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Entscheid

RRB Nr. 746/2012

Kantonale Volksabstimmung vom 23. September 2012, Abstimmungszeitung, Genehmigung

4. Juli 2012Deutsch1 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Juli 2012

746. Kantonale Volksabstimmung vom 23. September 2012, Abstimmungszeitung, Genehmigung Mit Beschluss Nr. 507/2012 hat der Regierungsrat die Volksabstimmung über folgende Vorlagen auf den 23. September 2012 angeordnet:

Erwägungen

1. Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 23. April 2012; Abschaffung des konstruktiven Referendums) (ABl 2012, 848).

2. Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Objekt- kredites für den Autobahnzubringer A 4 Obfelden/Ottenbach (ABl 2012, 38). Die Staatskanzlei hat mit dem von der Geschäftsleitung des Kantons- rates abgefassten Beleuchtenden Bericht zur Vorlage 1 und mit dem vom Regierungsrat verfassten Beleuchtenden Bericht zur Vorlage 2 (RRB Nr. 597/2012) und den Minderheitsmeinungen des Kantonsrates die Abstimmungszeitung zusammengestellt. Die zur Abstimmung ge- langende Verfassungsänderung und der Kreditbeschluss sind in der Abstimmungszeitung enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Abstimmungszeitung für die kantonale Volksabstimmung vom 23. September 2012 wird genehmigt.

II. Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt und der Ab- stimmungszeitung im Internet (www.sk.zh.ch/abstimmungszeitung).

III. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi