RRB Nr. 741/2014
Strassen, Zürich, Bellevueplatz, Projektgenehmigung
2. Juli 2014Deutsch3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Juli 2014
741. Strassen (Zürich, Bellevueplatz)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 31. März 2014 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Pro- jekt für die Erneuerung des Bellevueplatzes, Abschnitte Theater-/Rämi- strasse (HVS 30012) und Utoquai/Schoeckstrasse (HVS 17), Zürich (Bau Nr. 08 015), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, die sechs Tramhaltekanten am Gleisknoten Bellevue behindertengerecht auszubauen. Auf der Rämistrasse, Abschnitt Theaterstrasse bis Utoquai, soll durch eine Neuanordnung der Fahrspu- ren ein Radstreifen markiert werden. Die Fussgängerübergänge am Belle- vueplatz zum Utoquai und vom Bellevueplatz zum Sechseläutenplatz werden mit einer taktil erfassbaren Fussgängerschutzinsel ausgestaltet. Die Strassenentwässerung im Projektperimeter muss an die Vorgaben des Gewässerschutzes angepasst werden. Das belastete Oberflächenwas- ser der Quaibrücke und der Verkehrsflächen am Bellevueplatz muss dazu an einen Abwasserkanal angeschlossen werden. Der behindertengerechte Ausbau der Tramhaltestellen bedingt An- passungen an den Gleisanlagen. Durch diese Anpassungen können im Bereich der Quaibrücke die heute schmalen Fussgängerübergänge leicht verbreitert und die Verkehrsführung vom Utoquai zur Quaibrücke aus fahrdynamischer Sicht für den Strassenverkehr verbessert werden. Die Tramhaltestellen erhalten einen neuen Wetterschutz. Im Projekt- perimeter wird zudem der Strassenbelag erneuert. Die Bauarbeiten sind von Frühling bis Herbst 2015 vorgesehen. Zum Vorhaben hat sich das AFV mit Begehrensäusserung vom 18. Juni 2013 geäussert. Die in den Schreiben genannten Auflagen und Bedin- gungen wurden im Projekt berücksichtigt. Da die bestehende Oberfläche nur geringfügig verändert wird, wird die Leistungsfähigkeit der Strassen für den motorisierten Individualverkehr erhalten. Das Mitwirkungs- und Auflagenverfahren nach § 13 und §§ 16 ff. StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt. Gegen das Projekt ging eine Ein- sprache ein, die im Rahmen einer Vereinbarung zurückgezogen wurde. Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 88 am 5. Februar 2014 das Projekt festgesetzt. Dieser Beschluss ist inzwischen rechtskräftig. Einer Geneh- migung steht nichts entgegen.
Die Gesamtkosten für die Erneuerungsmassnahmen am Bellevueplatz, Abschnitte Theater-/Rämistrasse und Utoquai/Schoeckstrasse betragen Fr. 33 510 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendun- gen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 11 825 000. Davon betragen die Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr Fr. 560 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung der Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung des Bellevueplat- zes, Abschnitte Theater-/Rämistrasse und Utoquai/Schoeckstrasse in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi