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Entscheid

RRB Nr. 744/2013

Universitätsspital Zürich, Spitalratspräsidium, Amtsdauer 2011-2015, Ersatzwahl

26. Juni 2013Deutsch3 min

Source zh.ch

Universitätsspital Zürich, Spitalratspräsidium, Amtsdauer 2011-2015, Ersatzwahl

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Juni 2013

744. Universitätsspital Zürich (Spitalratspräsidium, Ersatzwahl)

Erwägungen

1. Ausgangslage Gemäss Gesetz über das Universitätsspital Zürich (USZG, LS 813.15) vom 19. September 2005 ist das Universitätsspital Zürich (USZ) eine Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersön- lichkeit. Das oberste Führungsorgan des Spitals ist der Spitalrat (§§ 10 ff. USZG). Er verfügt über alle für die Ausübung dieser Funktion notwen- digen Kompetenzen und ist verantwortlich für die Erfüllung der Leis- tungsaufträge. Der Spitalrat wird vom Regierungsrat gewählt, dieser be- zeichnet auch die Präsidentin oder den Präsidenten des Spitalrats (§ 9 Ziff. 6 USZG); die Wahl der Mitglieder des Spitalrates ist vom Kantons- rat zu genehmigen (§ 8 Ziff. 4 USZG). Mit Schreiben vom 14. Juni 2013 hat Dr. Peter Hasler, Präsident und Mitglied des Spitalrats des USZ, auf den 31. Juli 2014 seinen Rücktritt aus dem Spitalrat erklärt. Dr. Peter Hasler ist unter Verdankung der geleisteten Dienste aus dem Spitalrat zu entlassen. Zur Besetzung der Vakanz im Spitalrat und für das damit frei werdende Präsidium hat die Gesundheitsdirektion in Zusammenarbeit mit dem Spitalrat USZ Martin Waser, derzeit Mitglied des Stadtrates von Zürich, evaluiert. Martin Waser, geboren 14. März 1954, ist in Winterthur aufgewachsen und seit 1976 in Zürich wohnhaft. Er ist verheiratet und Vater zweier erwachsener Söhne. Nach einer langjährigen Tätigkeit als Reallehrer machte er sich für einige Jahre selbstständig und bearbeitete Projekte in den Bereichen Stadtentwicklung, Soziales und Bildung. Nach einer Managementausbildung wurde er stellvertretender Chef des Volksschul- amts des Kantons Zürich. 2002 wurde Martin Waser in den Stadtrat von Zürich gewählt, wo er bis 2008 dem Tiefbau- und Entsorgungsdeparte- ment vorstand, bevor er ins Sozialdepartement wechselte. Martin Waser erfüllt aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit als Stadtrat von Zürich, seiner Führungserfahrung und seiner Persönlichkeit das An- forderungsprofil an das Spitalratspräsidium (vgl. RRB Nr. 610/2011 [Vor- lage 4803]) in hohem Masse. Er bringt die nötige Führungserfahrung, die Fähigkeit zur strategischen Gesamtschau und einen breiten Erfah- rungshorizont mit. Seine Akzeptanz in Politik, Institutionen und Bevöl- kerung sowie seine Vertrautheit mit den zürcherischen Gegebenheiten versetzen ihn in die Lage, die vielschichtigen Herausforderungen des

Spitals zu meistern und das Spital gegen innen und aussen kompetent zu vertreten. Er wird als Präsident den Spitalrat und das USZ in die Zu- kunft zu führen und die dazu notwendigen strategischen Weichenstel- lungen vorzunehmen haben. Mit seinem Hintergrund passt er gut in den gegenwärtigen Spitalrat und rundet das dort bereits vorhandene Wissen und Können ab. Martin Waser wird sein Amt als Mitglied des Stadtrates von Zürich auf Ende der laufenden Amtsperiode im Frühling 2014 niederlegen und sein Amt im Spitaltrat des USZ auf den 1. August 2014 antreten. Es be- stehen keine Unvereinbarkeiten mit weiteren Mandaten. Im Übrigen gelten für die Geschäfte des Spitalrates die in seinen Richtlinien zur Corporate Governance vom 22. Januar 2008 festgehaltenen Regeln zum Verhalten bei Mehrfachinteressen bzw. über den Ausstand.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Dr. Peter Hasler wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 30. Juli 2014 aus dem Spitalrat des Universitätsspitals entlassen.

II. Als Mitglied und Präsident des Spitalrates des Universitätsspitals wird auf den 1. August 2014 für den Rest der Amtsdauer 2011–2015 (30. Juni 2015) gewählt: Martin Waser, geboren 14. März 1954, Horensteinstrasse 29, 8046 Zürich.

III. Diese Wahl steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Kantonsrat.

IV. Mitteilung an Dr. Peter Hasler, Böschacherstrasse 51, 8624 Grüt; Martin Waser, Horensteinstrasse 29, 8046 Zürich, sowie an die Gesund- heitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi