Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 746/2020

Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2021/2022 (Bachelor) und 2024/2025 (Master), Festlegung

19. August 2020Deutsch4 min

Source zh.ch

Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2021/2022 (Bachelor) und 2024/2025 (Master), Festlegung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. August 2020

746. Festlegung der Studienplätze für das Medizinstudium,

Erwägungen

Studienjahre 2021/2022 (Bachelor) und 2024/2025 (Master) Gemäss § 3 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich vom 8. April 2020 (VZMS; LS 415.432) legt der Regierungsrat unter Berücksichtigung der Klinikkapazitäten jährlich die Zahl der Studienplätze der Medizini- schen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät für das erste Studienjahr der Bachelorstudiengänge, für Schwerpunkte eines Bachelorstudiengangs sowie für das erste Studienjahr der an einen Bachelorstudiengang an- schliessenden Masterstudiengänge fest. Da die Anzahl Studienplätze für das erste Studienjahr 2021/2022 bzw. 2024/2025 an der Medizinischen Fakultät und an der Vetsuisse-Fakultät Zürich der Schweizerischen Hochschulkonferenz aus planerischen Grün- den frühzeitig bekannt gegeben werden muss, sind die Aufnahmekapa- zitäten bereits jetzt festzulegen. Über Zulassungsbeschränkungen zum betreffenden Studienjahr wird der Regierungsrat im Frühjahr 2021 auf der Grundlage der Voranmeldungen zum Studium entscheiden (§ 14 Universitätsgesetz vom 15. März 1998 [LS 415.11] in Verbindung mit § 4 VZMS). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 870/2019 die Aufnahmeka- pazität für das erste Studienjahr 2020/2021 der Bachelorstudiengänge an der Medizinischen Fakultät auf 422 (Humanmedizin: 372 Plätze ein- schliesslich 20 Plätze für Chiropraktik; Zahnmedizin: 50 Plätze) und an der Vetsuisse-Fakultät Zürich auf 90 Studienplätze festgelegt; für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudiengänge hat er die Kapazität unter Berücksichtigung der klinischen Verhältnisse für die Humanmedizin auf 365, für die Zahnmedizin auf 44 und für die Vete- rinärmedizin auf 70 Plätze festgelegt. Die geringere Aufnahmekapazität bei der Zahnmedizin und der Veterinärmedizin ergibt sich aus der An- passung an die langjährig konstante Übertrittsquote von der Bachelor- zur Masterstufe. Gemäss § 3 VZMS sind die Aufnahmekapazitäten neu für alle Stu- diengänge und Schwerpunkte separat festzulegen. Dies gilt namentlich auch für die gemeinsamen Studiengänge mit den Universitäten St. Gal- len und Luzern mit je 40 Plätzen (Joint-Degree-Masterstudiengang), die auf Bachelorstufe je einen Schwerpunkt bilden (St. Galler Track / Luzerner Track).

Die Aufnahmekapazität von 372 Plätzen in Humanmedizin galt erst- mals für das Studienjahr 2017/2018 und wurde damals im Vergleich zum Vorjahr um 72 (Bachelor) bzw. 65 (Master) Plätze erhöht (RRB Nr. 738/2016). Die Erhöhung erfolgte im Zuge des Sonderprogramms Humanmedizin des Bundes und wird im Rahmen des Bildungsnetz- werkes Humanmedizin umgesetzt. Diesem gehören neben der Univer- sität, den universitären Spitälern des Kantons Zürich und den bisheri- gen Lehr- und Partnerspitälern neu die ETH Zürich und die Hochschu- len St. Gallen, Luzern und Tessin an. Die Kapazität für die Veterinär- medizin wurde gemäss RRB Nr. 899/2018 auf das Studienjahr 2019/2020 um zehn Plätze erhöht. An der bisherigen Aufnahmekapazität in Humanmedizin und Vete- rinärmedizin ist festzuhalten, da sich die betreffenden Rahmenbedin- gungen nicht verändert haben. Universität und Kanton nehmen mit ­diesen Aufnahmekapazitäten ihre Verantwortung für eine zahlenmässig genügende Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten für die Humanmedi- zin wie für die Veterinärmedizin wahr. Der Universitätsrat hat sich an seiner Sitzung vom 15. Juni 2020 für die Beibehaltung der bisherigen Anzahl Studienplätze der Medizini- schen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich ausgesprochen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die medizinischen Bachelorstudiengänge der Universität des ersten Studienjahres 2021/2022 wird folgende Aufnahmekapazität fest- gelegt: Humanmedizin ohne Schwerpunkt: 272 Plätze; Humanmedizin mit den Schwerpunkten St. Galler Track und Luzerner Track: je 40 Plätze; Humanmedizin mit Schwerpunkt Chiropraktik: 20 Plätze; Zahnmedi- zin: 50 Plätze; Veterinärmedizin: 90 Plätze.

II. Für die medizinischen Masterstudiengänge der Universität des ersten Studienjahres 2024/2025 wird folgende Aufnahmekapazität fest- gelegt: Humanmedizin: 265 Plätze; Joint-Degree-Masterstudiengänge mit St. Gallen und Luzern: je 40 Plätze; Chiropraktische Medizin: 20 Plät- ze; Zahnmedizin: 44 Plätze; Veterinärmedizin: 70 Plätze.

III. Veröffentlichung von Dispositiv I–III im Amtsblatt.

IV. Mitteilung an den Universitätsrat, die Gesundheitsdirektion sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli