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Entscheid

RRB Nr. 750/2010

Bürobauten, Ausbau und Einrichtung, Standards, Festsetzung

19. Mai 2010Deutsch2 min

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Mai 2010

750. Standards für den Ausbau und die Einrichtung von Bürobauten

A. Ausgangslage Gemäss § 52 der Immobilienverordnung (ImV) vom 24. Januar 2007 erarbeitet das Immobilienamt zusammen mit den Direktionen die Grund- lagen für Flächen-, Raum- und Ausstattungsstandards. Der Regierungsrat legt die Standards fest. Das Immobilienamt überwacht deren Einhaltung.

B. Zweck Die vorliegenden Raum- und Ausstattungsstandards bezwecken eine bedarfsorientierte und kostensparende Infrastruktur mittels einheitlicher Regelung. Sie gelten als Vorgabe bei Neubauten, Sanierungen und Um- bauten und finden grundsätzlich in allen Bürobauten Anwendung, soweit möglich auch in Abstimmung mit denkmalpflegerischen Ansprüchen oder bei einer aussergewöhnlichen Baustruktur. Die Ausarbeitung erfolgte durch das Immobilienamt, in enger Zusammenarbeit mit dem Hochbau- amt und den Raumverantwortlichen der Direktionen.

C. Vernehmlassung Nach der Erarbeitung der «Standards für den Ausbau und die Ein- richtung von Bürobauten» wurde eine Vernehmlassung bei den Direk- tionen des Regierungsrates, der Staatskanzlei, der Verwaltungskommis- sion der obersten kantonalen Gerichte, den Parlamentsdiensten, der Ombudsperson und der Finanzkontrolle durchgeführt. Die Hinweise aus den Stellungnahmen konnten weitgehend übernommen werden.

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Standards für den Ausbau und die Einrichtung von Bürobauten werden festgesetzt.

II. Die Rechtspflege, die Finanzkontrolle, die Parlamentsdienste, die Ombudsperson und der Datenschutzbeauftragte werden eingeladen, die Standards zu übernehmen.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates, die Staats- kanzlei, die Verwaltungskommission der obersten kantonalen Gerichte (c/o Kassationsgericht des Kantons Zürich), die Finanzkontrolle, die Parlamentsdienste, die Ombudsperson und den Datenschutzbeauftrag- ten, je unter Beilage der Standards.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli