RRB Nr. 733/2015
Härtefallkommission, Amtsdauer 2011-2015, Ersatzwahl
8. Juli 2015Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2015
733. Härtefallkommission, Amtsdauer 2011–2015 (Ersatzwahl)
Erwägungen
Gemäss § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Härtefallkommission vom 29. April 2009 (LS 142.31) sollen der Kommission namentlich Vertrete- rinnen und Vertreter der kantonalen Fachstelle für Integrationsfragen, der kantonalen kirchlichen Körperschaften, von Hilfswerken und der Ge- meinden angehören. Als Vertreterin der Fachstelle für Integrationsfragen für die Amts- dauer 2011–2015 wählte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 847/2011 deren Leiterin, Julia Morais. Mit Beschluss Nr. 1365/2014 verlängerte der Regierungsrat die Amtsdauer bis längstens 31. Dezember 2015. Julia Morais verliess die Fachstelle für Integrationsfragen auf Ende Juni 2015. Ab Juli 2015 leitet Stellvertreter Thomas Heyn die Fachstelle ad interim. Für den Rest der bis längstens am 31. Dezember 2015 ver- längerten Amtsdauer ist er als Vertreter der Fachstelle für Integrations- fragen in die Härtefallkommission zu wählen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Julia Morais, Markircherstrasse 6, 4055 Basel, wird unter Verdan- kung der geleisteten Dienste auf den 30. Juni 2015 als Mitglied der Härte- fallkommission entlassen.
II. Als Mitglied der Härtefallkommission wird für den Rest der ver- längerten Amtsdauer 2011–2015 mit Wirkung ab 1. Juli 2015 gewählt: Thomas Heyn, interimistischer Leiter der Fachstelle für Integrationsfra- gen, Neumühlequai 10, Postfach, 8090 Zürich.
III. Mitteilung an die Genannten sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi