RRB Nr. 732/2019
Gemeindebudgets 2019, Berichterstattung der Bezirksräte, Kenntnisnahme
21. August 2019Deutsch4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. August 2019
732. Gemeindebudgets 2019 (Berichterstattung der Bezirksräte)
Erwägungen
Mit Beschluss Nr. 994/2018 forderte der Regierungsrat die Bezirksräte unter anderem auf, über ihre Budgetprüfung 2019 Bericht zu erstatten und der Direktion der Justiz und des Innern (JI) bis zum 31. März 2019 die Prüfungsdokumentation einzureichen. Der Regierungsrat begründete seinen Beschluss im Wesentlichen damit, dass sichergestellt werden müsse, dass § 119 Abs. 2 und 3 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (GG, LS 131.1) eingehalten werden. Ende März 2019 reichten die Bezirksräte ihre Unterlagen der JI ein, die in der Folge eine Prüfung der eingereich- ten Dokumente vornahm. Die Prüfung der Gemeindebudgets 2019 umfasste 162 politische Ge- meinden und 84 Gemeinden mit Schulaufgaben. Die Politischen Gemein- den Wädenswil, Hütten und Schönenberg sowie die Oberstufenschulge- meinde Wädenswil, die Politischen Gemeinden Oberstammheim, Unter- stammheim und Waltalingen sowie die Schulgemeinde Stammertal, die Primarschulgemeinden Elsau und Schlatt sowie die Oberstufenschulge- meinde Elsau-Schlatt wurden wegen ihrer jeweiligen auf den 1. Januar 2019 erfolgten Vereinigung nicht geprüft. Bei 117 der 162 politischen Gemeinden wurde die von § 119 GG ver- langte Abgrenzung korrekt vorgenommen. Bei 33 politischen Gemeinden unterblieb insbesondere die Auflösung der Abgrenzung 2017, weshalb bei diesen das in § 119 GG vorgeschriebene Modell nicht korrekt ange- wendet wurde. Bei neun politischen Gemeinden konnte mangels Unter- lagen keine Prüfung vorgenommen werden. Eine politische Gemeinde korrigierte das Budget und legte dieses dem zuständigen Bezirksrat noch- mals zur Prüfung vor. Zwei politische Gemeinden erhoben gegen die Aufhebung des Budgets Rekurs. Bei einigen politischen Gemeinden, wel- che die Auflösung der Abgrenzung 2017 unterliessen, wurde im Beschluss des zuständigen Bezirksrates darauf hingewiesen, dass diese in der noch zu erstellenden Eingangsbilanz gemäss § 179 GG korrekt zu erfolgen habe. Von 84 Gemeinden mit Schulaufgaben nahmen 59 die Abgrenzung korrekt vor. 21 solcher Gemeinden unterliessen die Auflösung der Ab- grenzung 2017 und wendeten damit das Modell von § 119 GG nicht kor- rekt an. Bei vier weiteren Gemeinden mit Schulaufgaben wurden andere Fehler festgestellt. Das Budget 2019 einer Schulgemeinde wurde vom zu- ständigen Bezirksrat aufgehoben. In der Folge erstellte die Schulgemeinde ein neues, korrektes Budget 2019 und unterbreitete dieses dem zuständi- gen Bezirksrat erneut zur Genehmigung.
Auch bei den Gemeinden mit Schulaufgaben unterblieb die Auflösung der Abgrenzung 2017 vielfach, worauf die zuständigen Bezirksräte wiede- rum darauf hinwiesen, dass die Abgrenzung in der noch zu erstellenden Eingangsbilanz gemäss § 179 GG korrekt zu erfolgen habe. Bereits am 1. Oktober 2018 reichten die Kantonsräte Jörg Kündig, Gossau, Markus Bärtschiger, Schlieren, und Jean-Philippe Pinto, Volkets- wil, eine parlamentarische Initiative betreffend Abgrenzung Ressourcen- ausgleich ein, mit der eine Änderung von § 119 Abs. 2 und 3 des Gemeinde- gesetzes gefordert wurde (KR-Nr. 300/2018). Am 18. bzw. 25. März 2019 beschloss der Kantonsrat, § 119 GG zu ändern (Aufhebung der Pflicht zur zeitlichen Abgrenzung des Ressourcenausgleichs und Streichung Differenzmodell) und die Änderung auf den 1. April 2019 dringlich in Kraft zu setzen. Mit der erfolgten Budgetüberprüfung durch die Bezirksräte sowie mit der vom Kantonsrat beschlossenen Änderung von § 119 GG sind gute Voraussetzungen geschaffen, um auf weitere Massnahmen zur Sicherstel- lung der gesetzeskonformen Budgetierung der Gemeinden verzichten zu können. Mit Beschlüssen des Regierungsrates vom 10. April 2019 und 12. Juni 2019 wurden die Rekurse der zwei Gemeinden auf der Grundlage der am 1. April 2019 in Kraft getretenen Änderung von § 119 GG gutgeheissen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Vom Ergebnis der Budgetprüfung 2019 durch die Bezirksräte und das Gemeindeamt wird Kenntnis genommen.
II. Auf weitere Massnahmen gegenüber den Gemeinden zum Budget 2019 wird verzichtet.
III. Mitteilung an die Bezirksräte sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli