RRB Nr. 734/2012
Rotationsgewinne 2011, Berichterstattung
4. Juli 2012Deutsch5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Juli 2012
734. Berichterstattung Rotationsgewinne 2011
Erwägungen
1. Ausgangslage und Auftrag Rotationsgewinne entstehen, wenn Funktionen durch Mitarbeitende besetzt werden, deren Lohnniveau tiefer ist als das der Vorgängerinnen oder Vorgänger. Mit RRB Nr. 1294/2008 wurde die Methodik zur Be- rechnung der Rotationsgewinne festgelegt. Von 2005 bis 2009 schwank- ten die Rotationsgewinne der Direktionen zwischen 0,4% und 1,4% der Lohnsumme. 2010 betrugen die Rotationsgewinne der Direktionen gemäss RRB Nr. 1198/2011 zwischen 0,4% und 1,2% der Lohnsumme. Wie in den Vorjahren legte der Regierungsrat zuletzt mit RRB Nr. 1198/ 2011 fest, dass für die künftigen Finanzplanungen 0,4% der Rotations- gewinne für die Finanzierung von individuellen Lohnerhöhungen ver- wendet werden können. Sollten die Rotationsgewinne in den kommen- den Jahren höher oder tiefer ausfallen, so ist die Vorgabe der für die Finanzplanung zu verwendenden Rotationsgewinne zu überprüfen. Die Höhe der Verwendung der Rotationsgewinne des Kantons wird jeweils in den Richtlinien zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan und zum Budget festgelegt. Für die Lehrpersonen und Schulleitungen der Volksschulen werden die Rotationsgewinne abweichend von der mit RRB Nr. 1294/2008 festgelegten Methodik berechnet. Die Rotationsgewinne ergeben sich aus der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Jahresgrundlohn per 1. Januar und 31. Dezember eines Jahres, vervielfacht mit dem ge- ringeren Gesamtbeschäftigungsgrad aller Mitarbeitenden. Dieses ver- einfachte Verfahren begründet sich zum einen aus der Homogenität der Berufsgruppen, die sich ausschliesslich auf ein Amt beschränkt. Zum anderen werden bei diesem Berechnungsverfahren insbesondere Ver- änderungen der Lehrverpflichtungen (Anzahl Lektionen) durch den bestehenden Mitarbeitendenstamm berücksichtigt.
2. Ergebnisse Rotationsgewinne 2011 pro Direktion und Personalgruppe Rotationsgewinne werden massgeblich von der Lohndifferenz zwi- schen den ein- und austretenden Mitarbeitenden und der Anzahl bzw. dem gesamten Beschäftigungsgrad der ein- und austretenden Mitarbei- tenden beeinflusst. Beide Einflussgrössen sollen aus personalpolitischen Überlegungen nicht gesteuert werden, was bedeutet, dass bei den Rota- tionsgewinnen eine Zielgrösse weder festzulegen noch anzustreben ist. Die Rotationsgewinne werden auf der Grundlage des Personalbestan- des der Direktionen gemäss der Personal- und Lohnstatistik des jewei- ligen Berichtsjahres berechnet. Ausgenommen sind die Staatskanzlei, die Rechtspflege und die selbstständigen Anstalten. Zudem werden bei den Rotationsgewinnen Anstellungen im Stundenlohn nicht berück- sichtigt, da diese in der Regel variabler sind und die Zuordnung zu einer bestimmten Funktion nicht zwingend beim folgenden Anstellungsver- hältnis gültig bleibt. Darüber hinaus werden Ausbildungsfunktionen, Magistratsfunktionen und Kommissionsmitglieder nicht berücksichtigt, die in der Personalstatistik unter der Rubrik «Übrige» ausgewiesen wer- den. Grundlage der Berechnung der Rotationsgewinne sind die Grund- löhne ohne Zulagen wie Kinderzulagen, Schichtzulagen oder Dienstal- tersgeschenke. Entsprechend vermindert sich die für den prozentualen Ausweis der Rotationsgewinne massgebende Lohnsumme pro Direk- tion gegenüber der Personal- und Lohnstatistik. Die Rotationsgewinne werden pro Direktion ausgewiesen. Zudem werden sie einerseits nach den Lehrpersonen und anderseits nach dem Verwaltungs- und Betriebs- personal gemäss Personalverordnung, einschliesslich dem Polizeiper- sonal gemäss Kantonspolizeiverordnung (kurz: Verwaltungspersonal), ausgewertet. Tabelle 1: Rotationsgewinne 2011 pro Direktion Direktion Lohnsumme 2011 Rotationsgewinn Rotationsgewinn (Grundlohn) 2011 2011 in % in 1000 Franken in 1000 Franken der Lohnsumme Justiz und Inneres 167 291,4 1 237,9 0,7 Sicherheitsdirektion 366 525,4 3 247,4 0,9 Finanzdirektion 100 762,9 715,9 0,7 (einschliesslich BVK) Volkswirtschaftsdirektion 82 498,4 289,4 0,4 (einschliesslich ALK, ZVV) Gesundheitsdirektion 216 146,1 1 159,0 0,5 Bildungsdirektion 1 505 723,0 20 491,7 1,4 Baudirektion 139 817,1 1 024,2 0,7 Total Direktionen 2 578 764,3 28 165,5 1,1
Tabelle 2: Rotationsgewinne 2011 pro Personalgruppe Personalgruppe Lohnsumme 2011 Rotationsgewinn Rotationsgewinn (Grundlohn) 2011 2011 in % in 1000 Franken in 1000 Franken der Lohnsumme Lehrpersonen 1 362 916,5 19 641,8 1,4 Verwaltungspersonal 1 215 847,8 8 523,7 0,7 Total Direktionen 2 578 764,3 28 165,5 1,1
3. Beurteilung der Rotationsgewinne 2011 betragen die Rotationsgewinne aller Direktionen insgesamt 1,1% der Lohnsumme und liegen zwischen 0,4% und 1,4% der Lohn- summe der Direktionen. Die Rotationsgewinne fallen somit im Ver- gleich zu 2010 etwas höher aus. Wie bereits in den Vorjahren ist der prozentuale Anteil der Rotati- onsgewinne in der Bildungsdirektion bzw. bei den Lehrpersonen 2011 höher als beim Verwaltungspersonal. Die Lehrpersonen verweilen ten- denziell länger in ihrer Funktion als das Verwaltungspersonal, da ein Funktionswechsel in der Regel mit einem Berufswechsel verbunden ist. Ausserdem ist die Einstufung bei Anstellungen von Lehrpersonen stark reglementiert, sodass bei Neuanstellungen im Lohnbereich kein Spiel- raum besteht, um auf Veränderungen des Arbeitsmarktes zu reagieren. Das neue Lohnsystem der Lehrpersonen, das mit der Teilrevision des Lohnsystems der Lehrpersonen auf den 1. Januar 2011 umgesetzt wurde (RRB Nr. 673/2010), sieht zudem Lohnstufen mit zwingenden Lohn- erhöhungen vor. Diese gemäss der Lehrpersonalverordnung und der Mittel- und Berufsschullehrerverordnung automatischen Lohnerhöhun- gen werden durch die bei den Lehrpersonen entstandenen Rotations- gewinne im Umfang von 0,6% bis 0,7% finanziert. Gemäss RRB Nr. 1294/2008 können für die Finanzplanung 0,4% der Rotationsgewinne verwendet werden. Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass die Rotationsgewinne in jeder Direktion mindestens in diesem Umfang anfallen. 2011 wird in allen Direktionen ein Rota- tionsgewinn von 0,4% der Lohnsumme erreicht. Eine Anpassung der Finanzplanung ist somit nicht vorzunehmen. Sollten jedoch die Rota- tionsgewinne in den kommenden Jahren in den Direktionen höher oder tiefer ausfallen, ist die Vorgabe der für die Finanzplanung zu verwen- denden Rotationsgewinne zu überprüfen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der Berichterstattung zu den Rotationsgewinnen 2011 wird Kenntnis genommen.
II. Mitteilung an die Vereinigten Personalverbände (Cécile Krebs, Museumstrasse 7, 8400 Winterthur) sowie an die Direktionen des Regie- rungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi