfolgend aufgeführten ausserordentlichen Stellvertreterinnen des Statthalters des Bezirks Zürich für den Rest der Amtsdauer 2021–2025 werden genehmigt: – Juristische Sekretärin, Tatjana Katja Roth, MLaw (Ernennung per 1. Juni 2023) – Juristische Sekretärin, Cecile Hediger, MLaw (Entlassung per 28. Februar 2023)
II. Mitteilung an die ausserordentlichen Stellvertreterinnen des Statt- halters (Versand durch die Direktion der Justiz und des Innern), das Statthalteramt Zürich sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli