RRB Nr. 733/2010
Strassen, Regensberg, Boppelserstrasse, Sanierungsprojekt, gebundene Ausgabe
19. Mai 2010Deutsch3 min
Source zh.ch
Strassen, Regensberg, Boppelserstrasse, Sanierungsprojekt, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Mai 2010
733. Strassen (Regensberg, 606 Boppelserstrasse, Grenze Regensberg bis
Erwägungen
Skilift, km 4.390–5.080, Fahrbahninstandsetzung) Das zu sanierende Strassenstück ist Bestandteil der Verbindungsachse zwischen Regensberg und Boppelsen. Die Boppelserstrasse weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von 1100 Fahrzeugen mit einem Anteil von 3% LKW auf. Die Boppelserstrasse wurde im Abschnitt zwischen der Grenze Regensberg bis Skilift Regensberg im Jahr 1988 zum letzten Mal sa- niert. Die Fahrbahnoberfläche und der Parkplatz im Sanierungsabschnitt sind versprödet und ausgemagert. Zusätzlich haben sich Spurrinnen und leichte Verformungen gebildet. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Aufgrund des Laborberichts der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird im Bereich km 4.460 bis 4.760 der talseitige Fahr- streifen, der eine schlechte Tragfähigkeit aufweist, im Zusammenhang mit der neuen Entwässerungsleitung vollständig erneuert. Bei der übri- gen Strassenoberfläche wird ein Hocheinbau mit einer Deckschicht vorgenommen. Der Parkplatz Linde, der im regionalen Richtplan ent- halten ist, wird ebenfalls mit einem zweischichtigen Belag erneuert. Da die Boppelserstrasse in einer Quellwasserschutzzone liegt, ist die Strassenentwässerung nach Art. 7 und 9 des Schutzzonenreglements zu sanieren. Das anfallende Strassenabwasser wird im Bereich der Schutz- zonen gesammelt und über geschlossene Rohre abgeleitet. Im Bereich der Schutzzone werden die Randabschlüsse mit einer Stellplatte und wo nötig mit einem Wasserstein ausgeführt. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2010 enthalten. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist mit folgen- den Kosten zu rechnen: Bauarbeiten Fr. 1 154 000 Nebenarbeiten Fr. 91 000 Technische Arbeiten Fr. 75 000 Total Fr. 1 320 000
Diese Ausgaben sind nach § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Control- ling und Rechnungslegung gebunden. Für die Verwirklichung des Bau- vorhabens ist eine Ausgabenbewilligung von Fr. 1 320 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Ob- jekt Nr. 84U-10250), zu bewilligen. Die Ausgaben sind im Budget 2010 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Bauausführung des Sanierungsprojektes an der Boppelser- strasse, Gemeinde Regensberg, km 4.390–5.080, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 320 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss der Formel Startausgabenbewilligung × Zielindex ÷ Start- index mit Stichtag 26. April 2010 der Teuerung angepasst.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli