RRB Nr. 737/2018
Gemeindewesen, Primarschulgemeinde Rümlang, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
22. August 2018Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. August 2018
737. Gemeindeordnung (Primarschulgemeinde Rümlang)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV; LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Rümlang haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 15. April 2018 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Rümlang beschlossen, welche die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz enthält. Die Gemeindeordnung sollte nach der Genehmigung durch den Regie- rungsrat am 1. Juni 2018 in Kraft treten. Dieser Zeitplan konnte aufgrund des Prozessablaufes nicht eingehalten werden, weshalb die Gemeinde- ordnung mit der Genehmigung des Regierungsrates in Kraft tritt. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis da- hin geltende Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Rümlang auf- gehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Rümlang am 15. April 2018 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Primarschulpflege Rümlang, Schulverwaltung, Lindenweg 6, 8153 Rümlang, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissacker- strasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Bildungsdirektion und die Direk- tion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli