RRB Nr. 731/2021
Zusatzfinanzierung Berufsbildung für die Jahre 2022 bis 2025
30. Juni 2021Deutsch13 min
Source zh.ch
Zusatzfinanzierung Berufsbildung für die Jahre 2022 bis 2025
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Juni 2021
731. Zusatzfinanzierung Berufsbildung für die Jahre 2022 bis 2025
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Coronapandemie hatte negative Auswirkungen auf die Berufs- bildung. Die Lernenden mussten teilweise im Fernunterricht zu Hause beschult werden und ihre Arbeit, die sie sonst im Lehrbetrieb leisteten, zu Hause im Homeoffice oder ohne Kundenkontakt absolvieren. Die Betreuung, Unterstützung und Ausbildung konnten nicht in dem sonst üblichen Mass erfolgen. Dies zeigte insbesondere bei schulisch schwä- cheren Lernenden negative Auswirkungen. Ausserdem ist bekannt, dass die psychischen Probleme bei Jugendlichen in der Coronakrise stark zugenommen haben. Mit umgehend ergriffenen Massnahmen und deren lückenloser Weiterführung galt bzw. gilt es, allfällige Defizite möglichst aufzufangen. Die Ausbildungsbetriebe sind in unterschiedlichem Ausmass betrof- fen. Je nach Branche mussten Betriebe aufgrund der nationalen und kantonalen Einschränkungen während der Pandemie ihre Tätigkeiten stark einschränken oder ganz einstellen. Dadurch wurde einerseits die Ausbildung der Lernenden, anderseits die Bereitschaft, Lehrstellen an- zubieten, negativ beeinflusst. In einzelnen Branchen haben Lernende durch Betriebsschliessungen ihre Lehrstelle verloren oder sie konnten sich nur ungenügend auf das Qualifikationsverfahren vorbereiten. Unterstützt durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA), die Berufsfachschulen und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation konnten in einem gewissen Umfang bereits 2020 An- schlusslösungen vermittelt, die Beratung der Lernenden und Betriebe verstärkt und zielgerichtete Vorbereitung auf das Qualifikationsverfah- ren kurzfristig und verbundpartnerschaftlich bereit gestellt werden. Teilweise mussten dennoch Lehrende und Berufsbildnerinnen und Be- rufsbildner an private Anbieter wie KABEL und JOBCADDY vermit- telt werden, weil im MBA zu wenig Mittel zur Verfügung standen. Die- se Massnahmen werden 2021 weitergeführt, und es ist davon auszuge- hen, dass der Bedarf an diesen zusätzlichen Unterstützungsangeboten weiter bestehen und sogar ansteigen wird, da sich die Folgen der Pan- demie weiter auf den Lehrstellenmarkt auswirken werden. Diese Her- ausforderung wird zusätzlich verstärkt durch das Bevölkerungswachs- tum und den damit verbundenen Anstieg der Lernendenzahlen im Kanton Zürich.
55000 51’900 50’000 50000
45000 42’300
40000
Anzahl Lernende 35000
30000
25000
20000
15000 9’600 10000 7’600
2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040
Bestand bis 2019 Prognose bis 2040 Entwicklung bis 2040
Abbildung 1: Prognose Berufsbildung für den Kanton Zürich bis 2040
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müsste die Anzahl der Lehrstellen und Lehrverträge stark zunehmen, was derzeit noch nicht der Fall ist.
B. Massnahmen Der Kanton ist für die Aufsicht über die Berufsbildung, einschliess- lich der überbetrieblichen Kurse und Qualifikationsverfahren, und den schulischen Teil der Berufsbildung zuständig und trägt die ungedeck- ten anrechenbaren Aufwendungen des in seinem Auftrag durchgeführ- ten Berufsfachschul- und Berufsmaturitätsunterrichts (§§ 10 Abs. 1 und 36 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufs- bildung vom 14. Januar 2008 [EG BBG, LS 413.31]). Zudem unterstützt und fördert der Kanton die Ausbildungsbereitschaft der Arbeitgeben- den durch die Beratung und Begleitung der Lehrbetriebe in administ- rativer und rechtlicher Hinsicht (§ 8 Abs. 2 EG BBG und § 13 Verord- nung zum EG BBG vom 8. Juli 2009 [VEG BBG, LS 413.311]). Weiter ergreift der Kanton gemäss § 8 Abs. 4 EG BBG in Verbindung mit § 4 VEG BBG zusätzliche befristete Massnahmen zur Lehrstellenförde- rung, wenn sich ein Ungleichgewicht auf dem Lehrstellenmarkt gemäss Art. 13 des Berufsbildungsgesetzes (BBG; SR 412.10) abzeichnet oder eingetreten ist.
Wie die Prognose Berufsbildung für den Kanton Zürich bis 2040 (siehe Abbildung 1) zeigt, sind knapp 10 000 zusätzliche Lehrstellen zu schaffen. Sollte dies nicht gelingen, sind vollschulische Angebote wie Gymnasium, Fachmittelschule, Handelsmittelschule und Informatik- mittelschule auszubauen. Vollschulische Angebote verursachen rund die dreifachen Ausbildungskosten und haben den zweieinhalbfachen Bedarf an Fläche. In der Berufsbildung sollen zudem die folgenden Ziele erreicht werden: Die Abschlussquote soll auf 95% steigen (Vor- gabe der Erziehungsdirektorenkonferenz [Wirkungsindikator W3 in der Leistungsgruppe Nr. 7306]), die Lehrabbruchquote soll gesenkt und die Bestehensquote der Qualifikationsverfahren soll erhöht wer- den. Um die beschriebenen Auswirkungen der Coronapandemie mög- lichst langfristig zu mildern, die Berufsbildung nachhaltig zu stärken und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sollen gestützt auf die genannten Rechtsgrundlagen folgende Massnahmen ergriffen werden: a. Kampagne Lehrstellenmarketing Bereits Anfang der 2000er-Jahre wurde ein kantonales verbundpart- nerschaftlich getragenes Projekt zur Schaffung von Lehrstellen sehr erfolgreich umgesetzt. Dieses soll neu gestartet werden. Ziel ist es, die Ausbildungsbereitschaft der Lehrbetrieb zu erhalten und in grossen Umfang neue Betriebe für die Ausbildung zu gewinnen (Google-Ef- fekt). Letzteres ist mit einem grossen Initialaufwand verbunden. Wie bereits ausgeführt, ist dem Fachkräftemangel in allen Branchen zu begegnen, insbesondere aber in Branchen, die durch die Coronapan- demie besonders betroffen sind (Gastgewerbe, Detailhandel im Non- Food-Bereich, Reisebranche, Coiffeusen und Coiffeure, Kosmetikerin- nen und Kosmetiker sowie Berufe mit kleineren Mengengerüsten wie z. B. Veranstaltungsfachpersonen). Die nachstehende Tabelle zeigt bei einigen Branchen (Coiffeurgewerbe und Schönheitspflege, Gross- und Einzelhandel) einen Rückgang der Ende Mai 2021 noch freien Lehr- stellen gegenüber den Vorjahren. In anderen Branchen waren aber be- reits Ende Mai 2021 alle Lehrstellen vergeben (Datenbanken, Netz- werkdesign und -administration), was auf einen Lehrstellenmangel in der betreffenden Branche hindeutet. Ein steigendes Angebot an Lehr- stellen gegenüber den Vorjahren deutet darauf hin, dass die Betriebe Mühe haben, Lernende zu finden (Sozialarbeit und Beratung).
Total freie Lehrstellen Gemittelt Differenz Ausbildungsfeld 2021 2020 2019 2018 2018–2020 zu 2021 Audiovisuelle Techniken und 11 21 22 19 21 –10 Medienproduktion Baugewerbe Hoch- und Tiefbau 308 345 356 342 348 –40 Datenbanken, Netzwerkdesign 4 1 0 1 1 3 und -administration Elektronik und Automation 19 34 19 23 25 –6 Coiffeurgewerbe und Schönheitspflege 177 293 250 240 261 –84 Gastgewerbe und Catering 288 286 279 265 277 11 Gesundheit nicht andernorts klassifiziert 0 0 1 0 0 0 Gross- und Einzelhandel 457 612 436 591 546 –89 Kraftfahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge 110 142 90 107 113 –3 Krankenpflege und Geburtshilfe 46 33 37 34 35 11 Maschinenbau und Metallverarbeitung 95 105 113 105 108 –13 Mode, Innenarchitektur und 0 7 1 0 3 –3 industrielles Design Sekretariats- und Büroarbeit 127 147 158 147 151 –24 Sozialarbeit und Beratung 237 135 160 145 147 90 Textilien (Kleidung, Schuhwerk und Leder) 0 2 6 8 5 –5 Abbildung 2: Entwicklung der offenen Lehrstellen 2018–2021 per Ende Mai, ausgewählte Branchen
Diese Hinweise sind genauer zu analysieren und es sind die notwen- digen Massnahmen zu ergreifen, um genügend Fachpersonen für den zukünftigen Arbeitsmarkt sicherzustellen. Nicht erst die Coronapandemie hat gezeigt, dass das Gesundheits- wesen dringend mehr gut ausgebildetes Personal braucht. Die Arbeits- bedingungen während der Coronapandemie haben allerdings der At- traktivität dieser Branchen geschadet. Die Ausbildungsbereitschaft steigt, wenn die Betriebe zu Beginn ihrer Ausbildungstätigkeit bei der Betreuung der Lernenden unterstützt werden und kompetente An- sprechpersonen verfügbar sind. Dieses zeigt sich auch beim Gastgewer- be, wo zwei solche Projekte bereits in der Umsetzung sind. Zudem ist es wichtig, die Entwicklung neuer Berufe zu unterstützen, wie dies beispielsweise bei den Gebäudeinformatikerinnen und -infor- matikern geschieht. Diese Ausbildung beginnt 2021. In sehr kurzer Zeit sind zudem neue Bedürfnisse im Bereich der Digitalisierung ent- standen, welche die bereits sehr grosse Nachfrage nach Fachleuten nochmals erhöht haben. In diesem Bereich sind neue Berufe in Ent-
wicklung (z. B. E-Commerce oder Digital Business), die in ein bis zwei Jahren Ausbildungsplätze und die damit verbundene Unterstützung in Ausbildungsfragen benötigen. Für die Durchführung der Kampagne Lehrstellenmarketing sind personelle Mittel für die Leitung der Kampagne sowie weitere finan- zielle Mittel für Administration, Marketing und Werbung notwendig. Der daraus resultierende Mehraufwand beträgt, gemäss den Erfahrun- gen aus den 2000er-Jahren, in den Jahren 2022 bis 2025 schätzungswei- se jährlich je Fr. 500 000. b. Berufsbildungsforen stärken Die in den Regionen gut verankerten Berufsbildungsforen sind als Vereine organisiert und werden heute mit einem geringen Beitrag durch das MBA unterstützt. Sie machen sich für die duale Berufsbil- dung stark und fördern die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Schulen und Institutionen. Sie stossen Projekte an und sorgen für eine gute Vernetzung der verschiedenen Akteure in der Berufsbildung. Da- mit leisten die Berufsbildungsforen einen wichtigen Beitrag zur Schaf- fung von Lehrstellen. Sie organisieren Schnupperlehren, führen Be- rufswettbewerbe durch und organisieren Veranstaltungen für Schüle- rinnen und Schüler der Sekundarstufe I und für deren Eltern im Zu- sammenhang mit der Lehrstellensuche. Diese Massnahmen haben zum Ziel, dass Lehrberuf und Lehrbetrieb für die Lernenden passen, was eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss ist. Die Berufsbildungsforen sollen im Rahmen der vorgeschlagenen Massnah- men finanziell stärker unterstützt werden, um im Rahmen des Berufs- bildungsmarketings eine verstärkte regionale Wirkung bei den Betrie- ben und den abgebenden Schulen der Sekundarstufe I zu erzielen. Ins- besondere bei den Sekretariaten zeigte sich, dass ein Ausbau der Kapa- zitäten notwendig ist. Der daraus resultierende Mehraufwand beträgt in den Jahren 2022 bis 2025 je Fr. 450 000. c. Erhöhung Zahl der Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren Die Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren nehmen eine wichtige Rolle im System Berufsbildung ein. Deren Funktion hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. In erster Linie beraten und unterstützen sie die Lehrbetriebe in allen Fragen der betrieblichen Ausbildung und stellen so die betriebliche Ausbildungsqualität sicher. Deren Aufsichtsfunktion ist heute von untergeordneter Bedeutung. In vielen Kantonen wurde deshalb die Funktionsbezeichnung Ausbil- dungsberaterin bzw. Ausbildungsberater eingeführt. Ist der Ausbil- dungserfolg einer oder eines Lernenden gefährdet, suchen die Berufs-
inspektorinnen und Berufsinspektoren gemeinsam mit den Lehrver- tragsparteien nach Lösungen, um die weitere Ausbildung sicherzustel- len und den Lernenden einen Abschluss zu ermöglichen. Dabei koordinieren sie teilweise Massnahmen, die alle drei Lernorte – Lehr- betrieb, überbetriebliche Kurse und Berufsfachschule – betreffen kön- nen. Zudem sind die Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren in die Entwicklung bestehender und neuer Berufe in Zusammenarbeit mit dem Bund und den Organisationen der Arbeitswelt eingebunden. In der Coronakrise zeigte sich die Notwendigkeit einer Intensivie- rung der Betreuung der Lehrbetriebe. Die Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren fördern die Ausbildungsbereitschaft und die Aus- bildungsqualität bei den Betrieben und unterstützen Lernende und Be- rufsbildnerinnen und Berufsbildner in schwierigen Situationen wäh- rend der Ausbildung. Die Förderung der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe wird in vielen von der Krise stärker betroffenen Branchen auch in den kommenden Jahren einen wesentlichen Einfluss auf die Anzahl Lehrstellen haben. Die Anzahl Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren beträgt seit 2007 unverändert 15 Vollzeitstellen. Die Zahl der zu betreuenden Lernverhältnisse hat sich seit 2007 jedoch von 29 500 auf derzeit rund 35 400 erhöht, was einer Zunahme von rund 20% entspricht. Dies be- deutet, dass eine Berufsinspektorin und ein Berufsinspektor 2500 Ler- nende betreut. Die starke Fluktuation bei den Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern in den Lehrbetrieben hat neben der grösseren Anzahl an Lehrverhältnissen zu einem starken Anstieg des Arbeitsaufwands geführt. Um der durch die Coronakrise sich zusätzlich verschärften Knappheit zu begegnen und auch den Bedürfnissen der Lehrbetriebe besser entsprechen zu können, soll die Zahl der Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren sowie der Sachbearbeiterinnen und Sachbe- arbeiter erhöht werden. Damit einhergehend soll zudem das Coaching verstärkt und ein Berufsbildungsmarketing aufgebaut werden (siehe Massnahmen a und b). Die Anpassung des Stellenplans des MBA wird mit separatem Beschluss des Regierungsrates zu einem späteren Zeit- punkt vorgenommen. Die Anzahl Stellen für Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren, Berufsbildungsmarketing, Coaching und ent- sprechende administrative Unterstützung soll ab 2022 um vier Stellen erhöht werden. Der daraus resultierende Mehraufwand (Personalauf- wand und Kosten z. B. für die Arbeitsplätze) beträgt 2022 voraussichtlich Fr. 800 000 und in den Jahren 2023–2025 jeweils Fr. 720 000.
d. Zusätzliche finanzielle Mittel an den Schulen für die Beratung, Förderung und Begleitung der Lernenden Die Coronapandemie hat insbesondere auf leistungsschwächere und psychosozial gefährdete Jugendliche deutlich negative Auswirkungen. Solche Defizite müssen möglichst nachhaltig aufgefangen werden. Dazu braucht es zusätzliche finanzielle Mittel im Bereich der Beratung, Betreuung und Begleitung von Lernenden. Bereits heute erhalten die Berufsfachschulen einen zusätzlichen Budgetbetrag von 6% der Lek- tionen in der Grundbildung gemäss den nationalen Bildungsverord- nungen für schulspezifische Massnahmen. Grundlage dafür bildet das Rahmenkonzept «Beratung–Förderung–Begleitung» für Berufsfach- und Berufsmaturitätsschulen im Kanton Zürich, das die Bildungsdi- rektion am 27. März 2015 gestützt auf Art. 17 und 22 BBG und Art. 10, 20 und 35 der Berufsbildungsverordnung (SR 412.101) erlassen hat. Die Schulen haben dazu aufgrund kantonaler Rahmenvorgaben individuel- le, schulspezifische Stütz- und Förderkonzepte entwickelt. Um Defizite bei den Lernenden aus der Coronazeit angemessen auffangen zu kön- nen, wird der Zuschlag für Beratung–Förderung–Begleitung für 2022 und für das Schuljahr 2022/2023 befristet um 50% erhöht, d. h. von 6% auf 9% der Lektionen in der Grundbildung. Für das Schuljahr 2023/2024 soll eine Senkung auf 8% der Lektionen in der Grundbildung erfolgen, da davon ausgegangen werden kann, dass wieder weniger Massnahmen notwendig sein werden. Die Schulen sollen damit die Möglichkeit er- halten, diese Mittel schulspezifisch und individuell gemäss ihren bereits vorliegenden Konzepten einzusetzen. So können Stütz- oder Förderkur- se intensiviert, Klassengrössen temporär verkleinert oder Coaching- Angebote verstärkt werden. Der daraus resultierende Mehraufwand beträgt 2022 Fr. 7 800 000, 2023 Fr. 6 720 000 und 2024 Fr. 3 030 000. Die- se Ausgaben werden von der Bildungsdirektion bewilligt. e. Unterstützungsangebote bei den Berufsvorbereitungsjahren Die Anbietenden von Berufsvorbereitungsjahren (BVJ) können ge- mäss § 8 Abs. 1 VEG BBG zusätzliche individuelle Begleitung (ZIB) anbieten. Um Defizite bei Schülerinnen und Schülern, die den Über- gang aus der Sekundarstufe I in die Berufsbildung nicht direkt ge- schafft haben, angemessen auffangen zu können, soll wie bei den Be- rufsfachschulen die zusätzliche, individuelle Betreuung bei den Teil- nehmenden der BVJ für den Zeitraum von 2022 bis 2025 erhöht wer- den. Bisher waren nur 10% unterstützungsberechtigt. Neu soll für 15% der Teilnehmenden eine zusätzliche individuelle Begleitung ermöglicht werden. Der daraus resultierende Mehraufwand beträgt in den Jahren 2022 bis 2025 je Fr. 300 000.
C. Finanzielle Auswirkungen Die Durchführung der aufgeführten Massnahmen hat folgende finan zielle Auswirkungen: Massnahmen (in Franken) 2022 2023 2024 2025 Leistungsgruppe Nr. 7000 Bildungs verwaltung c. Erhöhung der Zahl Berufsinspektorinnen 800 000 720 000 720 000 720 000 und Berufsinspektoren, Sachbearbeite- rinnen und Sachbearbeiter, des Coa- chings und Berufsbildungsmarketings Total Leistungsgruppe Nr. 7000 800 000 720 000 720 000 720 000 Leistungsgruppe Nr. 7306 Berufsbildung a. Berufsbildungsmarketing, Schaffung der 500 000 500 000 500 000 500 000 Stelle für den Lehrstellenbeauftragten einschliesslich Sachbearbeitung (rund 1,5 Stellen) sowie für das Marketing und die Werbung b. Stärkere Unterstützung Berufsbildungs- 450 000 450 000 450 000 450 000 foren d. Zusätzliche finanzielle Mittel für Bera- 7 800 000 6 720 000 3 030 000 tung/Förderung/Begleitung e. Unterstützung von BVJ-Lernenden und 300 000 300 000 300 000 300 000 Erhöhung der ZIB auf 15% Total Leistungsgruppe Nr. 7306 9 050 000 7 970 000 4 280 000 1 250 000 Total Leistungsgruppen Nrn. 7000 9 850 000 8 690 000 5 000 000 1 970 000 und 7306 Die Mehrkosten sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz- plan (KEF) 2021–2024 nicht enthalten und können in den Leistungs- gruppen Nrn. 7000, Bildungsverwaltung, und 7306, Berufsbildung, nicht kompensiert werden. Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, die folgenden Beträge in den Leistungsgruppen Nrn. 7000, Bildungsver- waltung, und 7306, Berufsbildung, mit den Nachträgen zum Budgetent- wurf 2022 sowie für die weiteren Planjahre im KEF 2023–2026 wie folgt aufzunehmen: für das Jahr 2022 Fr. 9 850 000, für das Jahr 2023 Fr. 8 690 000, für das Jahr 2024 Fr. 5 000 000 und für das Jahr 2025 Fr. 1 970 000.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, die zusätzlichen Ausgaben gemäss lit. C der Erwägungen mit den Nachträgen zum Budgetentwurf 2022 sowie für die weiteren Planjahre im KEF 2023–2026 aufzuneh- men.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli