RRB Nr. 758/2019
Anfrage Urs Waser, Langnau am Albis, betreffend Projekt Kompetenzzentren, Beantwortung
28. August 2019Deutsch6 min
Source zh.ch
Anfrage Urs Waser, Langnau am Albis, betreffend Projekt Kompetenzzentren, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 244/2019
Sitzung vom 28. August 2019
758. Anfrage (Projekt Kompetenzzentren) Kantonsrat Urs Waser, Langnau a. A. hat am 8. Juli 2019 folgende An- frage eingereicht: Das Projekt Kompetenzzentren verfolgt das Ziel, eine bessere Zutei- lung der Berufe bzw. Berufsgruppen an die Berufsfachschulen zu errei- chen und die Schulen als Kompetenzzentren zu positionieren. Die Schu- len sollen sich pädagogisch und fachlich optimal entwickeln können so- wie finanziell und organisatorisch solide ausgestattet sein. Am 11. Juni 2019 wurden zwei Lösungsvorschläge vorgestellt, welche der Bildungsrat am 13. Mai 2019 zur Vernehmlassung freigegeben hat. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. September 2019. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Regierungsrat um die Be- antwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Warum soll ein seit Jahrzehnten erfolgreich agierendes Kompetenz- zentrum wie die technische Berufsschule Zürich (TBZ), an bester Lage, an dem noch genügend Raum für Weiterentwicklung vorhanden ist, empfindlich geschwächt werden?
2. Warum soll diese Schwächung zu Gunsten des Standorts Uster gesche- hen, welcher bereits nach der Eröffnung des Neubaus zu wenig Platz aufweist und daher ein ganzer Schulbereich weiterhin in Containern unterrichtet werden muss, welche vom Provisorium zum «Schulhaus» erhoben wurden?
3. Die technische Berufsschule Zürich wird voraussichtlich nach der Schaffung der Kompetenzzentren in Abteilungen leere Schulzimmer ausweisen. Wie wird dies im Kontext zur Frage 2 gerechtfertigt?
4. Wie hoch sind die Kosten für die Schaffung von Kompetenzzentren für folgende Phasen budgetiert bzw. wie hoch ist der jeweilige Kosten- rahmen: a. Planungsphase b. Einführungsphase c. Umsetzungsphase d. Gesamtbudget
5. Die Projektidee sieht vor, dass an allen Schulen Fachschaften und Kom- petenzzentren gestärkt werden. Gemäss den vorliegenden Lösungs- vorschlägen gilt dies offensichtlich nicht für alle Schulen (Beispiel TBZ), denn einzelne sollen nur Lernende bzw. Berufe abgeben. Widerspricht diese Tatsache, dass es reine «Geberschulen» geben soll, nicht grundsätzlich der Projektidee?
6. In welchem Zusammenhang steht die Schaffung der Kompetenzzen- tren mit dem prognostizierten Anstieg der Lernendenzahlen?
7. Die Gewerbliche Berufsschule Wetzikon (GBW) verliert gemäss ak- tuellem Konzept die Schreinerberufe, behält jedoch den Beruf der Zimmerleute. Aus welchem Grund werden die Holzberufe aufgeteilt und nicht im Gegenteil, ein Kompetenzzentrum Holz an der GBW geschaffen?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Urs Waser, Langnau a. A., wird wie folgt beantwortet:
Gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (LS 413.31) legt der Bildungsrat fest, für welche Berufe die Berufsfachschulen die schulische Bildung ver- mitteln. Für das Projekt «Kompetenzzentren» hat der Bildungsrat Ziel- setzungen und Eckwerte festgelegt: Die Schulen sollen so aufgestellt sein, dass sie die Herausforderungen der Zukunft meistern können. Wich- tige Themen sind dabei Veränderungen der Arbeitswelt, die Digitalisie- rung und das Zürcher Bevölkerungswachstum. Gleichzeitig sollen auch die regionalen Schulen als Kompetenzzentren positioniert und gestärkt werden. Im Rahmen des Projekts wurden diejenigen Berufe überprüft, die an mehreren Standorten unterrichtet werden. Das Mittelschul- und Be- rufsbildungsamt hat im Sommer 2018 eine Diskussionsgrundlage er- arbeitet und diese mit den betroffenen Schulen (Schulleitungen, Vertre- tungen der Schulkommissionen und Lehrpersonenkonvente) sowie den betroffenen kantonalen Organisationen der Arbeitswelt besprochen und Rückmeldungen eingeholt. Aufgrund dieser Rückmeldungen wurde ein Lösungsvorschlag erarbeitet. Dieser wurde am 13. Mai 2019 vom Bil- dungsrat zur Vernehmlassung mit Frist vom 11. Juni bis 30. September 2019 freigegeben. Die Auswertung der Vernehmlassung zuhanden des Bildungsrates ist für Dezember 2019 vorgesehen. Die Beschlussfassung soll im ersten Quartal 2020 erfolgen. Die Umsetzung dauert voraussicht- lich von 2020 bis 2024. Zu Frage 1: Im Rahmen der Zielsetzungen des Projektes Kompetenzzentren kann es sinnvoll und zielführend sein kann, im Gesamtinteresse an einer Schule zugunsten einer anderen Schule oder zur Verringerung der Anzahl Schul- orte pro Beruf Veränderungen vorzunehmen.
Zu Frage 2: Am Standort Uster ist die Berufsfachschule Uster im neuen Bildungs- zentrum in einer räumlich guten Situation. Begrenzt sind hingegen die räumlichen Verhältnisse der Kantonsschule Uster, die aus diesem Grund den Parkschulcampus nutzt. Die Raumkapazitäten der Kantonsschulen im Zürcher Oberland werden zurzeit in der Regionalstrategie Oberland / Unterland / Glattal / Zürich Nord analysiert. Allfällige Synergien mit den Berufsfachschulen im gleichen Raum werden dabei berücksichtigt. Zu Frage 3: Durch ihre zentrale Lage in der Deutschschweiz ist die Technische Be- rufsschule Zürich geeignet, neue technische Berufe aufzunehmen, die überkantonal beschult werden müssen. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, Raumreserven für die steigenden Lernendenzahlen an zentra- ler Lage verfügbar zu haben. Mit dem prognostizierten Wachstum von fast zehntausend Lernenden bis 2033 werden diese Raumreserven in den kommenden Jahren genutzt. Zu Frage 4: Die externen Kosten für die Planungsphase (Initialisierungs- und Kon- zeptphase) belaufen sich auf rund Fr. 50 000. Falls der Lösungsvorschlag vollständig umgesetzt werden sollte, wird mit Kosten von rund 6,5 Mio. Franken über einen Zeitraum von fünf Jahren gerechnet. Darin enthal- ten sind unter anderem die personellen Mittel für die Schulen und Fach- schaften. Bauliche Anpassungen können im Rahmen des ordentlichen Unterhalts umgesetzt werden. Gleichzeitig können aufgrund der Optimierung der Klassengrössen frei werdende finanzielle Mittel in etwa gleichem Umfang direkt in den Unterricht fliessen. Durch die Konzentration der berufsspezifischen In- frastruktur an den Kompetenzzentren und die inskünftig grösseren Fach- schaften können Investitionen gezielter getätigt werden. Dies ermöglicht eine rasche Anpassung an sich wandelnde Anforderungen. Zudem wer- den Zusatzangebote wie Freifächer oder Stützunterricht besser ausgelas- tet. Dadurch wird nicht nur der Mitteleinsatz verbessert, sondern auch die Unterrichtsqualität langfristig sichergestellt und eine den aktuellen Be- dürfnissen entsprechende berufsspezifische Infrastruktur ermöglicht. Zu Frage 5: Die Gesamtkonzeption und die Zielsetzungen des Projekts können kurzfristig dazu führen, dass in einem Fall eine Schule einen Beruf abgibt und nichts erhält (vgl. Beantwortung der Fragen 1–3). Mittel- bis länger- fristig ist aufgrund des prognostizierten Schülerwachstums sowie der Veränderungen in der Berufsbildung (neu entstehende oder sich verän- dernde Berufe) damit zu rechnen, dass alle Berufsfachschulen voll aus- gelastet sein werden, sei es mit bestehenden oder mit neuen Berufen.
Zu Frage 6: Vgl. die Beantwortung der Fragen 4 und 5. Zu Frage 7: Die Berufe Schreiner/in EFZ und Schreinerpraktiker/in EBA werden zurzeit an der Baugewerblichen Berufsschule Zürich (BBZ), der Berufs- bildungsschule Winterthur (BBW) und der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon (GBW) unterrichtet. Die BBZ ist der grösste Standort und be- reits seit ihrer Gründung als Kompetenzzentrum der Bauberufe positio- niert. Die BBW und die GBW weisen ebenfalls eine Teilpositionierung im Baubereich auf. Eine ähnliche Situation wie bei den Schreinerberu- fen zeigt sich beim Beruf Zeichner/in EFZ Fachrichtung Architektur. Im Rahmen des Projekts wurden gemeinsam mit den betroffenen Schulen mehrere Varianten besprochen, um eine tragbare und verhältnismässi- ge Lösung für die Zuteilung dieser Berufe auf einen oder zwei Stand- orte pro Beruf zu finden. Beim vorliegenden Zuteilungsvorschlag handelt es sich um denjenigen, der die baugewerblichen Weiterbildungsangebote der drei Schulen am wenigsten beeinträchtigt und der die BBZ als Kom- petenzzentrum für die Bauberufe nicht schwächt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli